Akkordzuschlag bei Zeitarbeit?

4 Antworten

Am 1. April 2017 trat das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft, das unter anderem den Equal-Pay-Grundsatz enthält. Dieser besagt, dass Zeitarbeitnehmer nach neun Monaten ununterbrochener Einsatzdauer dasselbe Entgelt erhalten müssen wie die Stammbelegschaft.

Diese Bestimmung greift auch in der Akkordarbeit. Sprich: Um die Gleichstellung des Lohns zu gewährleisten, muss vorerst das Gehalt der Stammbeschäftigten ermittelt werden – die sogenannte Grundvergütung im Kundenunternehmen. Im Anschluss erfolgt ein Vergleich der Entgeltbestandteile zwischen Zeitarbeitnehmern und Normalbeschäftigten.

Laut AÜG zählen in diese Vergleichsgrundlage auch „Zuschläge für Mehrarbeit sowie Zuschläge Kategorie Sonstige (z.B. Akkordarbeit)“. Zeitarbeitnehmer, die Akkordarbeit leisten, erhalten also dieselben branchenspezifischen Zuschläge wie die Stammbelegschaft.

https://www.prosoft.net/was-ist/akkordarbeit

Am 1. April 2017 trat das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft, das unter anderem den Equal-Pay-Grundsatz enthält. Dieser besagt, dass Zeitarbeitnehmer  nach neun Monaten ununterbrochener Einsatzdauer dasselbe Entgelt erhalten müssen wie die Stammbelegschaft. Diese Bestimmung greift auch in der Akkordarbeit. Sprich: Um die Gleichstellung des Lohns zu gewährleisten, muss vorerst das Gehalt der Stammbeschäftigten ermittelt werden – die sogenannte Grundvergütung im Kundenunternehmen. Im Anschluss erfolgt ein Vergleich der Entgeltbestandteile zwischen Zeitarbeitnehmern und Normalbeschäftigten.  Laut AÜG zählen in diese Vergleichsgrundlage auch „Zuschläge für Mehrarbeit […] sowie Zuschläge Kategorie Sonstige (z.B. Akkordarbeit)“. Zeitarbeitnehmer, die Akkordarbeit leisten, erhalten also dieselben branchenspezifischen Zuschläge wie die Stammbelegschaft.

https://www.prosoft.net/was-ist/akkordarbeit

Wie hoch ist der Branchenzuschlag, wie hoch ist der Akkortlohn?

MrNobody1991 
Beitragsersteller
 08.09.2020, 08:46

Heißt im großen und ganzen hab ich erst nach 9 Monaten die chance das selbe zu bekommen wie die anderen Mitarbeiter und bin somot als leiharbeiter der gearschte und die Zeitarbeitsfirma macht mehr Gewinn als ich hahhaha

BVBDortmund  08.09.2020, 08:48
@MrNobody1991

Du kannst Dein Arbeitsvertrag und Bezahlung aushandeln. Wenn man nicht sofort Ersatz hat, hat die Leihbude ein Problem.

Wie lange arbeitest Du imEntleiherbetrieb.

Bewirbst Du Dich bei den Entleiherbetrieben, wenn der Einsatz vorbei ist?

MrNobody1991 
Beitragsersteller
 08.09.2020, 09:15
@BVBDortmund

Gestern war mein offiziell zweiter Arbeitstagtag, mir wurde gesagt das ich nach 5 oder 6 monaten glaube ich wenn die Entleiherfirma es möchte mich übernehmen kann. Was mir auch sehr zusagen würde, nur finde ich es schwer mich zu motivieren und für ein paar euro die ich von der leihfirma bezahlt bekomme die akkordarbeit zu verrichten und mich jede Std so kaputt zu machen.

MrNobody1991 
Beitragsersteller
 08.09.2020, 09:30
@BVBDortmund

Bei mir ist es entgeldgruppe 3

BVBDortmund  08.09.2020, 09:35
@MrNobody1991

Bist Du Berufsanfänger?

Was wird den Kollegen bezahlt, die eine Festanstellung haben?

Welche Ausbildung hast Du abgeschlossen? Wieviele Jahre Berufserfahrung?

Das gilt nicht allgemein, weil ...

Soweit die Merkmale einer Entgeltgruppe von einem bestimmten beruflichen Ausbildungsgang ausgehen, der Arbeitnehmer einen solchen aber nicht durchlaufen hat, ist er dennoch in diese Entgeltgruppe einzugruppieren, wenn seine Tätigkeiten die Anforderungen dieser Gruppe erfüllen. Er kann die Kenntnisse und Fertigkeiten auch auf einem anderen Weg erworben haben.

https://www.afa.de/data/04_Tarifvertrag-iGZ-DGB.pdf

Les es, so könntest Du mehr Geld verdienen.

MrNobody1991 
Beitragsersteller
 08.09.2020, 09:42
@BVBDortmund

Vor meiner Arbeitslosigkeit habe ich schon eineinhalb jahre in der metallbranche in der produktion gearbeitet.

Gelernt hab ich Koch(insgesamt 3 Jahre plus ausbildung 3 jahre ) hab da aber keine lust mehr drauf weil undankbarer beruf

Und was die anderen verdienen weiß ich leider nicht genau aber im durchschnitt vermutlich viel mehr als ich hahahha

BVBDortmund  08.09.2020, 09:52
@MrNobody1991

Demnach bist Du kein Berufsanfänger. Du hast einschlägige Berufserfahrung und konntest nicht mehr in der Entgeltstufe 1 beschäftigt werden. Wurdest Du zu Beginn danach bezahlt? Danach würde man Dich regulär und regelmäßig alle 2 Jahren höhergruppieren können.

Es liegt aber auch viel daran, wie selbstständig Du arbeitet und ob Du ein Können gezeigt haben, wo Deine Fähigkeiten nicht zu übersehen sind. Gute Gründe Dich besser zu bezahlen.

Was ganz wichtig ist, wenn die Tätigkeit anspruchsvoller ist, wo schon die Festangestellten viel mehr Geld bekommen, wei es die Zeitarbeitsfirma und läßt sich besser bezahlen. Davon solltest Du profitieren.

Versuche herauszubekommen was Festangestellte verdienen. Du kannst Du die Zeitarbeitsfirma fragen.

MrNobody1991 
Beitragsersteller
 08.09.2020, 10:02
@BVBDortmund

Ja war zu anfang bei entgeltstufe 1

Ok vielen vielen dank für die ganzen Tipps. Ich werde mich in den nächsten Tagen mal schlau machen und alles in Erfahrung bringen und melde mich dann wieder wenn ich genaueres weiß

Da sieht man mal wieder das Zeitarbeiter der letzte Dreck sind. Sie werden einfach an Maschinen gestellt wo sie Akkordarbeit leisten müssen, werden aber dafür nicht ordentlich entlohnt weil sie bei dieser Firma nicht angestellt sondern nur ausgeliehen sind. Die Entsprechende Firma spart da schön Geld wenn solche Arbeiten an solchen Maschinen nur von Leiharbeitern ausgeführt werden.

Wenn man bei einer Zeitarbeitsfirma arbeitet ist man immer der Doofe. Ich würde mich für etwas besseres umschauen und die Arbeit bei einer Zeitarbeitsfirma nur als Notlösung betrachten.

MrNobody1991 
Beitragsersteller
 08.09.2020, 08:41

Ja das war auch meine Notlösung weil ich jetzt en halbes jahr arbeitssuchend war und nichts gefunden habe und keine lust mehr hatte faul daheim rumzusitzen

Wenn du einen einfachen Stundenlohn hast bekommst du selbstverständlich keinen Akkordzuschlag.

MrNobody1991 
Beitragsersteller
 08.09.2020, 08:16

Ah ok

Muss ich dann dennoch die erwartete akkordzahl erfüllen?

JollySwgm  08.09.2020, 08:46
@MrNobody1991

Theoretisch nicht.

Allerdings könntest du trotzdem Ärger bekommen wenn du zu langsam bist.

MrNobody1991 
Beitragsersteller
 08.09.2020, 09:18
@JollySwgm

bedeutet entweder

1. Ich erfülle die gewünschte zahl, mach mich für paar euro kaputt und habe dann evtl die chance auf Übernahme

2. Ich erfülle sie nicht, arbeite normales tempo aber könnte dadurch rausfliegen weil Leistung nicht erbracht wurde

3. Ich verlasse die akkordfirma und suche ne andere stelle über die zeitarbeitsfirma

BVBDortmund  08.09.2020, 10:03
@JollySwgm

Nein, er muß eine Arbeitsleistung mittlerer Güte leisten.

§ 243 BGB

https://dejure.org/gesetze/BGB/243.html

Eine Spitzenleistung kostet eben mehr. Wenn ein Arbeitgeber es nicht will, gehen die besten Leute woanders arbeiten.