Habe ich als Mieter das Recht zur Einholung einer Auskunft beim Finanzamt betreffend des Hauses? Und wenn ja, wie geht man da vor?

3 Antworten

Von DATENSCHUTZ hast du also auch noch nichts gehört😂!

...und beim FINANZAMT wärst du ebenso vollkommen falsch🙃!

Die dürften dir sowieso keine Auskünfte als Mieter zum Eigentum/Vermögen deines VM erteilen, sollte eigentlich jeder Erwachsene wissen😞.

Das Haus ist im GRUNDBUCH deiner Gemeinde eingetragen und dieses wiederum liegt im Grundbuchamt was wenn ausreichend Platz vorhanden ist sinnvollerweise im Amtsgericht untergebracht ist.

110101101 
Beitragsersteller
 06.09.2020, 22:36

Du brauchst auch meine Kommentare nicht zu melden, nur weil dir deren Inhalt missfällt. Ich schrieb' dir, dass ich sehr wohl etwas von Datenschutz gehört habe. Und trotzdem hat man mitunter gewisse Rechte und darf sogar als Mieter Auskünfte einholen. So geschehen vor wenigen Jahren im Grundbuchamt. Hätte ich danach gefragt hätten mir Leute wie du wahrscheinlich genau so geantwortet und sinngemäß geschrieben, dass ich niemals Auskunft bekommen würde. Hättest gewiss genau so von Datenschutz daher geschwurbelt, ohne etwas darüber zu wissen.

"64 Jahre Lebenserfahrung"... Dass du das extra so betonst, als würde dich das irgendwie besonders auszeichnen. Bei dir ist einfach ganz gewaltig was schief gelaufen.

Ich werde diesen Kommentar nun anderweitig sichern. Wenn du nochmal die Meldefunktion missbrauchen solltest und so dafür sorgst, dass mein Kommentar (leise) verschwindet, dann wird das Konsequenzen haben.

pool56  06.09.2020, 23:15
@110101101

Ich habe dich nicht gemeldet !!!

Bei DIR ist gewaltig was schief gelaufen🤡🙃🤡! Aber das wissen die meisten hier im Forum, du schreibst ja öfter sinnlosen Kram.

Meldefunktionen kann auch keiner missbraucht haben wenn tatsächlich gelöscht wurde, du kannst nicht logisch denken !

Was du machst, sicherst oder wann du schläfst interessiert mich nicht und deine NULL-Konsequenzen sind auch bekannt, du spielst dich gerne auf, das geht jedoch ganz ohne Substanz nicht und deine dummen andauernden Drohungen sind einfach nur lächerlich🤡🙃🤡.

110101101 
Beitragsersteller
 06.09.2020, 23:40
@pool56

Ich drohe nicht, ich bin konsequent. Und du brauchst auch nicht zu suggerieren als wären hier die meisten Nutzer gegen mich, als sei ich bekannt dafür "sinnlosen Kram" zu schreiben. Du schreibst sinnlosen Kram. Du stellst wirre Verschwörungstheorien über mich auf und darüber was für ein böser und schlechter Mieter ich sei und dass ich Strom klauen würde. Dass ich Lügen würde und so weiter und so weiter... Hast du doch neulich geschrieben, dass du das "aufgedeckt" hättest. Dabei hast du gar nichts aufgedeckt, hast dir nur irgendwelche Theorien zusammen gesponnen. Du bist und bleibst ein alter Mann mit großer Schnauze. Deine "Lebenserfahrung" ist hier nichts wert und die brauchst du auch nicht so herauszustellen. Ich kann beweisen, dass du mehrfach falsche Antworten geschrieben hast und dass du sogar beleidigt und provoziert hast. Völlig sinnlos.

Überleg' dir das nächste Mal was du schreibst.

pool56  06.09.2020, 23:47
@110101101

Hab schon überlegt, Ergebnis:

Ist unter meinem Niveau auf deinen Lügen-Cocktail im Einzelnen zu antworten.

Nur so viel: ICH schreibe nie falsche Antworten, dann würde ich mich ja ebenso lächerlich machen wie du😁.

Beleidigungen lass ich Mal durchgehen weiß ja jeder von WEM sie kommen und dass du krank bist hast du ja selber geschrieben😂.

110101101 
Beitragsersteller
 07.09.2020, 00:50
@pool56

Du musst Andere nicht bevormunden. Antworte einfach für dich selbst.

Nein, haben sie nicht. Die Angaben des Vermieters gegenüber dem Finanzamt sind für Sie auch gar nicht relevant. Entscheidend ist auch nicht die Zahl der Parteien, sondern die Zahl der Wohnungen. Wo sie nachfragen und Einsicht nehmen können ist nicht das Finanzamt, sondern das Grundbuchamt. Allerdings werden Sie da nicht zwingened verbindlich finden ob es ein Zwei oder Mehrparteienhaus ist.

Ansonsten ergibt sich die Zahl der Wohnungen schlicht aus den baulichen Gegenheiten. Im Streitfall entscheidend das Gericht anhand der Grundrisse, ob es zwei oder mehr Wohnungen sind.

110101101 
Beitragsersteller
 30.08.2020, 17:08

Ok. Dann hätte der Vermieter keine Chance. Es sei denn er reißt vorher eine Etage vom Haus ab und setzt ein neues Dach drauf.

Zunächst einmal gilt das absolute Steuergeheimnis.

Ein vermietetes Haus wird nicht beim Finanzamt eingetragen. Insofern kann das Finanzamt zu Deiner rechtlichen Klärung nichts beitragen.

Ob es sich bei dem Haus, dass Du mit dem Vermieter bewohnst, nun um ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus handelt, weißt Du doch selbst, da Du in dem Haus wohnst.

Derzeit gibt es zwei Wohnparteien: Deinen Vermieter und Dich.

Die entscheidende Frage ist nun, ob es in dem Haus eine weitere abgeschlossene Wohnung gibt oder nicht.

Mindestvoraussetzung: Der Bewohner einer abgeschlossenen Wohnung kann eine Eingangstür so absperren, dass kein Unbefugter die Räume betreten kann.

Außerdem geht man in modernen Zeiten davon aus, dass wenigstens eine eigene Toilette und Waschgelegenheit hinter der abzuschließenden Eingangstür vorhanden ist, neben dem eigentlichen Wohnraum.

Küche/Kochgelegenheit ist nicht zwingend Voraussetzung, wäre aber ein weiteres Merkmal.

Gibt es noch so eine Wohnung in dem Haus?

Würdest Du eine solche Kündigung erhalten, läge es an Dir, zunächst einmal zu bestreiten, dass es sich überhaupt um ein Zweifamilienhaus handelt. Danach müsste wohl der Vermieter Dir glaubhaft machen bzw. zeigen, dass es im Haus tatsächlich nur zwei abgeschlossene Wohneinheiten gibt.

verreisterNutzer  30.08.2020, 15:26

Dem ist nichts hinzuzufügen

110101101 
Beitragsersteller
 30.08.2020, 15:21

Wenn das so stimmt, wie du es schreibt, dann kann ich mich lachend zurücklehnen, weil ich dann erst Recht niemals eine erleichterte Kündigung befürchten müsste. Denn, ja, ganz klar gibt es eine weitere solche Wohnung. Habe ja selbst in dieser gewohnt.

Also, jemand anderes hat in einer anderen Frage in Kommentaren geschrieben, dass das beim Finanzamt eingetragen ist und dort herauszufinden wäre.

Ansonsten: Wo sonst und wie sonst könnte ich rechtssicher/verbindlich heraus bekommen als was Haus gewertet/eingestuft wird seitens der Behörden?

Wer legt das überhaupt fest wann was eine Wohnung ist und wann ein Haus aus 3 Wohnungen oder 2 Wohnungen besteht. Das ist doch alles eine Frage der Definition, die wer wann wie gemacht hat?

Die an anderer Stelle erwähnte "DIN-"Norm 283 jedenfalls scheint gar nicht mehr gültig zu sein beispielsweise. Das war wohl mal in den 80er Jahren.

bwhoch2  30.08.2020, 15:33
@110101101
dass das beim Finanzamt eingetragen ist und dort herauszufinden wäre.

Das Finanzamt erfährt bei einer Immobilienvermietung zum ersten Mal davon, wenn Vermieter/in die Steuererklärung abgibt.

Dann kann es sein, dass im ersten Jahr zwei Wohnungen vermietet sind, im zweiten drei und im dritten nur eine. Entscheidend für das Finanzamt ist, dass die Einnahmen korrekt angegeben werden. Sollte das Finanzamt nach dem dritten Jahr das Gefühl haben, dass etwas nicht stimmt, weil plötzlich deutlich weniger Mieteinnahmen angegeben wurden, kann es sein, dass es nachfragt und nach einer plausiblen Antwort wieder Ruhe gibt. Damit ist noch lange nicht katalogisiert, ob ein Haus zwei oder drei oder nur eine abgeschlossene Wohnung enthält.

Wie man eine abgeschlossene Wohnung erkennen kann (nicht definieren!), habe ich schon geschrieben.

Ein wichtiger Zeitpunkt für eine Festlegung ist bei einem Neubau der Bauantrag und die eingereichten Pläne. Ob dann nach Fertigstellung eine Großfamilie im Zweifamilienhaus wohnt oder tatsächlich zwei Familien, ob vermietet wird oder nicht, interessiert das Bauamt wiederum gar nicht.

Wird nun z. B. in einem älteren ZFH das Dachgeschoß ausgebaut, um dadurch eine weitere Wohnung zu erhalten, könnte das sogar im Geheimen geschehen, um z. B. Grundsteuer oder sonstige Gebühren zu sparen. Wenn sich nach einem solchen Ausbau irgendwann heraus stellt, dass die "Wohnung" gar nicht als Wohnung anerkannt werden kann, weil die Raumhöhen im DG zu niedrig sind, wird aus dem zwischenzeitlichen MFH wieder ein ZFH. Also so ganz genau ist das nie irgendwo amtlich festgehalten, ob ein Haus nun ein ZFH, EFH oder MFH ist. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Denkbar wäre auch, dass aus einem ZFH im Lauf der Zeit ein MFH wird, weil in eine Wohnung eine Einliegerwohnung eingebaut wird, also ein Bereich, der nur durch die andere Wohnung erreichbar ist, aber über Bad/WC und ggf. Kochnische verfügt. Wie die Einliegerwohnung dann genutzt wird, entscheidet letztendlich darüber, ob das Haus nun ein ZFH bleibt oder ein MFH, also mit mehr als zwei Wohnungen ist.

Gerhart  30.08.2020, 16:34
@bwhoch2

Die Definition Einliegerwohnung ist nicht ganz richtig, denn beide Wohnungen können zwar einen gemeinsamen Hauseingang haben aber dennoch gegen einander mit Wohnungseingangstüren abgeschlossen sein.

In den östlichen Bundesländern gibt es die Bezeichnung EFH mit Einliegerwohnung nicht. Hier werden EFH, ZFH und MFH unterschieden.

Ungenehmigter Ausbau des Dachgeschosses führt nicht zur Änderung des Status ZFH.

Im Übrigen gilt die Festlegung des Finanzamtes gegenüber der Kommune was den Hebesatz zur Grundsteuer betrift. MFH werden höher besteuert als EFH.

ichweisnix  30.08.2020, 16:44
@110101101
Wer legt das überhaupt fest wann was eine Wohnung ist und wann ein Haus aus 3 Wohnungen oder 2 Wohnungen besteht. Das ist doch alles eine Frage der Definition, die wer wann wie gemacht hat?

Das wird im Streitfall durch das Gericht entschieden, in der Regel weil sich der Mieter gegen eine Räumungsklage zur Wehr setzt. Verbindlich ist eine solche Entscheidung des Gerichts allerdings auch nur zwischen den streitenden Parteien.

110101101 
Beitragsersteller
 30.08.2020, 17:11
@ichweisnix

Entscheidet das der Richter dann also frei? Oder ist er gebunden an Definitionen oder irgendetwas Anderes? Der Eine sagt "Grundrisse". Der andere sagt "muss abschließbar sein und Wasserhahn vorhanden sein." Wieder ein anderer sagt wieder was Anderes...

Jeder macht unterschiedliche Aussagen dazu.

ichweisnix  30.08.2020, 17:58
@110101101

Richter sind in ihrer Entscheidung frei und nur an das Gesetz gebunden. Es gibt aber die Möglichkeit bei einen Urteil in Revision zu gehen. Die Richter orientieren sich daher in der Regel an der Rechtssprechung, d.h. wie andere Richter insbesondere von den höheren Gerichten entschieden haben.

Der Eine sagt "Grundrisse". Der andere sagt "muss abschließbar sein und Wasserhahn vorhanden sein.

Unter Grundriss verstehe ich an der Stelle auch, wo Türen und Wasserleitungen sind. Also Tür aus der Angel heben und Wasserhahn abschrauben reicht definitiv nicht um aus 2 Wohungen wieder 1 zu machen. Es gibt natürlich viele Fälle in denen das eindeutig ist, und Fälle die Grenzwertig sind z.B:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=70651&pos=0&anz=1

Im Einzelfall werden Sie sich letztlich an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden müssen, wenn Ihnen Ihr Vermieter kündigt. Die Erstberatung kosten um die 250€. Zwingend reagieren müssen Sie auf eine Räumungsklage.

bwhoch2  30.08.2020, 19:05
@Gerhart

Im Falle einer Wohnungskündigung aufgrund des 573a spielt es aber sehr wohl eine Rolle, wenn ein Haus mit Wohnparteien in drei verschiedenen Wohnungen belegt ist, von denen eine durch ungenehmigtem Dachausbau entstanden ist.

Die Grundsteuererhebung und die Festlegung des Hebesatzes dafür ist zumindest bei uns nicht Sache der Finanzämter.

110101101 
Beitragsersteller
 30.08.2020, 19:43
@bwhoch2

Dann hat das Ganze ja möglicherweise noch eine weitere Dimension. Denn dann, auch wenn ich keine Auskunft bekomme, könnte ich ja mit meinen Nachfragen und Sachbeschreibungen vielleicht "schlafende Hunde wecken". Beim Finanzamt. Beim Bauamt. Oder beim Grundbuchamt. Weil, der Vermieter ist durchaus bekannt dafür dass "für ihn keine Gesetze gelten".

bwhoch2  30.08.2020, 19:58
@110101101

Vergiss einfach mal das Finanzamt und beim Grundbuchamt erreichst Du auch nichts. Im Grundbuch sind das Flurstück eingetragen und dass darauf ein Haus steht. Außerdem die Eigentumsverhältnisse und vielleicht noch ein paar Pflichten und Hypotheken. Für mehr interessiert sich das Grundbuchamt auch nicht.

Etwas anders sieht es beim Bauamt Stadt oder Gemeinde aus:

Grundsteuer

evtl. Abfallwirtschaft, evtl. Niederschlagswasser, evtl. Abwasser

und natürlich auch, ob es einen Schwarzbau gibt oder ungenehmigte Umbauten

Aber auch da glaube ich eher, dass alles dort richtig gemeldet ist oder von denen im Lauf der Zeit längst festgestellt wurde. Lass Deine Versuche, Deinen Vermieter irgendwie anzuschwärzen. Da erreichst Du nichts.

Solltest Du tatsächlich eine Kündigung aufgrund 573a erhalten, kannst Du immer noch dagegen angehen.

Gerhart  30.08.2020, 21:20
@bwhoch2

Das Finanzamt ist für die Festsetzung des Einheitswertes zuständig und da wird nach EFH oder ZFH oder MFH entschieden. Die Grundsteuer und der Hebesatz sind Sache der Kommune, die sich an der Entscheidung des FA orientieren.