Zählen Online-Umfragen, Sonntagsverkauf, usw. auch zum Minijob?
Wenn ich schon 450 in irgendeinem Minijob verdiene, darf ich dann z.B. noch sonntags verkaufen gehen, mit einem Blog Geld verdienen, mit Online Umfragen, etc., sodass der monatliche/jährliche Endverdienst über dem steuerfreien liegt, oder zählt das dazu? Zb ist Bloggen ja keine Tätigkeit für unter 3 Monate und auch kein Vertrag vorhanden (Sorry für die vielen Arbeitsfragen in letzter Zeit, aber irgendwie muss ich's ja lernen) Im Internet fand ich keine konkrete Beschreibung dazu
3 Antworten
Hi WhoNose,
hast dich wohl noch nicht mit der minijob-zentrale.de angefreundet???
450-Euro-MinijobEine geringfügig entlohnte Beschäftigung (450-Euro-Minijob) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 450 Euro nicht überschreitet. Bei der Prüfung, ob die Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat überschritten
wird, ist vom regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt auszugehen.
Dem regelmäßigen monatlichen Arbeitsverdienst sind neben den
laufenden auch einmalige Einnahmen hinzuzurechnen, die mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich gezahlt werden, wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.
Das Problem dabei ist, dass du nicht mehr kostenlos bei deinen Eltern in der Familien(kranken)versicherung mitversichert bist!
Infos findest du auch in klicktipps.de unter Eigenes Gewerbe gründen
-> Gewerbe, Freiberufler, Angestellter, Nebeneinkünfte
Ausser den Punkten 1 - 6 solltest du unbedingt den letzten Satz beachten:
Fast alles an Tätigkeiten und Dienstleistungen, was bis hierher nicht aufgezählt wurde muss als Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit angemeldet und ausgeführt werden (§15, Absatz 2 Einkommensteuergesetz).
Gruß siola55
Deine Antworten sind immer so umfangreich, haha... Hast Recht mit der Website konnte ich mich noch nicht 100 pro anfreunden, das ist eine solche Infoflut
Danke dir
aller guten Dinge sind drei - alternativ zur zeitaufwendigen und umständlichen Gewerbeanmeldung für Minderjährige folgender Tipp:
Eventuelle Alternative für den Minderjährigen:
Das Gewerbe wird zunächst auf ein Elternteil oder ein älteres Geschwister angemeldet und in dessen Verantwortung betrieben.
Später wird es auf den dann über 18-Jährigen umgemeldet.
Gruß und viel Erfolg damit wünscht dir siola55
für Minderjährige (unter 18 Jahre) wird dies ganz schön kompliziert:
Mit einem Blog Geld verdienen, Onlineumfragen usw. da hast Du doch keinen Arbeitgeber, der Dir einen Lohn zahlt.
Da bekommst Du wohl Gutschriften für klicks die dann ausgezahlt werden usw.
Das hat mit Minijob nichts zu tun. das fällt unter "gewerbliche Tätigkeit," was aber schlimmer klingt als es ist.
Vermutlich sind das ja auch nur ein paar hundert Euro im Jahr.
Für die Steuer ist das egal - aber dann musst du dich selber krankenversichern. Und damit lohnt sich das schon nicht mehr...
Nein, genau das bist du dann eben NICHT mehr! Dann fliegst du aus der Familienversicherung und musst dich selber versichern!
Aber wie will man das denn kontrollieren? Da guckt doch keiner wie viel ich auf dem Flohmarkt verdiene...?
Man geht davon aus, dass du ehrlich bist und dich nicht durchs Leben schmarotzen willst. Außerdem sollte man nicht die besorgten Mitbürger vergessen, die schon mal gerne der Krankenkasse oder dem Finanzamt einen Tipp geben.
Und das mit den Blogs ist ja schnell nachvollziehbar.
Bin ja noch durch meine Eltern krankenversichert, aber danke für die Info :)