Habe ich als Mieter das Recht zur Einholung einer Auskunft beim Finanzamt betreffend des Hauses? Und wenn ja, wie geht man da vor?
Die Sachlage stellt sich wie folgt dar:
Mieter und Vermieter wohnen im selben Haus. Es ist jedoch nicht zu 100 Prozent klar (jedenfalls dem Mieter nicht), ob das Haus ein 2-Parteien-Haus oder ein Mehrparteienhaus ist.
Denn sollte es als 2-Parteien-Haus gewertet und so beim Finanzamt eingetragen sein, ergeben sich daraus juristische Folgen für den Mieter, weil der Vermieter dann das Recht zur vereinfachten Kündigung gem. § 573a BGB hätte.
Wie geht man nun als Mieter vor? Man hat dann ja ein berechtigtes Interesse an der Auskunft, weil man möglicherweise seine Rechte/Interessen verteidigen will/muss im Falle einer Kündigung durch den Vermieter.
Wie würdet ihr das machen? Oder wie macht man es? Persönlich hingehen und vorsprechen?
Wo und wie wird sowas beim Finanzamt eingetragen und wer überprüft sowas und wie? Und würde der Vermieter davon erfahren (vom Finanzamt), dass der Mieter dort war und eine Auskunft eingeholt hat?
3 Antworten
Von DATENSCHUTZ hast du also auch noch nichts gehört😂!
...und beim FINANZAMT wärst du ebenso vollkommen falsch🙃!
Die dürften dir sowieso keine Auskünfte als Mieter zum Eigentum/Vermögen deines VM erteilen, sollte eigentlich jeder Erwachsene wissen😞.
Das Haus ist im GRUNDBUCH deiner Gemeinde eingetragen und dieses wiederum liegt im Grundbuchamt was wenn ausreichend Platz vorhanden ist sinnvollerweise im Amtsgericht untergebracht ist.
Nein, haben sie nicht. Die Angaben des Vermieters gegenüber dem Finanzamt sind für Sie auch gar nicht relevant. Entscheidend ist auch nicht die Zahl der Parteien, sondern die Zahl der Wohnungen. Wo sie nachfragen und Einsicht nehmen können ist nicht das Finanzamt, sondern das Grundbuchamt. Allerdings werden Sie da nicht zwingened verbindlich finden ob es ein Zwei oder Mehrparteienhaus ist.
Ansonsten ergibt sich die Zahl der Wohnungen schlicht aus den baulichen Gegenheiten. Im Streitfall entscheidend das Gericht anhand der Grundrisse, ob es zwei oder mehr Wohnungen sind.
Zunächst einmal gilt das absolute Steuergeheimnis.
Ein vermietetes Haus wird nicht beim Finanzamt eingetragen. Insofern kann das Finanzamt zu Deiner rechtlichen Klärung nichts beitragen.
Ob es sich bei dem Haus, dass Du mit dem Vermieter bewohnst, nun um ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus handelt, weißt Du doch selbst, da Du in dem Haus wohnst.
Derzeit gibt es zwei Wohnparteien: Deinen Vermieter und Dich.
Die entscheidende Frage ist nun, ob es in dem Haus eine weitere abgeschlossene Wohnung gibt oder nicht.
Mindestvoraussetzung: Der Bewohner einer abgeschlossenen Wohnung kann eine Eingangstür so absperren, dass kein Unbefugter die Räume betreten kann.
Außerdem geht man in modernen Zeiten davon aus, dass wenigstens eine eigene Toilette und Waschgelegenheit hinter der abzuschließenden Eingangstür vorhanden ist, neben dem eigentlichen Wohnraum.
Küche/Kochgelegenheit ist nicht zwingend Voraussetzung, wäre aber ein weiteres Merkmal.
Gibt es noch so eine Wohnung in dem Haus?
Würdest Du eine solche Kündigung erhalten, läge es an Dir, zunächst einmal zu bestreiten, dass es sich überhaupt um ein Zweifamilienhaus handelt. Danach müsste wohl der Vermieter Dir glaubhaft machen bzw. zeigen, dass es im Haus tatsächlich nur zwei abgeschlossene Wohneinheiten gibt.