Vertragsstrafe Zeitarbeitsfirma
Hallo, ich habe von meiner Zeitarbeitsfirma eine Vertragsstrafe bekommen weil ich nach deren meinung ein Ärtztliches Atest zu spät vorgelegt habe. Habe das Atest am Montag (1. Krankheitstag) abgeschickt und es kam erst am Donnerstag an. Nun wurden mit 360 Euro !! vom Nettolohn abgezogen ist das zuläßig ? Persönlich vorbeibringen war nich möglich da die Zeitfirma 60km von meinem Wohnort entfernt ist. Ich bin auch in einer Gewekrschaft kann ich mir über die Gewerkschaft einen Anwalt stellen lassen ? mfg Nico
10 Antworten
Vertragsstrafen sind dann zulässig, wenn sie wirksam vereinbart wurden.
- hast du dich ordentlich telefonisch am ersten Krankheitstag gemeldet?
- hast du dich telefonisch gemeldet und die ZAF über die Dauer informiert?
Eine auf dem Postweg zugesendete AU-Bescheinigung die zu spät beim Arbeitgeber ankommt, ist weder ein Grund für eine Abmahnung, Kündigung oder Lohnkürzung, wenn der Nachweis auch nachträglich erbracht - wenn auch verspätet - erbracht werden kann. Der Arbeitnehmer ist hierfür nicht verantwortlich zu machen, er hat den Grund nicht zu vertreten. Zudem liefe diese Strafe dem EntgFG zuwider, es wäre nur dann schädlich, wenn auch nachträglich nicht der Nachweis erbracht wird. Die ZAF hat also keine Handhabe für die Strafe, da die AU ja offensichtlich vorliegt - wenn auch einen Tag zu spät.
BAG Urteil vom 16.5.2002, Aktenzeichen 2 AZR 730/00
Hier ging es um eine auf dem Postweg verschollene Schwangerschaftsbescheinigung und einer fristlosen Kündigung weil der Ag "nichts davon wusste" - die Kündigung musste zurück genommen werden, weil der Grund der Unkenntnis nicht von der Arbeitnehmerin zu vertreten war.
Fordere die ZAF auf, die zu unrecht ausgeführte Vertragsstrafe unangemessen ist und der Lohn unverzüglich nachzuzahlen ist, da du den Grund der Verspätung nicht zu vertreten hast - unter Hinweis der Vermeidung außergerichtlicher und gerichtlicher Schritte
Grundsätzlich sind solche Vertragsstrafen zulässig und bei Zeitarbeitsfirmen nicht unüblich; nun kommt es darauf an, was genau im Vertrag steht.
Die Zulässigkeit der Höhe einer Vertragsstrafe ist von Deinem Einkommen abhängig.
Leider liegt der Lohn bei vielen Zeitarbeitnehmern vor allem im Helferbereich so niedrig, dass teilweise sogar noch ergänzendes ALG-II beantragt werden muss oder kann. In einem solchen Fall halten die meisten Arbeitsrechtler jede Vertragsstrafe für unzulässig.
Zunächst muß aber geprüft werden, ob die Strafe an sich überhaupt rechtlich zulässig war.
Also: zur Gewerkschaft - die helfen Dir weiter - kostenlos
"...nur unter besonderen Bedingungen" soweit richtig - aber das habe ich auch geschrieben.
Man beachte meine Wortwahl: Ich schrieb ja "grundsätzlich".
Mit "grundsätzlich" ist in rechtlichen Angelegenheiten (aber nicht nur da) so viel wie "manchmal, aber nicht immer, und nur unter bestimmten Voraussetzungen" gemeint, sonst heißt es "generell".
Ich gebe aber zu, daß der Unterschied zwischen "grundsätzlich" und "generell" vielen nicht geläufig ist - zumal "grundsätzlich" in der Alltagssprache oft fälschlicherweise im Gegenteil seiner Bedeutung verwendet wird - nämlich als "generell", also keine Ausnahmen, keine bestimmten Voraussetzungen.
jupp geh über die Gewerkschaft gegen vor, du hast alles in deiner Macht stehende getan um die Krankmeldung fristgerecht abzuliefern
Nein, das ist nicht zulässig! Vor vielen vielen Jahren, habe ich nach meiner Schule noch nicht die passende Ausbildung gefunden und mich sofort freiwillig bei einer Zeitarbeitsfirma gemeldet. Wir hatten zu der Zeit Winter und dann kam noch dieser Schneechaos über uns, sodass es nicht möglich war, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Selbst Busse fuhren nicht und ich habe mich telefonisch sofort abgemeldet. Nach ein paar Wochen kam eine Abmahnung. Das ist das absolut letzte, was diese Firmen mit uns machen. Danach hatte ich mich noch ein wenig erkundigt und Abmahnungen sind für desöfteren "zu spät" kommen oder einen zu spät abgelieferten "gelben Schein" als gesetzlich vorgeschrieben zu betrachten und unterliegen der Empfangsbedürftigkeit. Eine Geldstrafe darf es sowieso nicht geben, da es sich um ein original handelt, welches durch die Post zu spät beim Empfänger erschienen ist. Die Firma hätte mit einer Abmahnung handeln müssen!
mfg maroon
ich würde auch dagegen vorgehen, zulässig ist es nicht. aber noch ein tipp von mir, mache ich, wenn ich mal krank bin, schicke vorab eine kopie des krankenscheines per e-mail an die firma,dann können sie nicht sagen, das er zu spät gekommen ist. trotzdem geh dagegen vor, dieses verhalten der firma ist lächerlich. das sind nicht gerade 2 wochenlöhne, das ist ja mehr als sittenwidrig. eine mündliche abmahnung hätte es getan.
Ich würde mich dazu versteigen zu behaupten Vertragsstrafen sind in der Regel nicht! zulässig, nur unter besonderen Bedingungen. Dann kommen wir der Wahrheit näher!