Wird man dafür genauso bestraft (Rotlichtverstoß)?

5 Antworten

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Heute ist vor mir ein LKW gefahren, der die Ampel verdeckt hat.

Dann warst Du zu dicht dran.

Zum Anhalten war es schon zu spät, ansonsten hätte ich womöglich einen Auffahrunfall provoziert.

Weil Dein Hintermann auch einfach blind hinterher fährt?

Fazit: Es gibt keinen berechtigten Grund für einen Einspruch da die Situation selbst verschuldet war. Gibt man das als Begründung für den Rotlichtverstoß an könnte es weitere Vorwürfe geben, ein Abstandsverstoß wäre wohl nicht nachweisbar - insgesamt gesehen sollte man sich aber mit derartigen "Ausreden" eher zurück halten.

Maximilian0296 
Beitragsersteller
 07.10.2015, 10:45

Weil Dein Hintermann auch einfach blind hinterher fährt?

Nein weil auf der Straße leider immer gedrängelt wird, wenn man sich an die erlaubten 60 hält. Mein Hintermann ist deshalb auch bei rot drüber.
Aber das bringt mich jetzt zu einer anderen Frage - wenn ich gebremst hätte und der Hintermann wäre mir drauf gefahren, würde die Schuld dann beim Hintermann liegen?

Lkwfahrer1003  07.10.2015, 10:53
@Maximilian0296

ja ...wenn du bei gelb bremst und der Hintermann rauscht dir rein ist dieser auch schuld....... Du darfst nur ohne grund nicht stark abbremsen .....eine Ampel oder Fußgängerüberweg ist ein Grund

Maximilian0296 
Beitragsersteller
 07.10.2015, 10:54
@Lkwfahrer1003

Auch bei einer Vollbremsung meinerseits, weil ich die gelbe Ampel ja spät gesehen habe?

Lkwfahrer1003  07.10.2015, 10:58
@Maximilian0296

Der Hintermann muss seinen Sicherheitsabstand so einrichten das er auch bei einer Vollbremsung deinerseits noch rechtszeitig anhalten kann .....Besonders in Ortschaften ....... Du darfst nur nicht ohne Grund Stark abbremsen ...... Eine Ampel ist aber ein Grund ....denn Gelb heißt Halt und nicht geb gas es wird gleich rot

Nordseefan  07.10.2015, 12:09
@Maximilian0296

Ja auch dann, denn er war ja noch weiter von der Ampel weg, hätte also eh bremsen müssen.

Wenn man jetzt dabei geblitzt worden wäre (wurde ich heute zum Glück nicht), hätte ich dagegen Einspruch einlegen können?

Nein, zumindest nicht mit Aussicht auf Erfolg.

Du hast so zu fahren, dass du die Ampel und andere Verkeherszeichen o.ä. auch rechtzeitig erkennen kannst. Notfalls musst du eben den Abstand zum Lkw vergrößern.

Wenn du dann die Begründung anbringst, dass du aufgrund des vorausfahrenden Lkw die Ampel nicht mehr wahrgenommen hast, könnte man mit etwas Fantasie sogar Vorsatz daraus konstruieren: Du bist einfach gefahren, obwohl du dir bewusst warst, dass du die Stellung der Ampel nicht erkennen konntest.

Wenn du aufgrund des Lkws die Ampel nicht sehen konntest, bist du zu dicht aufgefahren. Ich denke aber nicht das du wegen des überfahrens der Ampel eine Strafe bekommen würdest. Ich hab damals in der Fahrschule gelernt, das man bei gelb nicht bremsen soll wenn man es nicht mehr schafft vor der Linie anzuhalten. Du würdest höchstens wegen dem zu geringen Sicherheitsabstand zum lkw eine Strafe bekommen.

Maximilian0296 
Beitragsersteller
 07.10.2015, 10:23

Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Das ist laut Gesetz vorgeschrieben und daran hab ich mich auch gehalten...

Lkwfahrer1003  07.10.2015, 10:51
@Maximilian0296

ohne zwingenden Grund stark bremsen

eine Rote Ampel ist ein zwingender Grund  

Ampeln sehen selten nur auf einer Seite der Straße.  Deshalb wäre es schwer, mit einem Einspruch durchzukommen.

Maximilian0296 
Beitragsersteller
 07.10.2015, 10:12

In der anderen Fahrtrichtung stand natürlich auch eine Ampel. Aber die kann ich ja erst recht sehen.

Muellermaus  07.10.2015, 13:39
@Maximilian0296

Die meinte ich nicht ;-)))))

An jeder Straße / Kreuzung steht immer links und rechts eine Ampel. Oft auch noch oben über der Straße.

Ich glaube kaum das man dir Recht gegeben hätte da man denken könnte das es eine Ausrede sei.