Mieter verlangt statt bisher gemeinsam genutztem Briefkasten einen eigenen
Unser Mieter verlangt per anwaltlichem Schreiben das Anbringen eines eigenen Briefkastens im Eingangsbereich, obwohl ein ausreiechend großer Briekasten zur Nutzung zweier Parteien am Eingangsbereich des Hauses angebracht ist. Er begründet es mit der Wahrung des Postgeheimnisses und Wahrung seiner Privatsphäre. Außerdem führt er an, das es zwischen ihm als Mieter und dem Vermieter inzwischen zu zu großen Differenzen gekommen ist. Diese Differenz besteht im wesentlichen aus der Ankündigung einer Mieterhöhung, welche kürzlich erfolgt ist.
14 Antworten
Mieter verlangt statt bisher gemeinsam genutztem Briefkasten einen eigenen
Das Recht auf einen eigenen Briekasten hat er nun mal!
Er begründet es mit der Wahrung des Postgeheimnisses und Wahrung seiner Privatsphäre.
Die Begründung ist nachvollziehbar und richtig.
Briefkästen
(dmb) Mieter haben Anspruch auf einen Briefkasten. Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) umfasst der Begriff „vertragsgemäßer Zustand der Mietsachen“ auch, dass jedem Mieter ein eigener Briefkasten zur Verfügung steht, so dass sichergestellt ist, dass die Post den Mieter auch erreicht.
Die Briefkästen müssen funktionstüchtig sein. Das bedeutet, DIN-A4-Umschläge oder Zeitschriften müssen problemlos zugestellt werden können. Die Post muss vor Regen und Durchnässung geschützt sein. Soweit diese Vorgaben nicht eingehalten werden, kann der Mieter nach Ansicht des Landgerichts Berlin (29 S 20/90) bzw. des Amtsgerichts Mainz (8 C 98/96) sogar die Miete bis zu 1 Prozent kürzen.
Gegen mit Werbematerial voll gestopfte Briefkästen helfen Aufkleber oder ein Schild mit dem Hinweis „Keine Werbung einwerfen“. Wird dieses Verbot nicht beachtet, kann der Mieter gegen das werbende Unternehmen auf Unterlassung klagen. Dagegen darf der Vermieter nicht schon an der Haustür per Aushang die Zustellung von Werbung unterbinden. Auch der Empfang von Werbung gehört zunächst einmal zum „normalen“ Postempfang und damit zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Gegen persönlich adressierte Werbesendungen kann der Mieter nichts unternehmen. Hier hilft kein Werbeverbot am Briefkasten. Die Post muss die Werbesendung zustellen.
Sagen wirs mal so, wenn er einen eigenen Briefkasten hat kann er nicht behaupten wichtige Post nicht bekommen zu haben oder Du hättest sie ihm unterschlagen;-)
Ob ein Briefkasten groß genug ist für wie viel Parteien auch immer ist unwichtig. Der Mieter hat ein Recht auf das Briefgeheimnis und seine Privatsphäre.
Bring im einen Kasten an und gut ist.
Auch für evtl. künftige Mieter.
Ich würde auch auf einen eigenen Briefkasten bestehen. Auch ohne Differenzen.
wenn der schon mit nem anwaltlichen schreiben kommt in dem das klar und deutlich drinne steht das er zwecks postgeheimnis ein recht darauf hat dann ist doch wohl alles klar!
als vermieter, der mit sicherheit ausreichend geld besitzt, solltest du dich übrigens bei rechtlichen fragen, wie dein mieter auch, an einen anwalt wenden..
da sieht man mal wieder was in den köpfen der klein-vermieter in deutschland los ist.. da wird nicht nur am anwalt gespart sondern sogar schon an nem briefkasten für 10 euro..
Selbstverständlich eigener Briefkasten. Komische Idee, andere Leute in der Post rumschnüffeln zu lassen.