Minijob - Keine Versteuerung?
Ich habe einige Monaten im Cafe gearbeitet mit einem Minijob-Vertrag (450€ Basis). Während meinem Freund in seinem Minijob 2 Prozent Pauschale immer abgeführt wurden, wurden mir diese 2 Prozent Pauschale nicht abgeführt. Ich bekam genau die Summe überwiesen, für die Stunden die ich gearbeitet habe. So auch in der Lohnabrechnung. Wieso hat mein Arbeitsgeber keine Steuern abgeführt und jetzt die wichtigste Frage: muss ich es selber tun? Wenn ja, wie? Ich lese überall, dass Minijobs nicht bei einer Steuererklärung zu melden sind. Ansonsten arbeite ich nicht.
5 Antworten
Der Arbeitgeber KANN dir diese 2 % abziehen. Die meisten verzichten darauf.
Wenn der Job pauschal versteuert wurde durch den AG, hat das mit deiner Steuererklärung nichts zu tun.
Wieso hat mein Arbeitsgeber keine Steuern abgeführt
Entweder lief dein Minijob nach Steuerklasse oder er hat die 2% selbst getragen, sowie Arbeitgeber das eigentlich tun sollten.
Ich lese überall, dass Minijobs nicht bei einer Steuererklärung zu melden sind.
Dein Minijob lief augenscheinlich nicht auf Klasse VI, ergo muss er nicht in die Erklärung. Weitere Einkünfte hast du auch nicht?
Ein großes Plus der Minijobs ist deren Sozialversicherungsfreiheit.
Allerdings sind Minijobs nicht steuerfrei. Der Arbeitgeber entscheidet,
ob er den Minijob pauschal oder über die Lohnsteuerkarte
abrechnen will. Bei einem 400€-Minijob beträgt die Pauschalsteuer 2%
des Arbeitsentgeltes. Der Arbeitgeber darf diesen Betrag vom Entgelt
abziehen. Die Pauschalsteuer enthält neben Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag auch Kirchensteuer, unabhängig davon, ob überhaupt und wenn ja welcher Religionsgemeinschaft der Arbeitnehmer angehört. http://www.steuerberaten.de/tag/pauschalversteuerung/
Manche Arbeitgeber ziehen diese 2% vom Lohn ab, andere verzichten darauf und überweisen die Pauschalsteuer direkt.
Wieso hat mein Arbeitsgeber keine Steuern abgeführt und jetzt die wichtigste Frage: muss ich es selber tun? Wenn ja, wie?
Dies solltest du unbedingt deinen AG fragen - falls dein Lohn nicht pauschalversteuert wurde, mußt du diesen 450-Euro-Minijob in deiner Einkommensteuererklärung angeben!
siehe hierzu die Infos der minijob-zentrale.de unter Steuerrecht bzw. in dem Link hier: www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html
Gruß siola55
Ich lese überall, dass Minijobs nicht bei einer Steuererklärung zu melden sind...
... nur, falls vom Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer entrichtet wurde.
Dann ist ja der Lohn bereits pauschalversteuert, also nicht mehr in der Einkommensteuererklärung anzugeben ;-)
Das geht in den Begrifflichkeiten einiges durcheinander Der Arbeitgeber zahlt pauschal 25% des Lohnes des Minijobs an die Minijobzentrale. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer befragen, ob er 2% des Einkommens abführen lassen möchte, um seinen Rentenanspruch minimal zu erhöhen. Es hat also mit den Sozialabgaben .und überhaupt nichts mit den Steuern (siehe auch vertiefend: www.minijobzentrale.de)
Bitte
@Throner
Du schmeißt da selbst etwas durcheinander.
Der Minijob ist rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitnehmer kann aber auf diese Versicherungspflicht verzichten. Tut er das nicht, werden 3,7 % RV abgezogen. Dann wird ihm aber der gesamte Betrag von 18,7 % gut geschrieben. Sonst gehen die 15 % in die allgemeine Rentenversicherung.
Mit der pauschalen Lohnsteuer hat das nichts zu tun.
Äh.. nein.
Die "Pauschsteuer" an die Minijob-Zentrale beträgt 2% , wenn der Arbeitgeber auf die Besteuerung nach individuellen Lohnsteuermerkmalen verzichtet.
Vgl.:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01\_minijobs/02\_gewerblich/01\_grundlagen/01\_450\_euro\_gewerbe/02\_abgaben\_gewerbliche/node.html
(niemand außer Dir spricht hier von Sozialabgaben... täusch ich mich?)
Gerne
Da geht in den Begrifflichkeiten einiges durcheinander...
... bei dir, lieber Throner :-((
Wenn du schon die Minijobzentrale zitierst mach es bitte richtig.
Die pauschale Lohnsteuer hat NICHTS mit der Rentenversicherung zu tun.
Der Arbeitgeber muss auch nicht fragen ob RV-Beiträge vom Lohn einbehalten werden, da dies der default ist.
Nur wenn der Arbeitnehmer in Textform erklärt, dass er vom RV-Beitrag befreit werden will, muss der Arbeitgeber die 3,7% (18,7% Beitragssatz - 15% ArbG-Pauschale = 3,7%) auszahlen und nicht abführen.
Dann zählt der Minijob aber für den Arbeitnehmer auch nicht als Beitragszeit.