Schulweg schon unter 18 mit Auto?
Wunderschönen guten Morgen ! Meine Freundin hat morgen ihre Führerscheinprüfung, und ich gehe davon aus, dass sie diese bestehen wird. Sie ist 17 Jahre alt und wird erst im nächsten Jahr 18. Sie erzählte mir vor kurzem etwas von einer besonderen Regelung, nach der man bei einem komplizierten Schulweg (kompliziert meint wahrscheinlich mehrfaches umsteigen o.ä.), diesen auch mit 17 ALLEIN mit dem Auto antreten darf, wenn man dabei keinen Umweg macht. Nun würde ich gern wissen, gibt es eine solche Regelung ? Wenn ja, wo ist sie niedergeschrieben und unter welchen Kriterien darf man nun wirklich schon mit 17 allein fahren ? Vielen Dank schonmal im Voraus, DennisVamoss
16 Antworten
Nun würde ich gern wissen, gibt es eine solche Regelung ?
Ja. Allerdings werden diese Ausnehmegenehmigungen sehr restriktiv vergeben. Die Erteilung ist nur möglich, wenn eine besondere persönliche Härte vorliegt.
Des weiteren ist für die Befreiung vom Mindestalter eine MPU vorgeschrieben.
Wenn ja, wo ist sie niedergeschrieben und unter welchen Kriterien darf man nun wirklich schon mit 17 allein fahren ?
Das Mindestalter ist in FEV §10 hinterlegt.
Mögliche Ausnahmen, insbesondere die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter, sind in FEV §74 geregelt.
Weitere Infos zu den Umständen, unter denen eine solche Befreiung möglich ist, findest Du z.B. hier: http://www.hochsauerlandkreis.de/buergerservice/auto_verkehr/fuehrerschein/Ausnahmegenehmigung_vom_Mindestalter_zum_Fuehren_eines_Fahrzeuges_des_Klasse_B__PKW_.php.media/54155/Merkblatt_Ausnahmegenehmigungen_Mindestalter_B_Stand_08_2013.pdf
Soweit ich informiert bin, geht das nur mit einer besonderen Ausnahmegenehmigung und auch nur dann, wenn man überhaupt nicht mit dem Bus zur Arbeit oder in die Schule kommen würde. Da das aber bisher auch geklappt zu haben scheint, wird sie keine Genehmigung bekommen.
Da Ihr bereits auch seither schon zur Schule gekommen seid, wird diese Regelung in diesem Fall nicht greifen. Es gibt tatsächlich eine Sonderregelung. Ich weiß von jemandem, die auch 17 war, morgens aber bereits um 6 Uhr bei der Arbeit sein musste. Sie durfte dann genau diese Strecke von daheim zur Arbeit und natürlich auch zurück alleine fahren.
Was für ein Luxus. Hier ging es aber nicht um ein Taxi, den hier ist von Umsteigen die Rede, somit wird wohl Bus/Bahn gefahren. Dieise fahren auch weiterhin, auch wenn die 17jährigen ihren Führerschein haben.
auch dann kann die regelung greifen, wenn der schulweg erheblich verkürzt wird (zeitlich).
Da Du Dich anscheinend so gut auskennst, kannst Du sicher auch die genauen Angaben machen, wo das zu finden ist, was zu tun ist und wie schnell das alles geht.
Die meisten Schüler sind in Deutschland keine 2 Stunden unterwegs.
NÖ. Nur wegen einer Zeitersparnis wird das ganz sicher nicht genehmigt.
Nur bei UNZUMUTBARER Härte. Und ein paar Minuten früher aufstehen ist sicher keine unzumutbare Härte. Auch wenn es so mancher, subjektiv so wahrnehmen sollte. :-)
bei ein paar minuten nicht, aber wenn der unterschied 1 stunde oder mehr beträgt
Die meisten Schüler sind in Deutschland keine 2 Stunden unterwegs.
deshalb ist es ja auch eine ausnahmeregelung
Da Du Dich anscheinend so gut auskennst, kannst Du sicher auch die genauen Angaben machen, wo das zu finden ist, was zu tun ist und wie schnell das alles geht.
das ist von bundesland zu bundesland und dann auch noch von kommune zu kommune unterschiedlich.
Die Möglichkeit gibt es grundsätzlich. Zuständig ist jeweils eine örtliche Stelle (Führerscheinstelle?). Es gibt keine genau definierten Vorgaben, jedoch müssen schon sehr schwerwiegende und außergewöhnliche Gründe vorliegen, z. B. dass die Schule in zumutbarer Zeit nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist. Das wird im Einzelfall vom zuständigen Sachbearbeiter entschieden.
davon habe ich auch schon gehört. in den usa darfst du sogar schon ab 14 auto fahren (in ländlichen gebieten), um zur schule zu kommen.
wo genau das steht weiß ich nicht, aber das gilt wirklich nur bei langen und umständlichen wegen
Hier ein Link dazu: http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2008-Texte/fpx-08-10-536-BF17.htm
Mit 14?! Wo hast du den Quatsch denn her?
Das ist kein Quatsch, das haben wir vor einigen Jahren in der Schule gelernt. In diversen Bundesstaaten in dies bereits erlaubt. Ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber ich glaube North und South Dakota sowie West Virginia erlauben dass, da die Anfahrtswege da z.T. über 25km sind
Oh, das gilt nicht fürs allein fahren sondern fürs Fahren in Begleitung seh ich gerade.. Trotzdem aber schon ab 14 ;) Und laut Abi damals gab es ausnahmeregelungen für den Schulweg, dass das auch alleine galt
in soth dakota und north dakota ist es in der tat mit 14 1/2 schon erlaubt und nicht nur auf den schulweg beschränkt
Danke :D
ist so nicht richtig, ein schulkamerad meiner tochter bekam die genehmigung mit 16, vorher wurde er auf gemeindekosten mit dem taxi gefahren