Freundin lebt in Luxemburg und möchte in DE Minijob arbeiten, Steuern?
Guten Abend
Ich hätte da folgende Frage, ich arbeite und wohne in Deutschland, meine Freundin lebt in Luxemburg und ist dort Studentin. Sie möchte einen Minijob jetzt in Deutschland annehmen auf 450€ Eurobasis, versichert ist sie als Studentin über die Eltern, luxemburgisches Versicherungsystem, da sie ja dort lebt und studiert. Müsste sie dann gegebenenfalls Steuern auf diesen Job bezahlen/nachzahlen, da sie ja ohne Haupteinkommen ist und hier diesen Job dann annimmt ? Oder bleibt ein Minijob steuerfrei ?
2 Antworten
Nicht für jede Beschäftigung in Deutschland gilt automatisch das deutsche Sozialversicherungsrecht. Deine Freundin muss - noch bevor sie die geplante Beschäftigung aufnimmt - ihren Sozialversicherungsträger in Luxemburg über ihr Vorhaben informieren. Der Sozialversicherungsträger im Heimatland beurteilt, ob für die geplante Beschäftigung ggf. das luxemburgische Sozialversicherungsrecht gilt. Ist das der Fall, erhält deine Freundin die sogenannte Bescheinigung A1. Der Arbeitgeber muss dann die Beschäftigung nach den Bestimmungen des luxemburgischen Sozialversicherungsrechts beurteilen und melden - auch dann, wenn die Tätigkeit in Deutschland ausgeübt wird und hier evtl. als Minijob anzusehen ist.
Erhält deine Freundin keine A1-Bescheinigung, gilt aufgrund des Beschäftigungsortes das deutsche Sozialversicherungsrecht. Nach deutschem Recht ist ein 450-Euro-Minijob für Minijobber sozialversicherungsfrei - mit Ausnahme der Rentenversicherung. Von der Rentenversicherungspflicht kann sie sich jedoch auf Antrag befreien lassen.
Auch der Verdienst aus einem Minijob ist zu versteuern. Die Art der Versteuerung bestimmt nach deutschem Recht grundsätzlich der Arbeitgeber. Er kann wählen zwischen der Besteuerung nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen des Minijobbers und der Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent. Bei der Entscheidung wird der Arbeitgeber aber immer die individuelle Situation des Minijobbers beachten, damit ihm hierbei keine Nachteile entstehen.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale
Mini jobs sind allgemein immer steuerfrei auch in ihrem Fall ist das so
Das ist leider nicht korrekt. Auch der Verdienst aus einem Minijob wird versteuert.