Vertragsstrafe bei Zeitarbeit
Ich habe ab 07.04.2015 bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet und war in einem größeren Call Center eingesetzt.
Nach ca. 1 Woche habe ich germerkt, dass die Tätigkeit mir nicht gefällt und ich dort aus verschiedenen Gründen nicht mehr arbeiten möchte.
Dies habe ich auch meinem Personalberater morgens am 13.04. mitgeteilt und auch im Call Center bescheid gesagt. Darauf hin wurde das Vertragsverhältnis durch die Zeitarbeitsfirma zum 15.04. (ordentliche Kündigungsfrist) gekündigt und man suggerierte (so habe ich es zumindnestens verstanden) mir auch, dass ich ab sofort nicht mehr in das Call Center kommen muss. Jedenfalls wurde mir weder durch die Zeitarbeitsfirma noch durch das Call Center mündlich mitgeteilt, dass ich noch die zwei Tage Kündigungsfrist einhalten muss. Auch eine Abmahnung habe ich nicht erhalten.
Nun habe ich meine Abrechnung bekommen in der eine Vertragsstrafe enthalten ist. Da diese Vertragsstrafe etwas über meinem Nettolohn von ca. 180 EUR liegt, behält die Zeitarbeitsfirma das Gehalt komplett ein.
Im Vertrag befinden sich leider entsprechende Klausen.
Sind solche Klauseln rechtswirksam? Habe ich eine Chance das Geld beim Arbeitsgericht einzuklagen? Oder gibt es eine entsprechende Schlichtungsstelle?
Über eure Antworten freue ich mich sehr.
3 Antworten
Hallo, das mit der Vertragsstrafe. Das steht oft in den Verträgen drin. Ich kann Dir nur raten zum Arbeitsgericht zu gehen und dort Klage zu erheben. Das kostet erst mal nix! Und dauert auch nicht lange, das geht sogar recht zügig. Dem ZA Unternehmen wird dann die Klageschrift zugestellt und dann können die darauf reagieren und z.B. die Vertragsstrafe zurück nehmen.
Du brauchst erst mal auch keinen Anwalt! Das ist beim Arbeitsgericht kostenlos und Dir wird bei der Erstellung der Klageschrift geholfen aber Du wirst nicht beraten - das ist ein großer Unterschied.
Wenn Du keine Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens erhalten hast, haben die auch keine Grundlage für eine Vertragsstrafe. Du wurdest gekündigt, wichtig wäre jetzt was da genau steht - mit sofortiger Freistellung z.B.
Grundsätzlich überprüfen die Arbeitsgerichte sehr genau was da für Vertragsstrafen da verhängt werden, wofür und in Höhe. Oft reduziert das Gericht oder rät der ZA Firma da ganz darauf zu verzichten.
Bitte gehe innerhalb von 3 Wochen zum Arbeitsgericht!! Sonst verfallen Deine Ansprüche.
Im Vertrag befinden sich leider entsprechende Klausen.
Diese Frage selber beantwortet
Habe ich eine Chance das Geld beim Arbeitsgericht einzuklagen?
Wenn, dann mach Dich auf einen langen Prozess (Jahre) gefasst und mach Dir klar, das Du erstmal alle Kosten vorstrecken musst (mehrere tausend Euro).
Auch wenn es hart klingt, hier spricht man von Lehrgeld.
Naja Lehrgeld... ich wäre nicht mehr hingegangen weil die Arbeitsumstände katastrophal waren und da ich zudem noch andere Vorstellungsgespräche hatte und nur den Vertrag auszusitzen hätte keinen Sinn gemacht, da ich dann diese Termine hätte wieder verschieben müssen
4 Tage ordentliche Kündigungsfrist? Wie denn das? Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag zum Thema Kündigungsfrist?
Ja das sind verkürzte Kündigungsfristen in der Zeitarbeitsbranche so üblich...
Ist es hier nicht ein wenig anders als der "Normalfall". Er ist doch bei der Zeitarbeitsfirma "angestellt". Er hat doch, so wie ich es verstehe, nicht den Arbeitsvertrag mit denen gekündigt, sondern wollte nicht mehr bei dem "Call Center" eingesetzt werden.