Kann man einen privat geschlossenen Handyvertrag in die Selbstständigkeit übernehmen?

4 Antworten

Wenn Du Dich als Privatperson selbständig machst, ist das kein Problem.

Wenn Du z.B. eine GmbH gründest, können Rechnungen nur abgesetzt werden, wenn diese auf den Namen der GmbH ausgestellt sind.

An sich gibt es da bei Einzelunternhemern keine Probleme.

Ich würde den Anbieter aber dennoch kontaktieren und mitteilen, dass du ein Gewerbe betreibst ( ob Haupt oder Nebenberuflich ist hier irrelevant)

und bitten, dass die Rechnungsanschrift auf deinen Firmenname so wie die Anschrift der Firma  umgestellt wird.

( Und JA, auch Einzelunternehmer können einen Firmenanmen haben--

z. B. Gerüstbau- Baudekoration Mustermann Muster........

Und auch bei Einzelunternehmern kann die Betriesstätte eine andere Adresse haben als der Privatmann)


Denn ein wichtiger Grundsatz für alle Gewerbetreibenden, Freibreufler und selbstständige -- ob nun Haupt oder Nebenerwerb: geschäftliches ist strikt vom privaten zu trennen.


Vielen Dank für die tollen Antworten und die gute Diskussion.

Eine weitere Frage dazu: Wie so häufig bekommt man bei diesen Handyverträgen ja ein teures Smartphone mit dazu, die Grundgebühr subventioniert zum großen Teil den Tarif. Kann dies vom FA dann nach der Firmengründung als "geldwerter Vorteil" o.ä. angesehen werden oder anderweitig zu Problemen führen?

Nach welchem steuerlichen Modell soll denn die Selbstständigkeit erfolgen 

Bantarar 
Beitragsersteller
 07.05.2017, 19:05

Okay vielen Dank, aber welchen Grund gibt es dafür? Wenn ich nach der Gründung einen Vertrag abschließe, wird das FA ja vermutlich dennoch eine private Nutzung unterstellen?

Alexuwe  07.05.2017, 19:10
@Bantarar

Grundsätzlich gibt es andere Formen von Verträgen für Unternehmen. 

Das kann viel günstiger werden.

somit wäre ihr privater Anteil auch günstiger 

wurzlsepp668  07.05.2017, 19:12
@Alexuwe

ja und?

ist doch "Problem" des Fragestellers, wenn ein teuerer Vertrag verwendet wird ....

byhteway:

die Frage betrifft ausschl. die steuerliche Zuordnung .....

und hierzu sehe KEINE Probleme ..

Alexuwe  07.05.2017, 19:50
@wurzlsepp668

Vollständig und richtige Antworten müssen sich ja nicht ausschließen 

Bantarar 
Beitragsersteller
 07.05.2017, 19:01

Ich werde nur nebenberuflich selbstständig, d.H. eine klassische Einzelunternehmung.

Alexuwe  07.05.2017, 19:04
@Bantarar

Kleinunternehmer -Reglung ?

Besser einen neuen Vertrag dann abschließen 

bis dahin improvisieren 

wurzlsepp668  07.05.2017, 19:06
@Alexuwe

weshalb?

hatte bisher NULL Probleme, wenn jemand seinen bisherigen privaten Vertrag in die Firma übernommen hat ...