Verpflichtung zur Kehrwoche?

18 Antworten

wenn im MV nicht steht, dass Treppenhausreinigung bzw. Hausordnung von den Mietern auszuführen ist, musst du gar nichts machen. Dann können diese Arbeiten allerdings kostenpflichtig von eine Fremdfirma übernommen werden. Und wenn du der Meinung bist, es muss gemacht werden und andere machen es ist, dann beschwer dich entweder oder du machst auch nichts mehr...wenn der Dreck dann zentimeterhoch steht wird sich schon was tun.

Kimba25 
Beitragsersteller
 30.01.2011, 11:52

haha..wenn der Dreck Zentimeter hoch steht...hmm mal im ernst schön wäre es wenn sich dann was tun würde. Das ist ja gerade das Problem an der Sache, das sich da nichts tut. Ich wohne seit 6 Monaten in diesem Haus ich muss sagen der eine teil ist sehr gleichgültig und der andere Teil umso penibler, sauberer. Die Hausgemeinschaft ist schon so sehr schwer, es gibt 3 Parteien im Haus die sind total auf Hetze und Bösartigkeiten aus. Das ging schon so weit das eine Partei mit Schlägen drohte und ich selbst Opfer von Drohbriefchen wurde! Ich halte es mittlerweile so das ich mich mit meinen Nachbarn nicht mal mehr rede das Problem ist das jedes bisschen zu Streit und dauernden Auseinandersetztungen führt und das ist für mich halt keine Basis.

guterwolf  30.01.2011, 13:35
@Kimba25

tja, man kann vorher nie wissen wie so eine Hausgemeinschaft ist...vielleicht suchst du dir langfristig was anderes oder schaffst dir ein dickes Fell an.

XtraDry  30.01.2011, 11:37

Nein, wenn dies nicht mietvertraglich geregelt ist, müssen auch nicht die Kosten für eine Fremdfirma übernommen werden...

guterwolf  30.01.2011, 13:34
@XtraDry

das meine ich ja - wenn im MV steht, dass eine Firma die Sachen macht...

Es wäre möglich, jedoch trifft es dann JEDEN. Die die nicht reinigen, den kann kostenpflichtig dies auferlegt werden. Voraussetzung ist jedoch es steht in Mietvertrag oder auch in Hausordnung, die mit dem Mietvertrag anerkannt wurde. Wer "freiwillig" für andere putzt ist entweder ein guter Mensch oder....

Kimba25 
Beitragsersteller
 30.01.2011, 12:05

hmm was heißt guter Mensch oder doof? Weißt du ich hab vor mir 2 Leute die keine Kehrwoche machen also die Straße nicht kehren. Dann komm ich dran und muss doppelt und dreifach schufften das is ja auch nicht wirklich fair. Aber liegen lassen geht halt auch nicht weil nach mir eine ältere Dame dran ist und ihr kann ich nicht die dreifach bzw. vierfache Arbeit aufbürden also soviel Anstand hab ich noch das ich dann die Arbeit machen wenn auch nicht total Sauber weil ich es nicht einsehe 2 Stunden da unten zu schrubben!

Die Verpflichtung zur Kehrwoche wäre natürlich mit einem Zusatz zum Mietververtrag am Besten geregelt. Wenn sich nicht alle Mieter daran halten, sollte der Vermieter angesprochen werden, weil das eine eindeutige Benachteiligung der anderen Mieter ist. In diesem Fall könnte der Vermieter eine Reinigungsfirma beauftragen, dann werden die Kosten gerecht auf alle Mieter umgelegt.

XtraDry  30.01.2011, 11:42

Wenn dies nicht mietvertraglich geregelt ist, können auch die Kosten nicht umgelegt werden...

MarcSu  30.01.2011, 12:17
@XtraDry

Steht doch in meiner Antwort !

XtraDry  30.01.2011, 12:41
@MarcSu

Sorry, hatte ich falsch verstanden...

Wenn dies nicht vertraglich geregelt ist, braucht niemand sauber zu machen oder dafür zu zahlen. Allerdings kann das auch über eine Hausordnung vereinbart werden, dann ist man auch dazu verpflichtet.

Bezüglich der nicht-kehrenden Mieter sollte man den Vermieter auf den Missstand aufmerksam machen und ihn auffordern, dies zu regeln...

Kimba25 
Beitragsersteller
 30.01.2011, 11:38

Hmmm wenn man es über eine Hausordnung vereinbart muss dies Schriftlich in form einer Unterschrift des Mieters zur anerkennung erfolgen?

XtraDry  30.01.2011, 11:43
@Kimba25

Ja, eine Hausordnung muss separat unterschrieben werden...

anitari  30.01.2011, 12:09
@XtraDry

"Ja, eine Hausordnung muss separat unterschrieben werden..."

Oder Bestandteil des Mietvertrages sein.

XtraDry  30.01.2011, 13:30
@anitari

Stimmt, da gibt's nur dann immer ein Nachweisproblem. Laut AGB-Gesetz reicht nämlich die reine Vereibarung nicht aus, die Hausordnung muss dem Mieter auch nachweisbar übergeben worden sein...

anitari  30.01.2011, 13:52
@XtraDry

"Vereibarung nicht aus, die Hausordnung muss dem Mieter auch nachweisbar übergeben worden sein..."

Was meinst Du warum meine Mietverträge fast so dick wie das BGB sind?;-)

Alles mit drin. Hausordnung, BetrKV, und Merkblatt "Richtig Heizen und Lüften"

heimwerker  30.01.2011, 16:12
@anitari

@anitari: so sieht es aus, alle Anlagen zum MV sind in diesem aufgeführt. So zumindest sollte es sein. Der Mieter quittiert den Empfang mit seiner Untersschrift unter den MV. MfG