Zeitarbeit droht mit fristloser Kündigung rechtens?
Hallo ihr Lieben,
Ich versuche den folgenden Sachverhalt kurz zu fassen.
Gestern hatte ich mein ersten Arbeitstag in einem Lagerunternehmen, ich bin daraufhin heute bei der Arbeit nach Plan erschien jedoch klagte ich extrem über gesundheitliche Beschwerden. Nach Absprache mit den Verantwortlichen vor Ort bin ich daraufhin nach Hause gegangen und habe die Zeitarbeitsfirma telefonisch darüber informiert. Mir ist natürlich nach 1 - 2 Tagen bewusst, was es für Konsequenzen auf sich bringen wird, jedoch habe ich mich körperlich nicht in der Lage gesehen diese Arbeit zu verrichten
Die Personaldisponentin der Zeitarbeit war alles andere als erfreut und sprach davon das ich fristgerecht kündigen solle, andernfalls werde ich jetzt fristlos gekündigt
Ich sagte ihr soeben das ich mich unverzüglich zum Arzt begebe und mich danach mit der Zeitarbeit nochmal in Verbindung setze
Meine Frage lautet : Ist eine fristlose Zeitarbeit von seitens der Zeitarbeitsfirma rechtens? Meines Erachtens habe ich doch keine Vertragsstrafe begangen. Ich habe beide Betriebe informiert und werde die Arbeitsunfähigkeitscheinigung gleich nach dem Arztbesuch zusenden
ich bitte um Ratschläge und Informationen. Mir geht es wirklich nicht gut
7 Antworten
was steht in deinem Arbeitsvertrag bezüglich Kündigung in der Probezeit?
meist steht dort, dass eine Kündigungsfrist von 2 Tagen einzuhalten ist.
In den ersten vier Wochen der Probezeit kann das Beschäftigungsverhältnis mit einer Frist von 2 Arbeitstagen gekündigt werden. Von der fünften Woche an bis zum Ablauf des zweiten Monats beträgt die Kündigungsfrist 1 Woche, vom dritten Monat bis zum sechsten Monat des Beschäftigungsverhältnisses 2 Wochen. aus Google
Jemand der nicht einmal zwei Tage Lust hat zu arbeiten schädigt den Kunden und seine Kollegen und das Unternehmen das ihm eine Chance gab.
Fair wäre es sofort zu kündigen und den Schaden so klein wie möglich zu halten.
Ich kann nur über das schreiben was man hier lesen kann...wenn es weitere Fakten gibt, dann hättest du sie nennen müssen...aber es wird wohl eher eine allgemeine Unlust sein, welche dich befallen hat...
Was sollen denn diese blödsinnigen Unterstellungen, für die es überhaupt keinen Grund gibt?!?
Ich kann nur über das schreiben was man hier lesen kann...
Und wo liest du hier etwas von "Unlust", die Du hier einfach nur unterstellst aufgrund von Voreingenommenheit, Vorverurteilung??
Du schreibst hier über ein sehr vertrauliches Thema, nämlich den Disput mit deinem Arbeitgeber, drohender Jobverlust etc. Dafür ist GF ja da. Alles anonym.
Aber: deine „gesundheitlichen Beschwerden“ möchtest du auf gar keinen Fall hier benennen. Das ist dir zu privat, oder was?
Sorry, aber da klingelts bei mir. Hier ist was faul.
Aber um den interessierten Lesern zu helfen: eine fristlose Kündigung ist bei ärztlich attestierter Krankschreibung nicht rechtens. Jemanden zum Kündigen zwingen ist nicht möglich.
Die Dame war zickig und hat deshalb Drohungen ohne rechtliche Grundlage ausgesprochen.
Eine fristgerechte Kündigung ist dagegen sehr wahrscheinlich.
Mehr ist aus der Frage nicht abzulesen.
Du schreibst hier über ein sehr vertrauliches Thema, nämlich den Disput mit deinem Arbeitgeber, drohender Jobverlust etc. Dafür ist GF ja da. Alles anonym.
Aber: deine „gesundheitlichen Beschwerden“ möchtest du auf gar keinen Fall hier benennen. Das ist dir zu privat, oder was?
Was soll denn der Blödsinn?
Außerdem: Der Grund der Arbeitsunfähigkeit spielt hier doch überhaupt keine Rolle!
Hab die Frage doch beantwortet.
Der „Blödsinn“ ist meine Meinung. Meinungsfreiheit!
So oft wie hier was angedeutet aber nicht benannt wird ist da was faul.
Die halbe Wahrheit wird immer zu Misstrauen führen. Und mit der Meinung bin ich nicht alleine.
Es geht aber nicht um "Meinungen", sondern um Aussagen aufgrund von mitgeteilten Sachverhalten.
Du kannst zwar selbstverständlich Deine "Meinung" haben, die sich aus Vorurteilen, Vorverurteilungen, Voreingenommenheiten, Unterstellungen, Verdrehungen usw. speist, die ist nur völlig irrelevant und spielt hier überhaupt keine Rolle.
Wenn ich Vorurteile hätte, hätte ich geantwortet: du bist ja gar nicht krank sondern faul.
Solche Unterstellungen machen dich zum Träger der Eigenschaften, die du mir andichten möchtest.
Das alles versteckt sich hinter Deinem anlasslosen:
Aber: deine „gesundheitlichen Beschwerden“ möchtest du auf gar keinen Fall hier benennen. Das ist dir zu privat, oder was?
Sorry, aber da klingelts bei mir. Hier ist was faul.
Die Personaldisponentin der Zeitarbeit war alles andere als erfreut und sprach davon das ich fristgerecht kündigen solle, andernfalls werde ich jetzt fristlos gekündigt
Wenn Deinem Arbeitgeber Deine Erkrankung während eines so frühen Zeitpunkts Deiner Beschäftigung im Unternehmen missfällt, so ist dies zwar verständlich - berechtigt ihn aber sicherlich nicht von Dir eine Eigenkündigung zu fordern ( welche ja regelmäßig eine Sanktion des Arbeitsamtes nach sich zieht.
Andererseits - es steht dem AG frei Dich zu kündigen - was regelmäßig bei (tarifgebundenen ) ZAF bedeutet, dass Du in den ersten Tagen eines Arbeitsverhältnisses auf Probe mit verkürzter Frist von m.W.n. 2 Tagen kündbar bist.
Also übermittle dem AG Deine ärztliche AU-Bescheinigung und warte ab, was auf Dich zukommt.
So lange Du nicht grundlegend eine für Dich gesundheitlich ausübbare Beschäftigung im Kundenbetrieb abgelehnt hast , sondern es zumindest erst mal versuchtest , so wäre eine fristlose Kündigung durch die Zaffe dafür auch in der Probezeit unzulässig .
Biete allerdings jetzt sofort weiterhin Deine Arbeitskraft bei der ZAF unter dem Hinweis auf bereits bei der Einstellung vorkommunizierten Einschränkungen an . Dann ist es an der ZAF , einen geeigneten Einsatz für Dich zu suchen , oder Dich halt fristgerecht zu kündigen .
In einer ZAF kann die Kündigungsfrist innerhalb der ersten 1-2 Wochen Probezeit zwar auch auf wenige Tage statt der üblichen 14 Tage nach 622 BGB per Tarifvertrag verkürzt sein , aber fristlos ist halt nicht ohne arbeitsverweigerung . Laß Dich da auch nicht unter Druck setzen .
Fahre umgehend zur ZAF und teile denen persönlich mit , daß Du ab sofort zu einen für Dich "leidensgerechten" Alternativeinsatz werktäglich zwischen 6 bis 18 Uhr telefonisch erreichbar bist . Im Zweifel auch morgen früh nochmals zu Beginn der Büroöffnung bei der ZAF aufschlagen und nach einem Alternativeinsatz fragen .
Damit nimmst Du denen zusätzlichen Wind aus den Segeln gegen eine ( unberechtigte ) fristlose Kündigung .
Biete allerdings jetzt sofort weiterhin Deine Arbeitskraft bei der ZAF unter dem Hinweis auf bereits bei der Einstellung vorkommunizierten Einschränkungen an .
Warum sollte der Fragesteller das tun, wenn er sich vorschriftsmäßig krankgemeldet hat und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt??
Und wo ist von "bereits bei der Einstellung vorkommunizierten Einschränkungen" die Rede?
ich kann mir beim besten willen aufgrund meiner gesundheitlichen Fassung nicht vorstellen momentan auf die schnelle einen neuen Einsatz nachzugehen. Dazu kommt, die Unfreundlichkeit mit der ich soeben am Telefon von der Zeitarbeit konfrontiert wurde. in einer stunde öffnet die Arztpraxis, ich werde die Krankmeldung unverzüglich per Einschreiben dort hin senden. Sollte ich die Zeitarbeitsfirma nach dem Arztbesuch kontaktieren und beim Versenden der Krankmelldung etwas beachten?
Dann gehst Du gleich zum Arzt und gibst die entsprechende AU direkt auf dem Rückweg im Büro der ZAF ab . Dann bist Du da auf jeden Fall schon mal auf der sicheren Seite . Wenn die ZAF FAX hat , kannst Du Deinen Doc auch um eine quittierte Vorzusendung einer AU - Kopie auf diesem Wege zukommen zu lassen .
Mit AU kannst Du Dir dann die offensive Anbietung Deiner Arbeitskraft auch sparen . Lohnersatz mußt Du für die AU-Tage dann bei der Krankenkasse beantragen . ( Krankengeld )
Besondere Unfreundlichkeit und Drohgebaren sind in der ZAF - Branche leider keine Seltenheit . 😟
Danke für alles. die Zeitarbeitsfirma ist 35 km entfernt und hat nur bis 17 uhr geöffnet. Zusendung per Fax und gleichzeitig per Einschreiben. Stehe ich damit auf der sicheren Seite? Liebe Grüße
Relativ erst mal ja . Bitte sage dem Doc dann aber , daß er das Fax nach Möglichkeit unbedingt mit Sendeprotokoll schicken soll , und Du davon eine Kopie brauchst .
Die meisten Hausärzte hören nicht zum ersten Mal von derartigen Problemen mit ungemütlichen Arbeitgebern .
Leider kann ich Dir darüber hinaus nicht sagen , was Dein Arbeitsvertrag konkret zur Vorlage der originalen AU beim Arbeitgeber vorgibt als Frist . Beim Postversand trägst leider Du selbst das Laufzeitrisiko auch bei einem Einschreiben .
Mehr als eine Abmahnung kann Dir die ZAF im Worst Case da dann aber auch nicht geben , wenn Du die Kopie des Faxes mit Sendeprotolkoll hast , und das Einschreiben mit der originalen AU ggf. nicht fristgerecht im Briefkasten der ZAF landet .
Spar dir die Morapostel, wenn du meine gesundheitszustand nicht kennst!