Vertrag nichtig, wenn bei V.-Abschluss falsche Adresse angegeben wurde?
Hallo ich habe mit einer Frau vor knapp 4 Jahren einen Pachtvertrag für ein Gartengrundstück gemacht. Nun bezahlt sie schon sehr lange nicht. Und ich habe sie gekündigt und sie gebeten den Garten zu räumen mit ihren Sachen. Obwohl es vertraglich so ausgemacht wurde, kommt sie dem nicht nach.
Beim letzten Telefonat kam von ihr nur ich könne ihr gar nix da sie damalig eine Strasse angab, welche zu dem Zeitpunkt nicht ihre Meldeadresse war sondern die von ihrem Freund.
Durch bekannte weiss ich aber das sie wohl im letzten Jahr zu ihrem Freund gezogen ist.
Nun meine Frage, ist ein Vertrag nichtig wenn nicht die Meldeadresse angegeben wurde wo sie zu dem Zeitpunkt gewohnt hat, als der Vertrag abgeschlossen wurde?
8 Antworten
Es stellt sich eher die Frage, warum sie die richtige Adresse nicht angeben wollte.
Wäre das in der Absicht erfolgt, die Pachtgebühren sowieso nicht zahlen zu wollen oder können und sich damit eine Leistung erschlichen hat, wäre das als Betrug zu werten.
Ungeachtet dessen habe ich eine Räumungsanspruch wenn ordnungsgemäß der Vertrag gekündigt wurde. Kündigen kann ich nur einen Vertrag der rechtskräftig abgeschlossen wurde.
Ich biete was an, der andere nimmt dies an. Egal war vereinbart wurde und muss nicht einmal schriftlich erfolgt sein (keine Schrifterfordernis bei Verträgen) ist der Vertrag abgeschlossen worden.
Nur sittenwidrige und rechtlich nicht zumutbare Verträge können nichtig sein. Wie zum Beispiel bei Geschäften mit nicht geschäftsfähigen Personen. Ich kann mit einem 6-jährigen Kind ohne Erziehungsberechtigte keinen Vertrag abschließen.
Das alles scheint mir aber hier nicht vorzuliegen. Der Vertrag ist daher auch mit falscher Adresse rechtsgültig.
Du solltest sie nicht bitten den Garten zu räumen, du solltest ihr eine Frist setzen. 14 Tage sind angemessen, danach kostet es Geld. Du räumst ihr Zeug in eine Ecke und bewahrst es eine angemessene Zeit auf. Das sind noch mal 14 Tage.
Holt sie es nicht ab, geht es entweder kostenpflichtig in eine Lagerhalle oder auf den Müll. Dein Garten ist schließlich keine Lagerhalle. Die Anschrift ist unerheblich.
Sie kann nicht sehr schlau sein, wenn sie denkt, daß eine falsche Straße im Vertrag ein Druckmittel ist.
Nein. Auf die Anschrift des Vertragspartners käme es nicht an, wenn er der Person nach identifizierbar wäre.
Eine schrfitliuche Kündigung müsste ihr aber schon zugehen, also an die richtige Anschrift adressiert oder ihr persönlich übergeben werden. Wieso trifft man sie an der Adresse des Freundes dafür nicht an?
Und eine Räumung müsste sie ja ohnehin durchführen - was soll da eine behauptete Nichtigkeit des Vertrages bewirken? Einen Pachtrückzahlungsanspruch der vergangenen Jahre?
G imager761
Und selbst wenn der Vertrag nichtig wäre, müsste sie das Grundstück räumen.
Ich gehe persönl. aber auch davon aus, dass er gültig ist, möchte mich jedoch nicht festlegen.
Nein, nach meiner Ansicht ist der Vertrag nach wie vor gültig.