Muss ich die Entsorgung der Möbel meines Vormieters bezahlen?
Hallo liebe Community,
Ich bin gestern aus meiner Wohnung ausgezogen und heute zieht die neue Mieterin ein. Bei der Wohnungsübergabe habe ich angesprochen, dass sich im Keller noch Möbel meines Vormieters befinden. Der Hausmeister sagte dann, ich müsste für die Entsorgung dieser Möbel aufkommen. Bei meinem Einzug hatte man mir mündlich zugesagt, dass die Möbel entsorgt werden. Das ist dann nie passiert und da sie mich nicht gestört haben, habe ich mich nie beschwert.
Darf der Hausmeister die Entsorgungskosten von mir verlangen? Kann ich sie von meinem Vormieter zurück fordern?
Danke euch
6 Antworten
Der Keller wurde dir mit den Möbeln des Vormieters vermietet. Sie sind deshalb Eigentum des Vermieters und nicht von dir. Für die Entsorgung ist deshalb der Vermieter zuständig, auch kostenmäßig. Halte dich also zurück und lass sie stehen. Im Rückgabeprotokoll sollte vermerkt werden, dass diese Möbel nicht dein Eigentum sind.
Die neue Mieterin soll sich mit dem Vermieter verständigen, dass er die Beräumung veranlasst. Wenn du hier tätig würdest, liefest du der Erstattung deiner Kosten hinterher und das mit nur geringen Erfolgsaussichten.
Eigentlich hätte die Hausverwaltung den Vormieter zur Beseitigung auffordern müssen. Vermutlich muss sie das immer noch, da es nach wie vor sein Eigentum ist, was da rumsteht.
Der korrekte Weg wäre, ihm eine Frist zu setzen (14 Tage sind wohl angemessen), und danach die Möbel auf seine Kosten zu entsorgen.
Da du dich nie darum gekümmert hast, hast du jetzt natürlich ein Problem: eine mündliche Aussage, an die sich außer dir niemand mehr erinnert, wird wohl kaum als Beweis reichen, dass der Krempel nicht dir gehört.
An deiner Stelle würde ich einfach den Sperrmüll rufen und darauf vertrauen, dass der Vormieter die Sachen nicht mehr haben will... Das Jahr ist fast um, und wenn du deine kostenlosen Abholung(en) schon verbraucht hast, findest du sicher jemanden, der dir seine "spendet".
Dann musst du das Zeug nur noch zum Termin an die Straße schaffen (lassen), und das Problem ist (hoffentlich) gelöst!
Wenn nichts schriftlich vereinbart wurde, sehe sehe ich das wie DODOsBACK
dein Vormieter hat die Sachen stehen gelassen - Eigentum aufgebeben - du hast die Sachen in deinen Keller geräumt - was steht im Mietvertrag/Übergabeprotokoll?
das dürften DEINE Sachen sein und damit bist du für die Entsorgung verantwortlich
du hast die Sachen in deinen Keller geräumt -
deswegen die Nachfrage, nur keine Reaktion darauf
wenn die Möbel sich bereits im Keller befunden haben - eindeutig im Eigentum des Vermieters und damit ist der für die Entsorgung zuständig
Sorry, hatte nicht verstanden, dass das als Frage gemeint war. Ja, die Möbel standen schon im Keller
Diese Gegenstände sind in dein Eigentum übergegangen. W
Wenn du diese nicht mehr haben willst, musst du diese auch entsorgen.
Leider hast du nichts schriftliches vom Vermieter, das die Möbel entsorgt werden sollen.
Diese Gegenstände sind in dein Eigentum übergegangen.
Nein, sondern in das Eigentum des Vermieters und der hat sie der FS vermietet.
Jetzt mal ganz blöd gefragt: es wurde jetzt auch wieder nichts schriftlich vereinbart, also dass etwas entsorgt wird und dass ich das bezahlen soll. Hat dann nicht meine Nachmieterin die Sachen wieder übernommen?
Hat dann nicht meine Nachmieterin die Sachen wieder übernommen?
wenn Sie das im Übernahmeprotokoll vermerken lässt, nein - das wird zu deinen Lasten gehen - nur Schriftliches zählt - Worte sind vergänglich und nicht Beweisbar
Entsorgung Sperrmüll muss beantragt werden
sowas besser als Kommentar unter einer Frage nicht als Antwort
Danke, bin ganz neu hier, finde mich noch zurecht :)
So weit ich weiß wurde da durch meine Nachmieterin nichts vermerkt...
Ich versuche jetzt erstmal meinen Vormieter zu erreichen, vielleicht kommt er mir ja entgegen. Auf jeden Fall hab ich jetzt gelernt, mir immer alles schriftlich geben zu lassen...
null Problemo - Wenn Sie sich nicht kümmert und alles belässt - wird es Ihr wieder zugeschrieben - Übernahme von Dir
sei dir nicht so sicher.
Dein Vormieter will damit bestimmt nix mehr zu schaffen haben - der stellt sich Taub
Nein, hat sie nicht. Sie standen in ihrem Keller bei Mietbeginn, sind deshalb nicht ihr Eigentum geworden sondern das des Vermieters und der hat sie mitvermietet an die FS. Er hätte sie ansonsten zu Lasten der Vormieterin entsorgen lassen müssen.