Mein Kühlschrank ist kaputt, wer muss ihn ersetzen? Ich oder Vermieter?
Hallo Ihr alle! :)
Wie schon die Frage aussagt ist mein Kühlschrank kaputt, besser gesagt hat die Lampe ein riesiges Loch in den Kühlschrank geschmolzen. Er kühlt noch, aber ob der noch sicher ist würde ich schon stark anzweifeln..
Die Situation: Am 31.03.17 habe ich die Schlüssel zu meiner Wohnung bekommen und mit der Vermieterin sowie dem Vormieter die Abnahme gemacht. Nachdem die Vermieterin (im Nachhinein merkte ich es war mehr schlecht als recht) die Wohnung auf Mängel kontrolliert hatte, konnte der Vormieter gehen. Im Übergabeprotokoll steht leider nichts konkretes zum Kühlschrank, tatächlich sagte mir die Vermieterin aber über die Küche: "die Küche ist drin". Es ist übrigens eine sehr kleine Singelküche. Im Übergabeprotokoll ist aber vermerkt "Alle Gegenstände des Vormieters gehen ins Eigentum vom Mieter über" Ich habe diesen Mangel am Kühlschrank nicht gleich bemerkt, erst am späten Abend ist mir das Loch aufgefallen. Der Vermieterin habe ich sofort eine E-mail mit Foto geschickt und ihr gesagt, dass der Kühlschrank ersetzt werden muss. Ihre Antwort hat mich dann etwas geschockt: Den Kühlschrank hätte ich vom Vormieter übernommen und deswegen wäre er mein Problem..
Was mache ich jetzt? Wer muss für die Entsorgung des alten Kühlschranks (älter als 10 Jahre) aufkommen bzw. für die Anschaffung des neuen? Meiner Meinung nach ist der Kühlschrank Teil der Küche und damit nicht mein Eigentum, wenn sie sagt "die Küche ist drin". Oder?
Vielen Dank für die Antworten! LG Mara
11 Antworten
der Kühlschrank ist dein Eigentum, also bist du auch für die Entsorgung zuständig...
Mit der Aussage "Küche ist drin" wurde bestätigt dass die Miniküche Teil der Wohnung ist und mit vermietet wird. Zu einer Miniküche gehört auch immer ein Kühlschrank. Hatte selbst einen ähnlichen Fall, allerdings ist der Kühlschrank während meiner Zeit dort kaputt gegangen. Wurde anstandslos ersetzt.
Es könnte sein, dass man dich gelinkt hat. Entweder wurde der KS zuvor ausgetauscht oder der Vormieter ist durch sein großzügiges Geschenk von der Entsorgung entlastet. Möglichweise eine Kumpanei zwischen Vor- und Vermieter.
Da ja bei geschlossener KS-Tür die Lampe erlischt, kann m. E. nicht von dieser das Loch herstammen. Sockel und Platz geben nicht her, dass eine größere Birne eingesetzt werden kann.
derjenige der die falsche lampe eingesetzt hat denn sonst passiert das nicht!
Der Vermieter zahlt.