Zeitarbeitsfirma Beschäftigungsverbot Schwangerschaft errechnung Gehalt
Ich habe eine kurze Frage. Mein FA hat ein Berufsverbot ausgesprochen jetzt habe ich meine Abrechnung bekommen. Meine Branchenzuschläge wurden alle gestrichen. Im Internet heißt es Schwangere dürfen keine finanziellen Einbuße entstehen. Was ist jetzt richtig und wenn gibt es da was schriftliches oder sogar gesetzliches? Schon mal vielen Dank im vorraus
5 Antworten
Zu Hexle habe ich aus Erfahrung noch einen Kommentar, da dieser Absatz ausgelassen wurde. Hast du nach dem Eintritt der Schwangerschaft eine Gehaltserhöhung erhalten (=höherer Branchenzuschlag) Erhälst du das Durchschnittsgehalt der letzten 13. Wochen vor Eintritt des BV.
Danke für die Ergänzung. Habe deshalb auch "Auszug" geschrieben.
Du bekommst Dein ganz normales Grundgehalt weiter. Keine Schichtzulagen, Feiertagszulagen, Sonntagszulagen usw usw.
Ich dachte man ist als zeitarbeiter gleich gestellt und in sämtlichen Foren wird gesagt Zulagen, anwesenheitsprämien, weihnachts- Urlaubsgeld usw.
Ich widerspreche den bisherigen Antworten.
Im § 11 Mutterschutzgesetz (Entgelt bei Beschäftigungsverbot) ist im Abs. 1 (Auszug) zu lesen:
"Den Frauen ist vom AG mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 2 oder 3 oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen."
Prof. Peter Wedde schreibt zum § 11 MuSchG in seinem Arbeitsrechtkommentar u.a.:
"Die Berechnung des Mutterschutzlohnes nach § 11 MuSchG basiert auf den letzten dreizehn (Lohn-)Wochen oder den letzten drei Monaten vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist (Berechnungszeitraum). Die AN erhält den in diesem Zeitraum erzielten Durchschnittsverdienst, zu dem neben dem Grundgehalt auch Zulagen, Provisionen, Sozialzuschläge, Vergütungen für Überstunden, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft sowie Zeitzuschläge und vermögenswirksame Leistungen rechnen."
Dein AG muss Dir also Deinen Durchschnittsverdienst bezahlen und nicht nur den Grundlohn.
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Ich widerspreche den bisherigen Antworten.
Da schließe ich mich voll an! DH für die Antwort von Hexle.
Ich schließe mich dieser Frage an. Bin seit 2 November im schwangerschafts BV. Habe die tage meine Lohnabrechnung bekommen. Sämtliche Zulagen sind weg auch der gesetzliche vorgeschriebene Branchenzuschlag wurde gestrichen. Und es wurde kein durchschnitt gerechnet sondern die tage was der Monat hat. So fehlen mir netto jetzt knapp 200€. Die müssen doch das netto der letzten Monate rechnen vor der schwangerschaft oder? Sorry ich bin Grad so sauer.
Danke schon mal
Zuschläge werden bei der Zahlung nicht berücksichtigt. Dir steht in diesem Fall nur das Grundgehalt zu ohne irgendwelche Zuschläge.