Kündigung einer Kosmetikschule
Hey Leute,
meine Freundin hat sich an einer Kosmetikschule in FFM angemeldet und den Vertrag unterzeichnet. Jedoch hat Sie am ersten Einführungstag erfahren, dass die Fahrtkosten von Mannheim nach Frankfurt sehr hoch sind (250€). Darum beschloss sie sich die Weiterbildung aufzugeben. Nun bekam Sie nach der Abmeldung von der Schule einen Brief, worin steht, dass Sie die Kosten zu 100% tragen muss, und dass es Vertraglich so vereinbart ist. Nun sieht Sie es ich ein, was auch Selbsverständlich ist, die Schule Vollwärtig zu bezahlen, die Sie nur einen Tag besucht hat.
Jetzt bitte ich euch um Rat, ob wir evtl. Rechte haben, oder wie wir den entstandenen Vertrag nichtig machen können?
Ist sie verpflichtet den Betrag in höhe von 6000 € zu bezahlen?
2 Antworten
Bei dem Betrag sollte sie sich einen Anwalt nehmen oder jemanden fragen, der Jurist ist, und als erstes den Vertrag genau lesen und verstehen. Da wird es Regelungen zur Kündigung und dem dann fälligen Betrag geben - außerdem darf ich mir noch den Hinweis erlauben, dass sie selbst es hätte vorher wissen können, wie teuer die Fahrt von Mannheim nach Frankfurt ist.
Warum sollte die Privatschule die Bonität seiner Schüler überprüfen? Die Schülerin ist doch erwachsen und oder hat Eltern, die da einen Blick drauf haben.
Ja, der Vertrag ist trotzdem wirkdam. Sollte der ganze Betrag bei einer Kündigung fällig werden und sie diesen Betrag nicht aufbringen können - dann wird die Schule vermutlich einen Titel erwirken und die Forderung bleibt bestehen, bis sie sie irgendwann mal bezahlen kann.
Deine Freundin hat sich selbst in diese Situation gebracht und jetzt sollen ploetzlich andere daran Schuld sein.
Wenn der Schüler den Vertrag unterschreibt, und bereits bei der Unterschrift weiß, dass er den Betrag nicht zahlen kann, ist nicht nur der Vertrag gültig, sondern es droht eine Anzeige wegen Betrugs. Ich kann - ehrlich gesagt - deine Denkweise überhaupt nicht nachvollziehen.
Da muss sie im Vertrag mal nach der Kuendigungsfrist sehen. Die Kosten fuer die Bahnfahrt waren doch in etwa bekannt. Die Schule kann den Platz jetzt nicht mehr besetzen.
Die Bahnkarten hier in Mannheim belaufen sich um die 40€, mit knapp 210€ rechnet wohl kein Mensch. Und sowie jede Schule hat diese auch eine Warteliste.
In Mannheim hat ja wohl nichts mit der DB zu tun, sind ja ein paar Kilometer mehr. Diese Information ist verfuegbar. Und damit rechnet jeder normale Mensch, insbesondere bevor er sich an einer Schule anmeldet.
Eig dient diese Web Seite um Fragen zu beantrworten Leute weiterzuhelfen, sein Wissen mitzuteilen und nicht die Vorgehensweise anderer zu diskutieren. Es geht hier um den Vertrag und nicht um die Fahrtkosten. Danke!
Ja, und wie du schreibst, steht im Vertrag, dass 100% der Gebühr anfällt. Was ist jetzt also deine Frage bzgl. des Vertrages? Und wenn es im Vertrag Möglichkeiten gibt, außerordentlich zu kündigen (was wir nicht wissen), könnten nur unvorhersehbare Gründe geltenm aber sicherlich nicht die Fahrkosten.
Überprüfen Privatschulen, Kosmetikschulen etc. die Bonität seiner Schüler?
Falls nicht, ist der Vertrag trotzdem rechtswirksam, wenn der Schüler Hartz 4 bezieht, und nicht in der Lage ist den Betrag zu zahlen?
Wie sind die Folgen für die Schüler, wenn Sie den Betrag nicht zahlen?
PS: Im Vertrag steht, dass auch nach Kündigung 100%-ige Zahlung besteht.