Nebenkosten: Müllabrechnung Mietwohnung mit Restaurant im Haus
Ich wohne in einer kleinen Mietwohnung mit mehreren Mietparteien im Haus und einem Restaurant, dass Bergeweise Müll produziert. Ergebnis ist, dass die Mülltonnen schon kurz nachdem die Müllabfuhr da war, wieder überlaufen, da der Restaurant Betreiber den Müll schon "vorlagert".
Muß der Restaurant Betreiber mehr Müllgebühren abgeben, als die anderen Mietparteien? Muß der Vermieter das auf der Nebenkostenabrechnung aufführen? Ist der Vermieter dazu verpflichtet zusätzliche Mülltonnen zur Verfügung zu stellen (auch wenn dazu kein Platz mehr ist)?
Dank vorweg!
9 Antworten
Es handelt sich um Gewerbemüll und da gibt es besondere Bestimmungen.
Der Vermieter muss dafür sorgen,das alle die Möglichkeit haben Ihren Müll zu entsorgen.
Ggf. auch durch eine eigene Mülltonne für einen Mieter.
Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einschreiben)
Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].
Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie Die Miete kürzen werden.
Danach gehen Sie zu einem Anwalt und lassen die Mängelbeseitigung einklagen. So und nicht anders. Nicht warten. Nicht einfach nur mindern und nichts tun. Denn die Durchsetzung von Minderungen ist nach längerer Zeit wesentlich erschwert, weil vernünftige Beweismittel nicht vorliegen. Und einen angemessenen Ausgleich haben Sie durch die Mietminderung ohnehin nicht. www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html
Für das Restaurant sind sicherlich auch andere Müllgebühren erhoben, und wenn es dauerhaft zu zu vollen Mülltonnen kommt, sollte der Vermieter informiert werden. Da werden dann die Firmensätze angewandt. Teilweise sind die aber pro kg vielleicht niedriger, aber in der Summe sicherlich erheblich höher wie bei einer Wohnung.
Die Summe an siche ist aber auch entsprechend getrennt abgerechnet. Als Mieter im Haus werden die Kosten des Restaurant nicht umgelegt.
Eine Vorlagerung des Mülls "verstehe" ich momentan so, dass er die Müllberge direkt entsorgt, und das muss das Restaurant sogar mehrmals am Tag und evtl. direkt vornehmen. Aber sie dürfen nicht die Müllsäcke einfach NEBEN den Tonnen entsorgen, so dass Ihr als Mieter nicht mehr dran kommen würdet. Das wäre sogar ein Grund, um das Ordnungsamt (ohne Vermieterkontakt) einzuschalten, da dadurch eine entsprechende Gesundheitsgefährdung ausgehen würde (z.B: Rattenbefall).
Vorher solltest Du aber die Mülltonnen vielleicht einmal am Morgen fotografiert (am besten mit Datumseinblendung im Bild) werden und dann diese dem Vermieter vorgelegt werden. Der würde dann sicherlich auch einen entsprechenden Einblick in die Mülltonnen gewinnen. Am besten solltest DU es von dem Tag der Leerung über einen kompletten Zyklus von einer oder zwei Wochen aufnehmen.
Und dann möglichst dem Vermieter auch die Fotos zukommen lassen, damit er handeln kann.
Das regelt die Kommune in ihrer Abfallsatzung. Je nach örtlicher Rechtslage ist der Gewerbebetrieb, insbesondere bei Zubereitung und Verarbeitung von Lebensmitteln, sogar verpflichtet, selbige mittels geeigneter Tonnen- und Entsorgunssysteme vom Hausmüll/Restmüll zu trennen. Das hier erscheint mir als Fall für die Gewerbeaufsicht bzw. das örtliche Gesundheitsamt (Stichworte Ungezieferbefall und Krankheitserreger).
Bei dem Restaurant handelt es sich um ein Gewerbe und soweit mir bekannt, müssen die selber für ihre Abfall-Entsorgung sorgen.
Wenn Dich am Besten an das Ordnungsamt Deines Wohnortes, die können Dir eine kompetente Auskunft geben und auch ggf. einschreiten.
Privathaushaltsmüll und gewerbliches Müll vom Restaurant darf nicht auf Kosten der Privatmieter abgerechnet werden. Der gewerbliche Müll vom Restaurant benötigt seperate Tonnen, die jedoch nur der Hauseigentümer beantragen kann.