Auszug: Für die Schäden des Vormieters haftbar?
Hallo Zusammen,
muss ich für die Schäden meines Vormieter aufkommen? Folgendes: ich habe die Küche meines Vormieters damals übernommen. Da ich mit meinem Vermieter ziemlich viel Stress hatte, kündigte ich nach 2 ½ Jahren die Wohnung. Ich habe angeboten, die Küche einem Nachmieter zu überlassen, aber der Vermieter meinte nur: „Nein, alles raus, alles raus“. Das habe ich auch dann auch getan. Die Küche wurde verkauft. Aber was musste ich feststellen, als die Küchenzeile abgebaut wurde? Hinter der Küchenzeile kam mir teilweise der blanke Putz entgegen und als ich die zugehörige Fließentapete abzog, sah ich erst, dass sich dahinter eine Silikonschicht teilweise ablöste. Anscheinend hat irgendein Vormieter mit Silikonfarbe die Wand angemalt. Sprich: Die Wand ist also „krumm und buckelig“, da sie mehrmals mit verschiedenen Farben übermalt wurde. Da mein Vermieter im Urlaub war, habe ich einfach die Wand weiß, wie die übrigen Wände gestrichen (was nicht einfach war, weil sich die verschieden Farbschichten ablösten und herunterbröselten) Dann habe ich sauber gemacht und die Schlüssel in seinem Briefkasten geworfen.Übernahmeprotokoll gab es keins, da der Vermieter, wie gesagt, im Urlaub war und er nur Termine außerhalb des Mietverhätnisses vorschlug.
Jetzt kommt er mit einem Mangel an, dass die Wand an der Küche uneben ist und ich sie begradigen muss. Muss ich das? Was kann ich dafür, dass vorher so geschlammt worden ist. Ich habe sie geweißelt und sauber übergeben.
Vielen Dank für die Antwort.
5 Antworten
Wenn es keine brauchbaren Übergabeprotokolle und / oder schriftlichen Vereinbarungen mit dem Vermieter gibt (das betrifft sowohl den damaligen Einzug, als auch den jetzigen Auszug) scheitert das Ganze an der Beweisbarkeit, wer letztlich die Schäden verursacht hat und in diesem Falle gilt: den Letzten beissen die Hunde ! Da müsstest du schon nachweisen können, dass es den Mangel schon bei deinem Einzug gab !
Ein Übergabeprotokoll gab es beim Einzug schon. Darin steht, dass die Küche übernommen wurde. Leider sind mir einige Mängel an der Wohnung gar nicht aufgefallen (deshalb ziehe ich auch wieder aus), ich hoffe ich muss dafür auch nicht aufkommen.
Geh einfach noch mal in die Wohnung, nimm dir ein bisschen Feinputz und weiße Farbe samt entsprechenden Utensilien mit und mach die Sache ordentlich (natürlich nur, wenn die Wohnung nicht bereits wieder vermietet ist) oder lass es mit deiner Kaution verrechnen.
Kleiner Tipp für die Zukunft bei Ein- und Auszug in eine Wohnung. Verwende immer ein Protokoll um den Status Quo fest zuhalten.
das Problem ist, ich müsste die ganze Wand glätten und die Küchezeile war ziemlich lang. Da dahinter so oft gestrichen und tapeziert wurde, ist die Wand uneben. Kleinere Löcher habe ich schon ausgessert, aber ich bin eine Frau, ich musste dafür einen Handwerker nehmen. Ich weiß gar nicht wie man eine Wand glättet. Vermietet ist die Wohnung noch nicht.
Du müsstest nachweisen, das du den Schaden nicht verursacht hast und das dürfte schwierig werden. Der Vermieter hält sich an dich, den letzten Mieter und du wirst zahlen müssen.
zumindest steht im Übernahmeprotokoll beim Einzug, dass die Küche übernommen worden ist. Mal sehen....
Ja, aber wenn ich die Schäden gar nicht sehe. Ich bin auch nur in diese Wohnung gezogen, da bereits eine Küche vorhanden war. Ich kann doch nichts dafür, dass hinter der Fließentapete, so gepfuscht wurde.
auch hinter der Fließentapete?
Wurden die Schäden nicht im Rahmen des Mietvertrges dokumentiert bist Du leider in der Pflicht. da gibt´s kaum ´ne Chance "rauszukommen". Leider.
Die letzten beißen die Hunde, wie? Ich sanier` doch seine Wohnung nicht. Ein Mieter muss doch nur einfache Schönheitsreperaturen übernehmen und keine Wohnung sanieren, weil genau das wäre bei mir der Fall.
Leider ist es so -was bei Vertragsabschluß nicht dokumentiert wurde wird automatisch Dir angelastet...
das wäre echt fies. Wusste gar nicht, dass man heutzutage als Mieter immer noch so abgezockt werden kann. Als ich die Wohnung damals betrat, fand ich sie O.K. Die Mängel sind erst später zum Vorschein gekommen. Toll, dass ich mit meiner Kaution für alles jetzt haften muss. Nie wieder mehr Miete. Schaff mir was eigenes an.
"Was Eigenes" ist immer besser -paß nur bei Eigentumswohnung genau so auf -da will bei Schäden auch immer niemand haftbar sein! Es ist leider so -Vermieter hat die Schäden bei Auszug des Vormieters nicht bemerkt, somit unterstellt er Dir, daß sie während Deiner Mietzeit entstanden sind. Gegenbeweis wäre extrem Zeit- und Kostenaufwändig.
Du hättest dir die Wand hinter der Küche ansehen müssen. Klingt blöd, ist aber so.