Haus gekauft und der Vormieter hat das Haus nicht in den Ursprungszustand versetzt
Servus...
ich hoffe ich finde hier jemanden der sich mit sowas auskennt und zwar folgendes:
In Kurzfassung:
Wir werden ein Haus kaufen ab dem 1.3.2013 gehört das Haus uns...zur Zeit ist das Haus noch vermietet und dem MIeter gehört die Küche. Dieser will für eine über 20jahre alte Küche noch 500€ haben, was uns zuviel erscheint. Jetzt will dieser die Küche ausbauen. Da offensichtlich Schäden entstehen werden, wie z.B. Dübellöcher etc...müsste der Mieter den Ursprungszustand von der Küche wieder herstellen.
- Da der Mieter die Küche auch vom Vormieter übernommen hat, was ist dann der Ursprungszustand?
Die jetzigen Besitzer vom Haus, haben uns gesagt das sie nicht glauben das er den Ursprungszustand herstellen muss.
ABER, wenn das Haus dann uns gehört, können wir den Vormieter in irgendeiner Form belangen??? Wenn noch Müll oder eben die Küche in nicht Ursprungszustand drin steht?
Dank und Grüße
LaKoS
9 Antworten
und wenn der Mieter schon gekündigt ist, ist das Sache des Vorbesitzers, das Haus in ordentlichem Zustand zu übergeben, wenn nicht, könnt ihr ja Abzüge machen.
Übrigens, eine eingebaute Küche, die obendrein auch noch so alt ist, wollte ich noch nicht einmal haben, im Gegenteil, wenn er sie drinne läßt, soll er Euch die Entsorgungskosten zahlen.
Dübellöcher sind keine schäden. sie sind duchaus nutzungsüblich... bei einer mietwohnung hättest du als nachmieter anspruch darauf, dass sie ordnungsgemäß verschlossen werden, bevor die wohnung übergeben wird.
beim Hauskauf sieht es anders aus, wenn nichts konkretes vereinbart ist, sind dübellöcher als Abnutzung hinzunehmen...
was den zurückgelassenen Müll betrifft, ist das eine sehr schwammige angelegenheit. in "üblichen Mengen" muss er hingenommen werden. das kann aber von fall zu fall neu entscheiden werden. der eine sagt, mehr als das was in eine 240 liter tonne passt ist zu viel, der andere sagt, selbst wenn sich der Müll bis unter die decke stapelt ist es nicht zu viel...das hängt allerdings dann davon ab, wer zuvor im Haus gewohnt hat, und welche midalitäten für die übergabe vereinbbart wurden. steht im Kaufverttrag "besenrein", dann wäre ein Bonbonpapier theoretisch zu viel...
lg, Anna
Erst einmal gibt es Rechtsprechung, dass ein Mieter beim Auszug nicht alle Dübellöcher zuschmieren muss. Und außerdem: Wollt Ihr ohne Küche auskommen? Oder wollt Ihr Eure Küche im Wohnzimmer installieren? Was soll dann dieser Streit um gar nichts? Es kann doch wohl nur um die Dübellöcher bei den Hängeschränken gehen, und Ihr werdet doch wohl auch Hängeschränke in Eurer Küche haben. Da dürften die Dübellöcher überhaupt nicht stören. Wir hatten vor Jahren auch ein "gebrauchtes" Haus gekauft und hatten ganz selbstverständlich nach unserem Geschmack neu tapeziert und nicht darauf bestanden, dass die letzten Mieter Schönheitsreparaturen ausführen mussten.
Wenn ihr das Haus kauft , wie gesehen dann ist es so ! Es muss im Vertrag sonst explizit beschrieben sein ! Schmeisst den Müll raus und gut ! Sonst zieht ihr nie ein
gekauft wie gesehen?