Auszug: Für die Schäden des Vormieters haftbar?

5 Antworten

Wenn es keine brauchbaren Übergabeprotokolle und / oder schriftlichen Vereinbarungen mit dem Vermieter gibt (das betrifft sowohl den damaligen Einzug, als auch den jetzigen Auszug) scheitert das Ganze an der Beweisbarkeit, wer letztlich die Schäden verursacht hat und in diesem Falle gilt: den Letzten beissen die Hunde ! Da müsstest du schon nachweisen können, dass es den Mangel schon bei deinem Einzug gab !

fliegerin2000 
Beitragsersteller
 06.09.2012, 15:17

Ein Übergabeprotokoll gab es beim Einzug schon. Darin steht, dass die Küche übernommen wurde. Leider sind mir einige Mängel an der Wohnung gar nicht aufgefallen (deshalb ziehe ich auch wieder aus), ich hoffe ich muss dafür auch nicht aufkommen.

Geh einfach noch mal in die Wohnung, nimm dir ein bisschen Feinputz und weiße Farbe samt entsprechenden Utensilien mit und mach die Sache ordentlich (natürlich nur, wenn die Wohnung nicht bereits wieder vermietet ist) oder lass es mit deiner Kaution verrechnen.

Kleiner Tipp für die Zukunft bei Ein- und Auszug in eine Wohnung. Verwende immer ein Protokoll um den Status Quo fest zuhalten.

fliegerin2000 
Beitragsersteller
 06.09.2012, 15:23

das Problem ist, ich müsste die ganze Wand glätten und die Küchezeile war ziemlich lang. Da dahinter so oft gestrichen und tapeziert wurde, ist die Wand uneben. Kleinere Löcher habe ich schon ausgessert, aber ich bin eine Frau, ich musste dafür einen Handwerker nehmen. Ich weiß gar nicht wie man eine Wand glättet. Vermietet ist die Wohnung noch nicht.

Du müsstest nachweisen, das du den Schaden nicht verursacht hast und das dürfte schwierig werden. Der Vermieter hält sich an dich, den letzten Mieter und du wirst zahlen müssen.

fliegerin2000 
Beitragsersteller
 06.09.2012, 15:29

zumindest steht im Übernahmeprotokoll beim Einzug, dass die Küche übernommen worden ist. Mal sehen....

Ja, aber wenn ich die Schäden gar nicht sehe. Ich bin auch nur in diese Wohnung gezogen, da bereits eine Küche vorhanden war. Ich kann doch nichts dafür, dass hinter der Fließentapete, so gepfuscht wurde.

wolfman257  06.09.2012, 15:12

Du hättest dir die Wand hinter der Küche ansehen müssen. Klingt blöd, ist aber so.

fliegerin2000 
Beitragsersteller
 06.09.2012, 15:25
@wolfman257

auch hinter der Fließentapete?

Wurden die Schäden nicht im Rahmen des Mietvertrges dokumentiert bist Du leider in der Pflicht. da gibt´s kaum ´ne Chance "rauszukommen". Leider.

fliegerin2000 
Beitragsersteller
 06.09.2012, 15:11

Die letzten beißen die Hunde, wie? Ich sanier` doch seine Wohnung nicht. Ein Mieter muss doch nur einfache Schönheitsreperaturen übernehmen und keine Wohnung sanieren, weil genau das wäre bei mir der Fall.

threetimessix  06.09.2012, 15:41
@fliegerin2000

Leider ist es so -was bei Vertragsabschluß nicht dokumentiert wurde wird automatisch Dir angelastet...

fliegerin2000 
Beitragsersteller
 06.09.2012, 19:35
@threetimessix

das wäre echt fies. Wusste gar nicht, dass man heutzutage als Mieter immer noch so abgezockt werden kann. Als ich die Wohnung damals betrat, fand ich sie O.K. Die Mängel sind erst später zum Vorschein gekommen. Toll, dass ich mit meiner Kaution für alles jetzt haften muss. Nie wieder mehr Miete. Schaff mir was eigenes an.

threetimessix  06.09.2012, 21:03
@fliegerin2000

"Was Eigenes" ist immer besser -paß nur bei Eigentumswohnung genau so auf -da will bei Schäden auch immer niemand haftbar sein! Es ist leider so -Vermieter hat die Schäden bei Auszug des Vormieters nicht bemerkt, somit unterstellt er Dir, daß sie während Deiner Mietzeit entstanden sind. Gegenbeweis wäre extrem Zeit- und Kostenaufwändig.