Versteuerung von bezahlten Online Umfragen?
Hallo,
ich absolviere zur Zeit ein duales Studium, habe also eine Festanstellung. Zusätzlich habe ich noch einen 450€ Job. Nun möchte ich gerne noch an bezahlten Online Umfragen teilnehmen.
Jetzt stellt sich mir die Frage, zählt dies bzgl. der Versteuerung als „normaler“ Minijob? Wenn ja, dann komme ich ja in Kombination mit meinem jetzigen Minijob über den steuerfreien Betrag von 450€ hinaus, dies möchte ich vermeiden.
Oder werden solche geringen Einnahmen nochmal anders gehandhabt?
Vielen Dank schonmal!
4 Antworten
Beim dualen Studium bist du ja in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und hier ist nur ein 450-Euro-Minijob erlaubt laut minijob-zentrale.de:
wie z.B.: Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.
Schau mal hier in klicktipps.de, was für Möglichkeiten für einen Nebenerwerb möglich sind: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php#abgr
Letzter Absatz hierzu: Fast alles an Tätigkeiten und Dienstleistungen, was bis hierher nicht aufgezählt wurde muss als Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit angemeldet und ausgeführt werden (§15, Absatz 2 Einkommensteuergesetz).
Es müssen die jeweils zuständigen Vorschriften beachtet werden.
Vielen Dank für den Link!
Zählen solche Umfragen aber nicht unter den 5. Punkt „einmalige Nebentätigkeit in geringem Umfang“?
Das mit den 410€ Freibetrag stand nämlich auch schon in einem anderen Link in den Kommentaren, in dem es explizit um solche Umfragen ging.
Nun möchte ich gerne noch an bezahlten Online Umfragen teilnehmen.
Ist wohl keine einmalige Nebentätigkeit... und dies mit den 410€ ist ein Jahresfreibetrag, kein monatlicher! Ein Gewerbe mußt du trotzdem anmelden!
Ein solcher Nebenjob kann grundsätzlich nicht als Minijob betrachtet werden, denn dazu müsste Dich der entsprechende "Arbeitgeber" bei der Knappschaft anmelden.
http://marktforschung-portal.de/bezahlte-umfragen-versteuern/
Danke für deine Antwort! Den Artikel hatte ich auch gelesen, ich war mir nur nicht sicher, ob eben ein Minijob in den Freibetrag von 410€ miteinwirkt.
ich habe das schon ewig und melde das nirgends, 400 Euro im Jahr sind ja eh frei und da kommt man niemals drüber. Man erhält meist ja nur Gutscheine als Aufwandsentschädigung (kein Gehalt) auch für Strom- und Computerkosten.
Ein Gewerbe im Nebenerwerb müßte trotz Freibetrag von aktuell 410€ im Jahr angemeldet werden bei der Stadt!
Näheres siehe in dem Link hier: https://www.starting-up.de/gruenden/nebenerwerbsgruendung/nebengewerbe-anmelden-darauf-muessen-sie-achten.html
wie z.B.: Gewerbetreibende
Personen, die keine Freiberufler sind, müssen ein Gewerbe anmelden. Dabei gilt die Anzeigepflicht nach § 14 GewO (Gewerbeordnung). Die Anmeldung muss unverzüglich geschehen, als Richtwert gelten hier 14 Tage nach Beginn. In der Regel muss das Formular GewA1 ausgefüllt werden. Dies kann schriftlich, persönlich oder in einigen Gemeinden elektronisch erfolgen.
Die Anmeldung des Gewerbes kostet circa 20 €, unabhängig davon, ob Sie ein Haupt- oder Nebengewerbe anmelden. Auf der Seite der Gewerbeanmeldung geben Sie an, dass Sie ein Haupt- oder Nebengewerbe anmelden möchten und teilen den Zweck des Gewerbes mit. Das Gewerbeamt informiert daraufhin das Finanzamt und die zuständige Industrie- und Handelskammer. Das Finanzamt schickt Ihnen dann einen steuerlicher Erfassungsbogen, den Sie ausfüllen müssen.
usw.
Für solche "Einnahmen" müsstest du erst mal ein Gewerbe anmelden.
An solchen Umfragen kann jede Privatperson teilnehmen, da geht es zum Beispiel um Meinungsumfragen oder Nutzerverhalten. Das ist eine ganz gängige Art des Nebenverdienstes unter Studenten zum Beispiel.
Teilnehmen, und daran Geld verdienen, sind aber zwei verschiedene Paar Schuhe.
In dem Fall aber beides kein Problem. Pro teilgenommener Umfrage bekommt man Punkte gutgeschrieben, die dann in Gutscheine umgewandelt oder per Paypal ausbezahlt werden können.
Bis da dann ein steuerpflichtiger Betrag zusammen kommt, musst du aber mehrere Jahre immer die gleichen Umfragen machen.
Was soll denn eine Umfrage für den Auftraggeber bringen, wenn er die Probanden bezahlen muss?
Ja das schon, aber da ich ja bereits einen 450€ Job habe, frage ich mich, ob die 450€ und die Beträge der Umfragen quasi zusammengerechnet werden, und ich damit über den steuerfreien Beitrag komme (da man mit einer Festanstellung lediglich einen steuerfreien Minijob ausführen darf) oder ob das gesondert gehandhabt wird.
Verschiedene Unternehmen beauftragen Marktforschungsinstitute, diese Umfragen an Testnutzern durchzuführen, um beispielsweise ihr Angebot aufgrund der Aussagen verbessern zu können. Und es werden nur Minibeträge pro Umfrage ausbezahlt, ist also für die Unternehmen schon rentabel, wenn sie langfristig eine größere Kundenzufriedenheit erreichen :-)
Ja das schon, aber da ich ja bereits einen 450€ Job habe, frage ich mich, ob die 450€ und die Beträge der Umfragen quasi zusammengerechnet werden, ...
Du darfst aber nur einen Minijob ausüben - da wird nichts zusammengerechnet!!!
Ja genau, aber zählen solche Online Umfragen wirklich als Minijob?