Kann der Vermieter bei drohender Obdachlosigkeit zum Auszug zwingen?

13 Antworten

Du hast das Recht, auf den Mietvertrag der neuen Wohnung zu bestehen. Gegenüber den alten Mieter hast du keine Rechte. Nu gegen den geplant zukünftigen. Der ist verpflichtet dir die Wohnung zu geben

Paulina42  21.10.2017, 17:19

Und sollte es keinen unterzeichneten Mietvertrag gegeben haben, dann ist es natürlich sehr unüberlegt gehandelt

Paulina42  21.10.2017, 15:19

Da steht " der Vertrag ist geplatzt". Also hat es einen Vertrag gegeben

Lotta1965  21.10.2017, 15:28
@Paulina42

Nein, da steht, sie hatte eine Wohnung in Aussicht. Und dass der Vertrag geplatzt ist, sagt für mich aus, dass kein Vertrag unterzeichnet wurde und dass es nicht zu einem Vertrag kam. Da haben wir beide etwas anderes verstanden. Sollte es tatsächlich einen von beiden Seiten unterzeichneten Mietvertrag geben hast du natürlich recht.

Paulina42  21.10.2017, 15:04

Wenn ein Mietvertrag geschlossen wurde, darf er die Wohnung nicht an jemanden anderen mehr vergeben

Lotta1965  21.10.2017, 15:07
@Paulina42

Wo steht, dass ein Mietvertrag geschlossen wurde?

Lotta1965  21.10.2017, 14:37

Der ist verpflichtet dir die Wohnung zu geben

Wie kommst du denn darauf?

Keine, du hast doch gekündigt und der Vermieter möglicherweise schon einen neuen Mieter.

Mademoiselle97 
Beitragsersteller
 21.10.2017, 12:26

Ich weiß dass es noch keinen Nachmieter gibt. Der Vermieter kann mich aber nicht mit der Polizei oder eigenhändig auf die Straße setzen?! 

Amorette  21.10.2017, 12:27
@Mademoiselle97

oh doch er kann mit einer Räumungsklage.

Mademoiselle97 
Beitragsersteller
 21.10.2017, 12:33
@Amorette

Ja aber die Räumungsklage wird ja nicht innerhalb eines Tages durchgesetzt.. Also auch wenn es von mir absolut nicht in Ordnung ist, aber das würde mir ja Zeit verschaffen.. 

archibaldesel  21.10.2017, 12:39
@Mademoiselle97

Aber selbstverständlich kann er das.

archibaldesel  21.10.2017, 12:40
@Mademoiselle97

Er kann während deiner Abwesenheit die Schlösser austauschen.

Lotta1965  21.10.2017, 14:22
@Mademoiselle97

Die Räumungsklage dürfte in diesem Falle recht schnell durchgesetzt werden.  Da muss nicht noch geprüft werden, ob eine vermieterseitige Kündigung überhaupt rechtens war etc. und ob eine Räumungsklage überhaupt zulässig ist. Bei dir ist der Fall völlig klar: Du hast gekündigt und willst nicht ausziehen. Das sind die Fakten - die Räumungsklage ist damit durch.

Gerhart  21.10.2017, 14:59
@archibaldesel

Unsinn - Auch wenn er es könnte - Verbotene Eigenmacht - Hausfriedensbruch - Einbruch ... Möbel ausräumen: Unterschlagung, Diebstahl > einmal Zivilrecht, 4x Straftat.

imager761  22.10.2017, 07:35
@Mademoiselle97

Zeit wofür? Denkst du, ein Vermieter schliesst mit einem zwangsgeräumten Mietschuldner einen Mietvertrag?

Du hast das Recht und sogar die Pflicht auszuziehen. Du hast den Vertrag gekündigt, also gibt es keine Rechtsgrundlage mehr, dass du nach dem 31.10. die Wohnung noch nutzt. 

Wenn die Wohnung gekündigt wurde, dann müssen Sie selbstverständlich ausziehen. Ansonsten werden Sie auch schadensersatzpflichtig einem eventuellen Nachmieter gegenüber, der wegen Ihnen dann nicht einziehen kann.

Sie sollten also zeitnah die Wohnung räumen und versuchen bei Verwandten unterzukommen und sich schnellstmöglich eine neue Wohnung suchen. Hierzu muss man aktiv werden, z.B. auch selbst Anzeigen schalten.

.... da kann aber etwas nicht stimmen, denn Mietverträge platzen nicht.

Bei uns gibt es für solche Fälle dann die Jugendherberge oder eine Ferienwohnung.

Viel Glück.

dietanjaweiss  20.06.2019, 08:03

wo finde ich denn dort günstigen Wohnraum für ggf. 1 oder 2 Monate Uberbrückung

schleudermaxe  20.06.2019, 08:32
@dietanjaweiss

... dort, wie ich es geschrieben habe.