Kann ich jetzt laut dieser Entscheidung des LG Berlin die Küche beschädigen und muss dafür nicht aufkommen?

6 Antworten

Die Küche ist aber selbst jetzt immer noch Eigentum des Vermieters, und deswegen wäre eine vorsätzlich begangene Beschädigung dieser Sache rechtlich immer noch eine Sachbeschädigung.

Wenn die Küchenzeile samt Geräten kostentechnisch relevant einen Faktor in der Mietzinsbildung darstellt(e) im Mietvertrag, dann hast Du bei Festhalten an diesem Vertrag natürlich auch ein Recht auf Mängelbeseitigung an der mitvermieteten Einrichtung, sofern diese Mängel alleinig durch Alterung oder Abnutzung in sachgemässem Gebrauch entstanden.

Mangelnde Unterhaltspflege des Mieters an der Mietsache kann dem Vermieter nicht angelastet werden. Für selbst verursachte Schäden an der Sache bist grundsätzlich Du , bzw. Deine private Haftpflicht verantwortlich. ( ausgenommen : vorsätzliche Beschädigung, dann zahlst Du selbst .... hier geht es mindestens noch um einen möglichen Zeitwert )

Wenn Du keinen Stress mit Deinem Vermieter haben möchtest, sprichst Du mit ihm erst einmal über den Sachverhalt und eine Lösung. Entweder bessert er dann nach, bzw. tauscht aus, oder er kommt Dir im Mietvertrag derart entgegen, dass Du auf eigene Kosten eine neue Küchenzeile besorgst, und er seine alte Einrichtung auf seine Rechnung abholt.

Vorsatz fällt nicht darunter...

Nein.

  1. Die Urteilsbegründung zielt lediglich darauf ab, das ein Schadensersatzanspruch des VM zum Zeitwert besteht, der nach Ablauf der üblichen Nutzungsdauer von 25 Jahren sehr gering ist.
  2. Der VM schuldet keinen Ersatz, schon gar keine neue Küche, wenn die nach 30 Jahren noch nutzbar ist. Lässt du den Dreck des Vormieters wo er ist und putzt die selber ebensowenig, ist das dein hygienischer Zustand; da muss der VM keine saubere bereitstellen. Hast du z. B. die Arbeitsplatte mit Messerschnitten beschädigt, kann er die kostengünstig instandsetzen oder eine gebrauchte Arbeitsplatte einbauen.

Wann bist Du denn eingezogen, und was steht im Mietvetrag?

Die Küche meiner Mutter sieht bspw. noch immer so aus, als wäre sie gerade vom Werk ausgeliefert worden (nach 20 Jahren), denn sie reinigt sie regelmässig! Ihr auch?

Wie lange nutzt Ihr die Küche schon? War sie anfangs noch nutzbar? Warum jetzt nicht mehr? Solche Fragen werden Euch dann gestellt!

Viel Glück! ;)

MfG

Nach einer  Nutzungsdauer von 25 Jahren ist eine Einbauküche jedenfalls verbraucht, so daß der Mieter bei Beschädigung oder Entfernung nicht auf Schadensersatz haftet. LG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2001 , Az: 62 S 13/01

So ähnlich steht es darin, aber

nirgends steht, das Du vom Vermieter eine neue Küche erhälst.

Und wenn Du sie (die Alte) entsorgst, prüfe vorher das Alter sehr genau. Du weist ja, was ein Bumerang ist.