Kann ich beim gleichen Arbeitgeber nochmals einen Minijob auf 450 Euro Basis machen?
Ist das dann auch steuerfrei, oder überhaupt zulässig?
5 Antworten
Du kannst mehrere Minijobs haben, die der sozialversicherungsrechtlichen (und steuerrechtlichen) Privilegierung des Minijobs unterfallen, aber nur solange du insgesamt nicht mehr als 450 Euro verdienst. Mehrere Jobs bei einem Arbeitgeber werden im Regelfall (aber nicht immer!) als Umgehung der Verpflichtung zur Abführung von SV-Beiträgen gewertet, wenn einer davon ein Minijob ist. Das wäre also im Regelfall nicht zulässig.
Das war der zweite Teil meiner Antwort: Das wird im Regelfall nicht zulässig sein.
Es sei denn, die zweite Tätigkeit als Minijob steht auch nicht ansatzweise in Verbindung mit dem Hauptjob beim selben Arbeitgeber.
Genau. Wird wohl eher selten der Fall sein.
Nein.
Wenn der Arbeitgeber der gleiche ist wie für den Hauptjob und auch die Tätigkeit ähnlich ist liegt kein zweites Arbeitsverhältnis vor, sondern quasi nur eine steuer- und sozialversicherungspflichtige Gehaltserhöhung.
und auch die Tätigkeit ähnlich ist
Eben!!
ja. es gibt leider keine Begrenzung. er muss also nicht begründen, warum er dich nicht fest einstellt
Du kannst selbstverständlich einen Minijob ausüben, wenn das nicht bei einem Konkurrenten des AG ist, Deine Leistung im Hauptjob nicht leidet und die Arbeitszeitgesetze eingehalten werden.
Beim Hauptarbeitgeber kannst Du keinen Minijob ausüben. Hier würde der Verdienst aus dem Minijob auf den Vollzeitjob aufgerechnet und Du müsstest alles versteuern.
Beim Hauptarbeitgeber kannst Du keinen Minijob ausüben.
Es sei denn, die zweite Tätigkeit als Minijob steht auch nicht ansatzweise in Verbindung mit dem Hauptjob beim selben Arbeitgeber.
Auch da wäre ich vorsichtig! Aber letztendlich läge auch das im Ermessen des Finanzbeamten (Paragraph 5 AO).
Zum Beispiel arbeitest Du im Büro und putzt hin und wieder beim Chef zuhause. Aber auch da wäre ich vorsichtig.
Such Dir lieber noch wo anders etwas.
Früher habe ich schon mal nebenher als Pizzafahrer abends gejobbt.
Na ja, das "Ermessen" ...
Wenn eine Sachbearbeiterin im Personal als Nebenjob Putztätigkeiten im selben Betrieb ausführen würde, gäbe es wohl wenig, was im Ermessen des Finanzbeamten läge.
Aber die Verhältnisse sind sicher längst nicht immer so "klar" wie in diesem Beispiel - und so darf dann der Beamte seinen Ermessensspielraum "auskosten". ;-)
Du meinst paralell ? Nein.
Hier hast du eine schöne Information zum Thema:
http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen/bildung/id_46400574/450-euro-job-worauf-sie-unbedingt-achten-sollten.html
da steht doch aber:
Die Kombination von Hauptberuf und einer Nebenbeschäftigung in Form eines 450-Euro-Jobs kann durchaus lohnend sein. Ihr Hauptjob deckt dabei alle Leistungen wie Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung in vollem Umfang ab und der Minijob dient als abgabenfreier Zusatzverdienst. Die Hauptbeschäftigung wird regulär auf der Lohnsteuerkarte in den Lohnsteuerklassen eins bis fünf geführt. Für den 450-Euro-Job werden maximal zwei Prozent Pauschalsteuer fällig.
Aber nicht bei Deinem Arbeitgeber von deinem Vollzeitjob. Für den Minijob müsstest Du Dir in dem Fall einen weiteren Arbeitgeber suchen.
(korrigiert mich wenn ich falsch liege :-/ )
Es sei denn, die zweite Tätigkeit als Minijob steht auch nicht ansatzweise in Verbindung mit dem Hauptjob beim selben Arbeitgeber.
In dem Link steht auch nichts zu dieser hier angefragten Problematik.
ich meine sozialversicherungspflichtiger Hauptjob hab ich ja beim Arbeitgeber, ich möchte aber noch zusätzlich auf 450 Euro dort arbeiten