Kann man einen privat geschlossenen Handyvertrag in die Selbstständigkeit übernehmen?
Hallo, ich beabsichtige, einen privaten Handyvertrag mit klassischer 24-Monats-Bindung abzuschließen.
In einigen Monaten möchte ich mich nebenher selbstständig machen und werde dank Allnet-Flat natürlich auch meine geschäftlichen Telefonate damit führen. Kann ich den Vertrag ab dem Zeitpunkt zum Teil mit absetzen?
4 Antworten
Wenn Du Dich als Privatperson selbständig machst, ist das kein Problem.
Wenn Du z.B. eine GmbH gründest, können Rechnungen nur abgesetzt werden, wenn diese auf den Namen der GmbH ausgestellt sind.
An sich gibt es da bei Einzelunternhemern keine Probleme.
Ich würde den Anbieter aber dennoch kontaktieren und mitteilen, dass du ein Gewerbe betreibst ( ob Haupt oder Nebenberuflich ist hier irrelevant)
und bitten, dass die Rechnungsanschrift auf deinen Firmenname so wie die Anschrift der Firma umgestellt wird.
( Und JA, auch Einzelunternehmer können einen Firmenanmen haben--
z. B. Gerüstbau- Baudekoration Mustermann Muster........
Und auch bei Einzelunternehmern kann die Betriesstätte eine andere Adresse haben als der Privatmann)
Denn ein wichtiger Grundsatz für alle Gewerbetreibenden, Freibreufler und selbstständige -- ob nun Haupt oder Nebenerwerb: geschäftliches ist strikt vom privaten zu trennen.
Vielen Dank für die tollen Antworten und die gute Diskussion.
Eine weitere Frage dazu: Wie so häufig bekommt man bei diesen Handyverträgen ja ein teures Smartphone mit dazu, die Grundgebühr subventioniert zum großen Teil den Tarif. Kann dies vom FA dann nach der Firmengründung als "geldwerter Vorteil" o.ä. angesehen werden oder anderweitig zu Problemen führen?
Nach welchem steuerlichen Modell soll denn die Selbstständigkeit erfolgen
Grundsätzlich gibt es andere Formen von Verträgen für Unternehmen.
Das kann viel günstiger werden.
somit wäre ihr privater Anteil auch günstiger
ja und?
ist doch "Problem" des Fragestellers, wenn ein teuerer Vertrag verwendet wird ....
byhteway:
die Frage betrifft ausschl. die steuerliche Zuordnung .....
und hierzu sehe KEINE Probleme ..
Vollständig und richtige Antworten müssen sich ja nicht ausschließen
Ich werde nur nebenberuflich selbstständig, d.H. eine klassische Einzelunternehmung.
Okay vielen Dank, aber welchen Grund gibt es dafür? Wenn ich nach der Gründung einen Vertrag abschließe, wird das FA ja vermutlich dennoch eine private Nutzung unterstellen?