Kann der Vermieter bei drohender Obdachlosigkeit zum Auszug zwingen?
Ich habe meine Wohnung ende Juli fristgerecht mit drei Monaten Frist gekündigt, da ich zu dem Zeitpunkt schon eine neue Wohnung in Aussicht hatte. Nun ist der Vertrag mit der neuen Wohnung geplatzt, ich habe keine ersatzwohnung gefunden und muss eigentlich zum 31.10. also in 10 tagen die wohnung räumen. Zudem hat mein aktueller Vermieter schon vor wochen, als ich die schriftliche Kündigungsbestätigung bekommen habe, klar gemacht dass eine Weiterführung des Vertrages auf gar keinen Fall in Frage kommt. Was für Rechte oder Möglichkeiten habe ich nun, da mir die Obdachlosigkeit droht?
13 Antworten
Du hast das Recht, auf den Mietvertrag der neuen Wohnung zu bestehen. Gegenüber den alten Mieter hast du keine Rechte. Nu gegen den geplant zukünftigen. Der ist verpflichtet dir die Wohnung zu geben
Und sollte es keinen unterzeichneten Mietvertrag gegeben haben, dann ist es natürlich sehr unüberlegt gehandelt
Nein, da steht, sie hatte eine Wohnung in Aussicht. Und dass der Vertrag geplatzt ist, sagt für mich aus, dass kein Vertrag unterzeichnet wurde und dass es nicht zu einem Vertrag kam. Da haben wir beide etwas anderes verstanden. Sollte es tatsächlich einen von beiden Seiten unterzeichneten Mietvertrag geben hast du natürlich recht.
Wenn ein Mietvertrag geschlossen wurde, darf er die Wohnung nicht an jemanden anderen mehr vergeben
Wo steht, dass ein Mietvertrag geschlossen wurde?
Der ist verpflichtet dir die Wohnung zu geben
Wie kommst du denn darauf?
Keine, du hast doch gekündigt und der Vermieter möglicherweise schon einen neuen Mieter.
Ich weiß dass es noch keinen Nachmieter gibt. Der Vermieter kann mich aber nicht mit der Polizei oder eigenhändig auf die Straße setzen?!
oh doch er kann mit einer Räumungsklage.
Ja aber die Räumungsklage wird ja nicht innerhalb eines Tages durchgesetzt.. Also auch wenn es von mir absolut nicht in Ordnung ist, aber das würde mir ja Zeit verschaffen..
und wird teuer für dich.
Aber selbstverständlich kann er das.
Er kann während deiner Abwesenheit die Schlösser austauschen.
Die Räumungsklage dürfte in diesem Falle recht schnell durchgesetzt werden. Da muss nicht noch geprüft werden, ob eine vermieterseitige Kündigung überhaupt rechtens war etc. und ob eine Räumungsklage überhaupt zulässig ist. Bei dir ist der Fall völlig klar: Du hast gekündigt und willst nicht ausziehen. Das sind die Fakten - die Räumungsklage ist damit durch.
Unsinn - Auch wenn er es könnte - Verbotene Eigenmacht - Hausfriedensbruch - Einbruch ... Möbel ausräumen: Unterschlagung, Diebstahl > einmal Zivilrecht, 4x Straftat.
Zeit wofür? Denkst du, ein Vermieter schliesst mit einem zwangsgeräumten Mietschuldner einen Mietvertrag?
Du hast das Recht und sogar die Pflicht auszuziehen. Du hast den Vertrag gekündigt, also gibt es keine Rechtsgrundlage mehr, dass du nach dem 31.10. die Wohnung noch nutzt.
Wenn die Wohnung gekündigt wurde, dann müssen Sie selbstverständlich ausziehen. Ansonsten werden Sie auch schadensersatzpflichtig einem eventuellen Nachmieter gegenüber, der wegen Ihnen dann nicht einziehen kann.
Sie sollten also zeitnah die Wohnung räumen und versuchen bei Verwandten unterzukommen und sich schnellstmöglich eine neue Wohnung suchen. Hierzu muss man aktiv werden, z.B. auch selbst Anzeigen schalten.
.... da kann aber etwas nicht stimmen, denn Mietverträge platzen nicht.
Bei uns gibt es für solche Fälle dann die Jugendherberge oder eine Ferienwohnung.
Viel Glück.
wo finde ich denn dort günstigen Wohnraum für ggf. 1 oder 2 Monate Uberbrückung
... dort, wie ich es geschrieben habe.
Da steht " der Vertrag ist geplatzt". Also hat es einen Vertrag gegeben