Wem gehört die Einbauküche in der Wohnung wenn sie vom Vormieter gekauft und eingebaut wurde?
Hey Leute,
wem gehört die Einbauküche in meiner Wohnung, wenn der Vormieter die Küche gekauft und einbauen lassen hat?Gehört sie dann mir oder dem Vermieter?Und wer darf dann entscheiden ob da Reparaturen vorgenommen werden oder Dinge/Geräte ersetzt werden?Dachte das darf ich machen, weil der Vermieter die Küche nicht gekauft hat.Mama meinte aber das darf trotzdem nur die Vermieterin entscheiden?
12 Antworten
Es kommt halt drauf an.
Hat der Vormieter zu dir gesagt "weißte was, die Küche will ich drin lassen. Magst sie haben?" - dann hat der Vormieter sie dir geschenkt und es ist deine.
Hat der Vermieter zu dir gesagt "die Küche ist noch vom Vormieter, die bleibt auch drin." Dann ist es die Küche vom Vermieter.
Juristisch ausgedrückt: Wenn kein Vertrag zwischen dir und dem Vormieter bzgl. der Küche geschlossen wurde (egal ob Schenkungs- oder Kaufvertrag), dann gehört sie dir nicht. Dieser Vertrag muss nicht schriftlich erfolgt sein, mündlich reicht aus.
Du hast die Wohnung mit Küche gemietet?
dann gehört sie dem Vermieter ... und Du musst bei Änderungen etc. den Vermieter fragen
wenn die Küche bei Vermietung drinsteht, gehört sie dem Vermieter ... wer sie mal gekauft hat, ist völlig egal ...
Kommt darauf an an wehn der Vormieter die Küche weitergegeben (verschenkt oder verkauft) hat.
Wenn er die Küche beim Auszug dem Vermieter gegeben hat, gehört sie bei Euch zur Wohnung und gemieteten Möbeln (steht vermutlich auch im Mietvertrag)
Dann ist der Vermieter verantwortlich
Wenn ihr die Küche vom Vormieter abgelößt habt, gehört sie zu eurer Einrichtung
Okay dann müsste ich mich vllt mal informieren. Ich weiß nicht ob er die Küche an den Vermieter verschenkt/übergeben hat oder uns übergeben hat ohne uns das zu sagen :D
Die Überlassung zu Eigentum erfordert eine Vereinbarung zwischen dem scheidenden Mieter, dem Vermieter oder dem Nachfolgmieter, welche dannn Klarheit über das künftige Eigentum an der Einbuküche schafft.
Ohne eine solche Klärung ist der scheidende Mietere verpflichtet, im Rahmen einer besenreinen Räumung auch seine Einbauküche zu entfernen.
Was steht im Mietvertrag zu der Küche?
Du weißt ja gar nicht, ob der Vormieter die Küche nicht an den Vermieter verkauft hat, oder?
Was steht im Mietvertrag zu der Küche?
Muss nicht im Mietvertrag stehen.
Du weißt ja gar nicht, ob der Vormieter die Küche nicht an den Vermieter verkauft hat, oder?
Entweder der Vermieter verlangt vom Vormieter dass der Urzustand hergestellt wird oder die Küche ist in sein Eigentum übergegangen, wenn er nicht den Ausbau verlangt hat.
Ok danke. Aber guck mal was bei der Antwort von Blindi56 steht, da steht genau das Gegenteil.