Sind wir Mietvertragspartner oder nur Mietbewohner?
Hallo,
Ich und meine Schwester lebten mit unserer Mutter in einer Mietwohnung.
Hier ist ein Abschnitt des Vertrages.
Sind wir auch im Mietverhältnis (quasi vertraglich mit der Wohnung verbunden) oder nur unsere Mutter? Alle Rechnungen kommen in Ihrer Namen und der Vertrag hat Sie nur unterschrieben (wir nicht). Oder sind wir nur Mitbewohner?
Unsere Mutter ist leider verstorben und wir möchten ab nächsten Monat umziehen.
Erbschaft wurde ausgeschlagen:
Erklärung über den Nichteintritt ins Mietverhältnis wurde abgegeben:
Das alles würde aber sinnlos sein wenn einer von uns oder wir beide Vertragspartner sind.
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war ich 15 meine Schwester 22
6 Antworten
Herzliches Beileid!
Bezgl. Deiner Frage: Ihr habt die Erbschaft ausgeschlagen und eine Erklärung über den Nichteintritt ins Mietverhältnis abgegeben.
Damit habt ihr im Grunde rechtlich für Klarheit gesorgt.
Mietvertragspartner seit ihr definitiv nicht.
Viel Erfolg beim Umzug und alles Gute im Weiteren!
PS: Denkt auch daran, die Energieversorger abzumelden/zu kündigen
Es ist davon auszugehen, dass Ihr zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses minderjährig ?? wart - also auch diesen Vertrag nicht mit unterschrieben habt.
Ergo seid Ihr auch keine gleichberechtigten Hauptmieter gewesen.
ich 15 schwester 22
kommt drauf an wer den Mietvertrag unterschrieben hat.
ach, steht ja oben
und der Vertrag hat Sie nur unterschrieben
unsere Mutter ist verstorben und wir wollen ab nächsten Monat ausziehen
Warum sind wir denn Mieter wenn wir nichts unterschieben haben?
Bei deiner Schwester koennte man darueber streiten, ob das Mietverhaeltnis durch sog. "schluessiges Handeln" zustande gekommen ist (sie war bereits volljaehrig und ist eingezogen). Bei deinem damals noch minderjaehrigem Bruder wahrscheinlich ebenfalls, wenn er nach Vollendung des 18. Lebensjahres nicht ausgezogen ist.
Bei deinem damals noch minderjaehrigem Bruder ...
Das muesste natuerlich heissen "Bei dir ...". Du bist ja der der Sohn.
Aber selbst, wenn ihr oder einer/eine von euch nicht wirksam in den Vertrag mit einbezogen worden sein solltet, koennt ihr doch ganz einfach mit (knapp) dreimonatiger Frist kuendigen. Entweder weil ihr dort gemeinsam mit der Mutter gewohnt habt und nach ihrem Tod in den Mietvertrag eingetreten seid oder - wenn ihr nicht dort gewohnt oder innerhalb eines Monats dem Vermieter den Nichteintritt erklaert habt - als Erben.
ganz einfach, durch Erbschaft, auch ein Mietvertrag gehört dazu.
wurde die Erbschaft ausgeschlossen? ja
nein, wird der Mietvertrag vollumfänglich übernommen - wenn ihr ausziehen wollt, so muss die Wohnung gekündigt werden - auch hier gilt die 3-Monatsfrist.
Erbschaft wurde ausgeschlagen:
Erklärung über den Nichteintritt ins Mietverhältnis wurde abgegeben:
Das alles würde aber sinnlos sein wenn einer von uns oder wir beide Vertragspartner sind.
über die Erbausschlagung ist der Vermieter informiert?
dann solltet ihr euch schleunigst eine neue Wohnung suchen und umziehen. So schnell wie möglich.
persönliches Eigentum der Mutter darf nicht mitgenommen werden
haben wir schon gefunden
Alles richtig gemacht. In dieser Konstellation bräuchtet ihr keine Miete zahlen und auchkeinerlei Kosten für die Renovierung tragen.
Hallo FrankMan,
der Vertrag ist geschlossen zwischen den Personen die ihn unterschrieben haben.
Deine Mutter kann keinen Vertrag für ihren Mann oder für volljährige Kinder unterschreiben, selbst wenn der Vertrag nur Vorteile hätte.
Es ist etwas komisch formuliert im Vertrag. Aber ihr hättet alle unterschreiben müssen um Vertragspartner zu sein.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
ihr seid ausgezogen
Vertragsinhaber ist Mutter, um was geht´s genauer?
ihr seid nur als Mitmieter benannt worden