Kann man eine Abtreibung vertraglich abregeln?
Ich weiß, dass die Frage echt verstörend wirkt, aber ich lag gestern in meinem Bett und habe mich gefragt, ob so etwas geht. Ich tendiere aus ethischen Gründen zu nein, also, dass selbst wenn man einen Vertrag macht, dieser nichtig vor Gericht ist.
7 Antworten
Du meinst sicher einen Vertrag mit der Frau, mit der Du in der Koje warst oder sein wirst. Mit ihr so einen Vertrag abzuschließen, spricht nichts dagen. Du kannst in der Beziehung Verträge abschließen wie Du willst. Nur wird er vor Gericht nicht gelten. Maßgebend ist, was die Frau dann macht. Entweder möchte sie das Kind oder sie möchte es nicht. Du kannst niemanden zu einer Abtreibung zwingen. Lümmeltüte benutzen, dann würde die Frage sich erübrigen.
- Ein Vertrag zwischen Sexualpartnern, der eine Frau im Falle einer ungewollten Schwangerschaft zu einem Schwangerschaftsabbruch verpflichtet, ist sittenwidrig und nichtig.
- Generell obliegt die Entscheidung für oder gegen einen Abbruch einzig der Frau und sie kann sich bis unmittelbar vor den Eingriff jederzeit frei entscheiden. Verträge, Abmachungen, frühere Willensbekundungen und dergleichen sind nicht bindend.
- Der erzeugende Mann hat keinerlei Mitspracherecht bei dieser Entscheidung und kann sie auch nicht durch Verträge erreichen.
Der Vertrag wird zwischen dir und dem Arzt eingegangen. Schau einfach was dir angeboten wird und was du unterschreibst.
- Ein leben ohne Sex ist ja irgendwie doof.
- Deshalb muss es möglich sein, dass Leute Sex haben können.
- Wenn Ein Kind da ist, sind BEIDE vertraglich zu Leistungen verpflichtet. Aber nur einer soll alle Entscheidungsgewalt haben?
- KEINE Verhütungsmethode ist 100% sicher.
Nun soll ALLEN Männern Sex verboten werden, solange diese nicht (potentiell) Vater werden wollen?? Es ist doch unfair, dass man offenbar als Mann keine chance, selbst wenn man alles tut um vorzubeugen.
Zwei Gefahren kann man nicht abstellen: 1. ..kann trotz Kondom etwas passieren. 2. ..kann die Frau einen austricksen.
Was soll den geregelt werden? Ein Vertrag zwischen wem?
Wenn es darum geht, dass sich eine Frau vertraglich bindet, eine Abtreibung vornehmen zu lassen: nein, das ist sittenwidrig.