Ich habe einen 40 Stunden Vertrag, kann aber nur 38 Stunden arbeiten, was soll ich tun?
Hallo,
ich habe einen 40-Stunden-Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeit. Seit zwei Wochen nun. In der Einsatzfirma wird aber nur 38 Stunden in der Woche gearbeitet.
Jetzt meint die Zeitarbeit, ich soll bald mal Überstunden machen, um die "Minusstunden", die ich ja auch bezahlt bekomme, auszugleichen. Das geht aber ja gar nicht.
Ich kann es mir aber auch nicht leisten, noch weniger Loh zu bekommen (Vertragsanpassung) oder gar in drei Monaten dann nur drei Wochen bezahlt bekommen, um das Zeitkonto auszugleichen...
Wenn ich weniger Geld bekomme, kann ich mir die Fahrt zur Arbeit nicht mehr leisten (täglich fast 2 Stunden Autofahrt).
2 Antworten
Du hast einen Arbeitsvertrag mit dem Verleiher von 40 Std.
Der Entleiher hat eine 38 Stunden Woche.
Nun ist es allerdings so, daß bei Leiharbeit die regelmäßige Arbeitszeit des entleihenden Betriebes maßgeblich ist (das dürfte auch in Deinem Arbeitsvertrag so stehen - im Tarifvertrag steht jedenfalls eine entsprechende Regelung); d. h. die individuelle tatsächliche regelmäßige Arbeitszeit im Entleihbetrieb ersetzt die vertragliche Arbeitszeit des Verleihbetriebes.
Grundsätzlich gilt bei Vollzeit die Mindeststundenzahl 35 WoStd. per Tarifvertrag.
Die 35 Stunden sind allerdings eine Untergrenze, sodaß die Verleiher ihre Arbeitsverträge oft auf die übliche 40 Std.Woche abstellen; dann würden meist keine Plus- oder Minusstunden anfallen.
Wenn nun, wie in deinem Fall, der Entleiher allerdings weniger Stunden hat, hat man entsprechend Minusstunden.
Um diese unterschiedlichen Wochenarbeitszeiten zwischen Ver- und Entleiher zu erfassen, wird das Arbeitszeitkonto geführt.
Daher wird Deine individuelle Arbeitszeit entsprechend dem Entleihbetrieb angepaßt; entweder kann ein Ausgleich durch 2 Überstunden erfolgen oder es werden nur 38 Stunden bezahlt.
Das ist äußerst unbefriedigend und ich kann Deinen Ärger verstehen - aber der Gesetzgeber hat diese Form der "Ausbeutung" und "Entrechtung" in Form der Leiharbeit als zulässig anerkannt - diese tarifvertraglichen Regelungen sind entsprechend von den Gewerkschaften so akzeptiert worden.
Danke - das ist noch ein wichtiger Hinweis....
Also es wird ein Zeitkonto geführt, indem ich Plus- und Minusstunden aufbauen kann. Danke für die Hilfe.
Hatte heute eine Diskussion mit der Leihfirma , da ich im Einsatzbetriieb zwar stempel, aber jegliche Arbeitsleistung, die über die Regelarbeitszeit hinaus geht, "gerundet" wird. Meine Überstunden werden also gekappt und nicht angerechnet. Es ist mir aber aufgrund der Einarbeitung nicht möglich, pünktlich zu gehen.
Ich habe also in den ersten 4 Tagen 1 Stunde und 47 Minuten nicht angerechnet bekommen. Diese Woche waren es sogar noch mehr.
Ich habe so ein Glück mit der Arbeit... Zwei Jahre schon...
PS: Mir wurde von der Leihfirma vorgeschlagen, dass ich die "Minusstunden" anstatt mit Geldkürzung auch mit Urlaubstagen verrechnen kann. Ich finde übrigens zwei Stunden in der Woche viel, das ist quasi fast 1 Urlaubstag im Monat...
Ok, danke für den Hinweis.
Dann muss ich der Firma mitteilen, dass ich das finanziell nicht tragen kann. Und entsprechend neue Arbeit suchen.
Nun - der Unterscheid von 2 Std./Woche ist, aus meiner Sicht, jetzt nicht so gewaltig - bei einem Std. Lohn von 10 € wären das rd. 90 € brutto = rd. 50 € netto im Monat - eine vernünftige Arbeitsstelle solltest Du Dir sowieso suchen - siehe zu, daß Du so schnell wie möglich aus der Zeitarbeit herauskommst - bis zu einer neuen Stelle solltest Du aber nicht kündigen (denke an die Sperrzeit Arbeitsamt)..
Wenn du einen 40 Stunden Vertrag hast und der Arbeitgeber aber nur Arbeit für 38 Stunden hat, ist das nicht dein Problem.
Er muß dir die 40 Stunden trotzdem zahlen oder dir eine 40 Stunden Arbeit zur Verügung stellen.
Dir entstehen dadurch keine Minusstunden und du mußt auch nix ausgleichen. Das ist das Problem deines Arbeitgebers!
Der will dich einfach nur kräftig übern Tisch ziehn.
Frag auch bei der Arbeiterkammer nach.
Ok, wenn es mal soweit ist, dass die mir ein Problem machen, dann werde ich das Thema nochmal ansprechen. Probezeit ist ja immer so eine Sache. Da ich von der Einsatzfirma zu einer Weiterbildung geschickt werde und schon in mich investiert, hoffe ich sowieso auf baldige Übernahme.
Gut zu wissen, dass ich das nicht selbst zahlen muss. Die hätten sich ja auch vorher mal erkundigen können.
Recht hast, lass dich nicht übern Tisch ziehn. Du hast die Minusstunden nicht verschuldet, also Viel Glück und Ellbogen zeigen im richtigen Moment.
Deine Aussagen treffen allerdings nur für den Fall zu, dass tatsächlich ein Tarivertrag anzuwenden ist oder es entsprechende Regelungen zu einem Arbeitszeitkonto im Arbeitsvertrag gibt.
Ansonsten greift das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko".