Verjährungsfrist Betrug?
Hallo Community
und zwar geht es um Betrug. Ich habe vorgestern eine E-Mail von einem Inkassobüro bekommen mit einer Aufforderung von einer Zahlung die seit 2008 als Titel erzwungen wurde. Ja ihr liest richtig 10 Jahre später, hab ich von denen eine Mittellung bekommen und eine Meldung das ein Titel vorliegt gegen mich. Es ist mit Sicherheit schon früher Post gekommen von der ich aber nichts mit bekommen habe. Nein ich hab des nicht übersehen sondern Ich hab Verwandte die Sachen auf meinen Namen bestellt haben und mir post unterschlagen haben etc. Zum damaligen Zeitpunkt war ich 16 also noch nicht vertragsmündig und somit ist der Vertrag nichtig der da abgeschlossen wurde. Erledigtmeldung kam innerhalb von paar Stunden vom inkassobüro und somit ist eigentlich auch alles gut. Meine Frage allerdings wäre jetzt ab wann beginnt die Verjährungsfrist bei Betrug ab bekannt werden des Vorfalls oder ab Vertragsabschluss bzw. Dienstleistung Erbringung? - gibt es da eine Chance noch den Vertrag her zu bekommen oder eher weniger? Ich würde gerne die Person anzeigen und dagegen vorgehen.
Ich hab mich mit dem Dienstleister in Verbindung gesetzt und die Bearbeitung würde 4-6 Wochen dauern da es ziemlich lang her ist
Edit: Handyvertrag vergessen zu schreiben sorry! .
Mit besten Grüßen
5 Antworten
§ 78a StGB:
1Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist. 2Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.
Die Verfolgungsverjährung nach § 78 StGB für Straftaten die mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe beschwert sind, wie der Betrug nach § 263 StGB, beträgt 5 Jahre (§ 78 Abs. 3, Nr. 4 StGB).
Das wäre dann wohl in 2013 gewesen.
Welchen Vertrag willst Du bekommen?
Im Alltag und gerade bei Bestellungen sind schriftliche Verträge die Ausnahme.
Den Handy Vertrag der da abgeschlossen wurde ist halt aber schon 10 Jahre her deswegen bin ich mir nicht sicher ob die noch Was haben um denjenigen anzuzeigen
Wo siehst du den Betrug? Ein Titel ist 30 Jahre lang gültig.
Dann schreib doch einfach verständlich. Dann bekommst du auch die Antworten, die du hören willst. Ganz ohne hier rumzumaulen.
Wenn du keine Ahnung hast dann antworte doch nicht?! Entweder kannst du ne Antwort geben dann antworte oder du kannst es nicht und scroll weiter.
da steht doch die Frage oben oder?
Oder lautet die Frage wie lang ein Titel gültig ist? Wenn ja dann wäre deine Antwort ja angemessen
Die Frage war, dass das Inkasso einen Titel von 2008 eintreiben will und ab wann die Verjährungsfrist bei Betrug beginnt...
Beweise das du zu dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erst 15 warst, lasse die Vertragsunterlagen abgleichen und gut.
Darauf kommen die Unternehmen bei Beschwerden auch von alleine- das macht deinen Fall seltsam.
Ich denke eher du hast Erwachsene gebeten einen Vertrag für dich abzuschließen, irgendwann wurde nicht mehr gezahlt?- dann gibt es natürlich Ärger. Die Person anzuzeigen wenn es deine Idee war käme nicht so gut.
Sollte ich mich irren- dann sorry!
Deine Frage musste ich jetzt erst 2 Mal lesen, bevor ich wusste, was du eigentlic hwillst...
Wegen dem Titel musst du dich mit dem Inkassobüro auseinadersetzen.
Da du nicht schreibst, was für einen Vertrag man auf deine Namen abgeschlossen hat, kann man nicht eindeutig sagen, ob der wirklich ungültig war.
Eine anzeige wegen Betrug gegen die Person/en, die diesen Vertrag auf deinen Namen abgeschlossen haben ist
- Verjährt, das diese Straftat nach 3 Jahren verjährt ist
- sinnlos, außer für die Befriedigung deiner Rachsucht.
Titel aus finanziellen Forderungen verjähren nach 30 Jahren.
Ob die Forderung zu Recht besteht, kann man aus deiner Frage nicht erkennen. Du schreibst zum Einen etwas von einem Vertrag, der ungültig sein soll, und zum Anderen etwas von bestellten wren. DAS ist ein Vertrag, der durchaus gültig sein kann..Es sind nicht automatisch ALLE Verträge ungültig, wenn man U18 ist!
Was für eine "Dienstleistungserbringung"??
Was für eine "Erledigtmeldung"? Was soll das sein? Und vor Allem WANN?
Handyvertrag der nicht bezahlt wurde - Schadensersatzforderung.
Desweiteren wurden waren bei Otto etc bestellt auf meinen Namen ohne meine Kenntnisnahme - die sind aber erledigt.
Vorgestern in in Kontakt mit dem Inkasso getreten um was es da geht, die haben mir dann den Titel geschickt und ich meinte dann das ich da unter 18 war - ich sollte dann meinen Ausweis hinschicken und Die tragen des als erledigt ein. Heute kam die Meldung das der Vorgang erledigt ist.
Damit ist die Sache dann auch erledigt.
Irgendwen wegen irgendwas anzeigen geht nicht mehr. DAS ist verjährt.
Wie kommst Du darauf das du nicht vertragsmündig sein sollst?
Weil ich mit 15 keinen rechtskräftigen Vertrag ohne Erziehungsberechtigten unterschreiben darf. Und dies auch nicht getan hab. Oder kannst du mit 16 einen Vertrag unterschreiben ohne die Unterschrift deiner Eltern?
Kommt wohl auf den Vertrag darauf an wie hoch war denn die Summe. Wenn Du beim Bäcker ein Brötchen kaufst machst Du ja auch einen Vertrag.
Knapp 600 Euro ist die Summe hoch
Zumindest hast Du Recht. Mein Bsp. bezog sich auf den Taschengeldparagraphen. Aber 600 ist doch wohl mehr.
Das der 30jahre gültig ist weiß ich auch.
Fremde Person unterschreibt einen Vertrag auf meinen Namen als ich 15 bin ohne meine Zustimmung Bzw Unterschrift? Oder wie siehst du des?