Steckdosen Vermieter Sache?
Hallo, ich Vermiete ein Haus und die neuen Mieter ziehen grade ein. In dem Haus war vorher eine Wohngruppe für Kinder, weshalb in einigen Räumen Steckdosen dazu gebaut wurden ( Vierer Aufputzsteckdosen). Für einen Normalverbraucher sind die natürlich eigentlich in Räumen wie Schlafzimmer oder Wohnzimmer nicht nötig und auch optisch nicht so schön. Die Mieter Verlangen jetzt, dass wir die Steckdosen von einem Elektriker abbauen/abklemmen lassen. Frage: sind wir dazu verpflichtet oder ist das eigentlich Mietersache und gehört zu „Verschönerungen“? Außerdem hängt eine Steckdose in einem Raum etwas aus der Wand. Wie sieht es da aus? Ist der Vermieter verpflichtet dies zu reparieren oder ist das Mieter Sache ?
Danke schonmal für Hilfreiche Antworten!:-)
13 Antworten
Dem wusch des Mieters die Steckdosen abklemmen/abbauen zu lassen mußt Du nicht nachkommen.
Wo kämen wir dahin wenn jeder Mieter mit sowas ankommt?
Der nächste Mieter möchte genau da wieder Steckdosen haben oder gant woanders.
Die lose Steckdose mußt Du reparieren.
Reparaturen sind grundsätzlich Sache des Vermieters.
BGB § 553 Abs. 1
Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen
Korrektur: BGB §535(1)
(...) in einigen Räumen Steckdosen dazu gebaut wurden ( Vierer Aufputzsteckdosen). (...) Die Mieter Verlangen jetzt, dass wir die Steckdosen von einem Elektriker abbauen/abklemmen lassen. Frage: sind wir dazu verpflichtet
Nein. Gemietet ist der bei Mietbeginn vorhandene Zustand, soweit keine anderslautende Zusicherung bei Mietvertragsschluss abgegeben wurde :-)
Den M stünde es frei, die Installtion auf ihre Kosten abbauen zu lassen und bei Rücgabe der Mietsache wieder in den vermieten Zustand zurückzubauen :-O
Außerdem hängt eine Steckdose in einem Raum etwas aus der Wand. Wie sieht es da aus? Ist der Vermieter verpflichtet dies zu reparieren
Ja. Als VM schuldest du Mängelfreiheit und Funktionstüchtigkeit deiner Installation und hast Reparatur vorzunehmen bzw. zu beauftragen.
Dieser Schaden entsteht, wenn man den Stecker am Kabel rausreißt.
Die Kosten hätte hingegen derjenige zu tragen, der diese Beschädigung verantwortet: Bei Mietbginn vorhanden du, der ggf. noch seinen Vormieter in Regreß nehmen dürfte, danach der aktuelle M.
G imager761
Er darf nicht verlangen, dass Steckdoesen entfernt werden müssen, wenn die bei der Wohnungsbesichtigung auch schon dort gewesen sind. Er darf auch selber nicht an dem Stromleitungen herumarbeiten (lassen), ohne das vorher mit Dir als Vermieter abzuklären.
Der Mieter kann Steckdosen welche er nicht möchte entfernen, nach Mietende muss er aber den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.
Für die raushängende Steckdose sollte der Vermieter sich drum kümmern vor Mietbeginn.
Es ist ein Widerspruch, auch wenn der Mieter durch einen Fachbetrieb diese entfernt, entfernt der Mieter diese da der Mieter den Auftrag gibt.
Entfernt der Mieter ohne Fachbetrieb und verursacht Schäden haftet der Mieter natürlich die durch ihn verursachten Schäden. Ebenso muss der Rückbau natürlich fachgerecht erfolgen auch da haftet der Mieter wenn dem nicht so ist.
Der Vormieter hätte die 4er abbauen müssen und die Wohnung somit in den Ursprung Zustand versetzen müssen.
Reparaturen an vorhandener Installation sind ansonsten Vermieter Sache.
nein, hätten sie nicht. mit dem Reparaturen hast du jedoch recht.
grundsätzlich muss ein Mieter solcherlei Änderungen rückgängig machen die er selbst durchgeführt hat. Es sei denn mit dem vermieter ist etwas anderes ausgemacht, wozu der Fragesteller nichts geschrieben hatte
eben, aber ich nehme mal an dass der Vermieter diese Änderung vorgenommen hat und der Mieter das nicht in Eigenregie getan hat.
Also die Steckdosen hat der Vormieter angebracht. Allerdings gab es da keinen richtigen Mietvertrag. Das Mietverhältnis ging schon sehr lange und wir haben das Haus nun geerbt. Die Wohnung haben wir jetzt unrenoviert weiter vermietet. Heißt das dann nicht dass alles so bleiben kann wie sie es bei der Besichtigung gesehen haben ?
Der Tenor der meisten antworten ist "gemietet wie besehen ".
Außer natürlich sicherheitsrelevantes wie rausgerissene Steckdosen
nein keinesfalls..... Er kann sie durch einen Fachbetrieb (der die erforderliche Berufserlaubnis besitzt und im Normalfall auch über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügt, aber zumindest für seine Arbeiten Schadensersatzpflichtig ist) entfernen lassen und bei Auszug ebenfalls durch einen Fachbetrieb, wieder anbringen lassen.