Versteckte Schäden vom Vormieter an Boden- und Wandfliesenspiegel in der Küche
Wir haben vor 4 Jahren eine Wohnung angemietet und vom Vormieter die Einbauküche übernommen. Jetzt sind wir ausgezogen und nach Ausbau der Einbauküche waren überstrichene Fliesen am Fliesenspiegel und mehrere kaputte Bodenfliesen zum Vorschein gekommen. Die Wandfliesen waren durch die angeklebte Wandverkleidung der Einbauküche und die kaputten Bodenfliesen durch den vom Vormieter verlegten Laminatboden nicht zu sehen bei der Wohnungsübergabe vor vier Jahren.
Jetzt verlangt mein Vermieter das ich für die von meinem Vormieter verursachten Schäden aufkomme, da ich ja die Küche übernommen habe, und dadurch die Schäden bei der Wohnugsübergabe nicht auszumachen waren.
Wie ist hier die Rechtslage? Muß ich wirklich für die Schäden des Vormieters aufkommen?
Danke schonmal für alle Antworten.
2 Antworten
Da nicht jeder Mangel während der Wohnungsübergabe ersichtlich ist, können sogenannte versteckte Mängel auch noch nachträglich angezeigt werden. Während des Sommers lässt sich beispielsweise nicht einfach kontrollieren, ob die Heizung richtig funktioniert. Schimmel an den Wänden ist auch nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Findet der Mieter einen verdeckten Mangel, muss dieser dem Vermieter unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Dem Vermieter muss ausreichend Zeit gegeben werden, den Schaden beheben zu lassen – beeinträchtigen dieser den Wohnwert, kann der Mieter die Miete mindern.
Bei einem aufsatz hätte der lehrer eine 6 gegeben, wegen thema verfehlt. Die frage war, ob der nachmieter die schäden vom vormieter oder vermieter beseitigen muß? Antwort: NEIN. der nachmieter hat lediglich die küchenmöbel gekauft und haftet nicht für eine werksleistung des untergrundes. dies hat weiterhin der werksleistende im rahmen der gewährleistung zu garantieren. entweder der vormieter oder der vermieter wegen schlechterfüllung. am besten beim mieterverein beraten lassen.
danke, aber trotzdem stellt sich die Frage ob ich jetzt für den vom Vormieter verursachten Schaden aufkommen muss.
Ganz klar nein. Du musst für die Schäden, welche sich nach Ausbau der Einbauküche zeigen, nicht aufkommen. Die Schäden waren bei Übernahme der Einbauküche nicht erkennbar. Teile dem Vermieter schrifltich mit, dass du für Schädenb, welche du nicht verursacht hast, nicht aufkommen wirst.. Die Übernahme der Einbauküche, rechtfertigt nicht, dass du für Schäden des Vormieters in Regress genommen werden kannst. Fotos zur Beweissicherung anfertigen.