Kann ich neben meinem Hauptberuf einen Minijob und eine kurzzeitige Beschäftigung steuerfrei ausüben?

5 Antworten

Nun würde ich aber gerne einmalig 5 Tage auf einem Fest kellnern gehen
und habe etwas von einer kurzzeitigen Beschäftigung gelesen, die man
höchstens 50 Tage im Jahr ausführen darf. Wäre diese kurzfristige
Beschäftigung dann steuerfrei?Für eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar!



Jein. Es gibt den Begriff der kurzfristigen Beschäftigung sowohl im Steuerrecht (§40a (1) EStG) als auch im Sozialversicherungsrecht (§ 8 (1) Nr. 2 SGB IV). Allerdings weichen die Voraussetzungen für das Vorliegen einer kurzfristigen Beschäftigung voneinander ab, sodass eine nach Sozialversicherungsrecht kurzfristige Beschäftigung nicht zwingend auch nach Steuerrecht eine kurzfristige Beschäftigung ist. Frag mich nicht, warum das so ist. Bei der Pauschalierungsmöglichkeit für geringfügige Beschäftigungen in § 40a (2) EStG hat man Bezug genommen auf das SGB IV, bei den kfB nicht. Muss man nicht verstehen.

Wenn du eine kurzfristige Beschäftigung (sozialversicherungsrechtlich) ausübst, so ist der daraus erzielte Lohn grundsätzlich steuerpflichtig. Da es sich dann um ein weiteres Beschäftigungsverhältnis handelt, wird die Lohnsteuer nach Steuerklasse 6 ermittelt.

Aber: Wenn auch die steuerrechtlichen Kriterien für das Vorliegen einer kurzfristigen Beschäftigung erfüllt sind, besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, die Lohnsteuer mit 25% zu pauschalieren (§ 40a (1) EStG). Dann fallen für den Arbeitnehmer keine Steuern an und er hat keine Abzüge.

Zum Nachlesen:

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/kurzfristige-beschaeftigung-lohnsteuer_idesk_PI10413_HI727084.html

und habe etwas von einer kurzzeitigen Beschäftigung gelesen, die man höchstens 50 Tage im Jahr ausführen darf

Es sind 70 Tage in 3 Kalendermonaten.

Wäre diese kurzfristige Beschäftigung dann steuerfrei?

Nein. Diese sind niemals steuerfrei. Die KfB müsste in Steuerklasse VI abgerechnet werden, also mit den höchsten Abzügen. Dies würde für dich auch Abgabepflicht zur Einkommensteuererklärung auslösen.

Sie wäre sozialversicherungsfrei, wenn sie nicht berufsmäßig ausgeübt würde.

Höchstarbeitszeitregelungen sind dir aber ein Begriff oder?

Spezialmann  11.07.2017, 21:25

Der Arbeitgeber kann die kfB pauschal mit 25% versteuern, dann ist sie für den AN steuerfrei (§40a (1) EStG). Allerdings ist der Begriff kurzfristige Beschäftigung im Steuer- und Sozialversicherungsrecht nicht deckungsgleich.

Nebenbei habe ich noch einen 450€ Job, womit ich mir monatlich 200€
dazuverdiene. Diese 200€ sind steuerfrei. Ich habe mittlerweile
verstanden, dass ich nicht noch einen Minijob steuerfrei haben darf auch
wenn ich trotzdem unter den 450€ bleiben würde, was ich sowieso schon
merkwürdig finde.

Ja - mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist nur eine geringfügige Beschäftigung möglich! Siehe hierzu in der minijob-zentrale.de  unter 450-Euro-Minijob -> Mehrere Beschäftigungen:

Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung,
kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später
noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der
Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der
Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.

www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

Gruß siola55

siola55  11.07.2017, 18:45

Nun würde ich aber gerne einmalig 5 Tage auf einem Fest kellnern gehen und habe etwas von einer kurzzeitigen Beschäftigung gelesen, die man höchstens 50 Tage im Jahr ausführen darf. Wäre diese kurzfristige Beschäftigung dann steuerfrei?

Nein - die kurzfristige Beschäftigung (auch kurzfristiger Minijob genannt) ist nur sozialversicherungsfrei - näheres findest du wiederum in der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html

Spezialmann  11.07.2017, 21:42
@siola55

Nicht zwingend. Wenn die kfB auch im steuerlichen Sinn eine kfB ist, dann kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit 25% pauschalieren, § 40a (1) EStG. Aber grundsätzlich ist der Lohn aus der kfB steuerpflichtig, da hast du Recht.

Nein, diese Beschäftigung wäre sozialversicherungsfrei. Die Lohnsteuer wird auf Steuerklasse 6 abgerechnet. Bei der Einkommensteuerveranlagung kannst du dir aber höchstwahrscheinlich einen Teil der Lohnsteuer erstatten lassen.

Bruno8888 
Beitragsersteller
 11.07.2017, 14:30

Was genau bedeutet das mit der Lohnsteuer? Oder mit wieviel Abzug müsste ich dann rechnen? Kenne mich damit wirklich absolut nicht aus...

MenschMitPlan  11.07.2017, 14:34
@Bruno8888

Schau mal auf die Lohnabrechnung von deinem Hauptjob. Da wird doch (hoffentlich) Lohnsteuer einbehalten, also direkt vom Brutto abgezogen. Und so ist es bei dem Nebenjob dann auch. Wieviel hängt von deinem Verdienst ab. 

Bruno8888 
Beitragsersteller
 11.07.2017, 15:04
@MenschMitPlan

Okay das heißt wenn es bei meiner Lohnabrechnung 15% sind werden mir auch 15% von der kurzzeitigen Beschäftigung abgezogen?

MenschMitPlan  11.07.2017, 15:09
@Bruno8888

Nein, natürlich nicht. In Steuerklasse 6 hat man wesentlich höhere Steuerabzüge, da der Grundfreibetrag nur einmal berücksichtigt werden kann und das bei dir in Stkl.1. Schau mal in die Lohnsteuertabellen und dann siehst du schon, mit was man da so rechnen kann.


Deutschland oder Österreich?

Bruno8888 
Beitragsersteller
 11.07.2017, 14:29

Deutschland