Weniger stunden als vertraglich geregelt

3 Antworten

Schildere Deinem Arbeitgeber, dass Dir Stunden fehlen, wenn Dein Vertrag auf 20 Stunden pro Woche lautet. Biete an, dass Du gerne Deinen Vertrag erfüllen möchtest, also mehr Arbeit bevorzugst. Gruß Netebe

Richboy93 
Beitragsersteller
 23.10.2013, 15:53

das habe ich bereits getan ohne Erfolg.

Diesen Monat hatte ich vom 1-16.10 Urlaub. Mein Arbeitgeber meinte: ,,Sie haben ja das Urlaubsgeld, das reicht."

Da ich immer am Wochenende arbeite, nutze ich natürlich die Tage (vom Wochenende) an denen ich nicht eingeteilt bin, andersweitig (sind verplant). Und wenn ich dann kurzfristig angerufen werde, ob ich arbeiten könnte lehne ich dann auch ab...da ja alles bereits verplant ist.

Nun wird mir untergestellt, dass mir die 20h bzw. das Geld ja egal sei, da ich ablehne wenn ich mal angerufen werde. Dazu muss ich sagen, dass ich auch ziemlich oft für andere eingesprungen bin.

netebe  24.10.2013, 16:23
@Richboy93

Wenn Du keine Springerkraft bist, sollten deine reguläten Stunden an die 20 ( z.B. 17-18 ) Stunden einigermaßen heran reichen. Durch Vertretung können dann die noch fehlenden Stunden aufgeholt werden. So ist es bei uns. Wenn du laut Regeldienstplan weniger als die Hälfte der Stunden hast, dann muss dieser geändert werden. Den Hinweis auf das Urlaubsgeld entbehrt jeglicher Grundlage...was soll denn so eine Bemerkung heißen? Gruß netebe

Vereinbarungen im Arbeitsvertrag sind einzuhalten.Vom Arbeitnehmer und auch vom Arbeitgeber.Frag deinen Arbeitgeber,warum er nicht die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit von 87 Stunden im Monat abruft.Du kannst dich dabei auf den § 615 BGB berufen und die Bezahlung der vereinbarten Arbeitsstunden verlangen:

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

Richboy93 
Beitragsersteller
 23.10.2013, 16:02

Diesen Monat hatte ich vom 1-16.10 Urlaub. Mein Arbeitgeber meinte: ,,Sie haben ja das Urlaubsgeld, das reicht."

Da ich immer am Wochenende arbeite, nutze ich natürlich die Tage (vom Wochenende) an denen ich nicht eingeteilt bin, andersweitig (sind verplant). Und wenn ich dann kurzfristig angerufen werde, ob ich arbeiten könnte lehne ich dann auch ab...da ja alles bereits verplant ist.

Nun wird mir untergestellt, dass mir die 20h bzw. das Geld ja egal sei, da ich ablehne wenn ich mal angerufen werde. Dazu muss ich sagen, dass ich auch ziemlich oft für andere eingesprungen bin.

Scaver  23.10.2013, 16:57
@Richboy93

,,Sie haben ja das Urlaubsgeld, das reicht."

Blödsinn. Urlaubsgeld ist eine freiwillige oder tarifliche Zusatzleistung. Gemäß Gesetz muss Urlaubszeit wie normale Arbeitszeit ganz normal bezahlt werden. Es gibt davon beim Erholungsurlaub keine zulässigen Ausnahmen!

Stelle bei deinem Arbeitgeber klar, dass Du auf die Bezahlung bestehst. Es gilt die Arbeitszeit im Urlaub die Du da lt. Vertrag geleistet hättest + die die Du im Rest des Monats geleistet hast.

Entspricht es dem Vertrag, ist alles in Butter, hast Du weniger, muss der AG trotzdem die vereinbarten Stunden zahlen und wenn Du sogar mehr hast, sind das Überstunden die Du extra frei bekommen musst (auch bezahlt!) oder extra bezahlt gemäß geltenden gesetzlichen und/oder tariflichen Bestimmungen.

Hallo Richyboy,

der § 615 BGB wurde schon zitiert.

Mit einfachen Worten- wenn dein Arbeitgeber die von dir bereitgestellte Arbeitskraft nicht abruft ist das sein Problem, er muss selbstverständlich dennoch die vertraglich vereinbarten 87 Stunden/Monat zahlen.

brromed  24.10.2013, 16:40

Wichtig dabei ist, dass die Arbeitsleistung dem AG definitiv angeboten wurde.

dereineWolf  25.10.2013, 10:06
@brromed

Selbstverständlich, der Arbeitgeber muss sich in Annahmeverzug befinden.