Gehweg kehren, wie oft und auch bei Gewerbe vom Vermieter?

3 Antworten

Was steht im Mietvertrag deines Freundes? Nur wenn das Kehren des Gehweges auch im Mietvertrag geregelt ist, kann der Vermieter dies auf den Mieter umlegen bzw. die Arbeiten auf Kosten des Mieters an einen Dritten vergeben. Wenn allerdings im Mietvertrag nichts steht, kann der Vermieter dies nicht später nachträglich verlangen, sondern muss sich selbst darum kümmern bzw. einen Beauftragten selbst bezahlen.

Also keinen Nachtrag zum Mietvertrag mit solchen neuen Regelungen unterschreiben! Kauf bricht Miete nicht, Regelungen im Mietvertrag bleiben bestehen auch bei Eigentümerwechsel. War die "alte" Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages kann der neue Eigentümer nicht einfach einseitig neue Regelungen in die Hausordnung aufnehmen. Soviel ich weiß, muss der Mieter zustimmen, aber hier bin ich nicht sicher. Evtl. solltet ihr einen Anwalt befragen.

So wie ich das verstehe:
Die Pflicht der Reinigung (also auch der Kehren wegen rutschigem Laub) trägt der Eigentümer.
Der Mietvertrag muss festlegen dass du kehrst, ebenso kann er festlegen dass die Räumung usw von einem Dienst gemacht wird der in deinen  Nebenkosten aufscheint.

Steht das nicht drin musst du weder dafür bezahlen noch es selbst tun.


Der Eigentümer ist verpflichtet das Laub zw 7 Uhr und  20 Uhr bzw Wochenende 9 Uhr wegzumachen.
Ab welchem Verschmutzungsgrad weggeräumt wird ist nicht rechtlich klar, je mehr da liegt desto eher muss es geräumt sein.


Fazit
Such deinen Mietvertrag, such die Teile welche das Laub oder generelle Räumarbeiten betreffen.
Sollte das nicht dort geregelt sein dann muss dein Vermieter sich um die Räumung auf eigene Arbeit oder Kosten kümmern und ist auch selbst rechtlich verantwortlich falls es nicht ordentlich gemacht wird.

Das hängt also jeweils von euren individuellen Verträgen ab.



http://www.focus.de/immobilien/experten/herbst-laub-fegen-wann-der-gehweg-geraeumt-werden-muss_id_6145805.html
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/immobilien/eigentuemer-oder-mieter-sind-oft-dazu-verpflichtet-die-gehwege-vor-ihrem-haus-zu-raeumen-13874547.html
http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/streitfall-des-tages-wann-vermieter-und-mieter-fegen-muessen/5808586.html


SunnySun72 
Beitragsersteller
 16.11.2017, 21:06

Danke
Leider kenne ich den Mietvertrag von meinem Freund nicht im Detail. Bei meiner Wohnung gibts da zum Glück keine Probleme.

Mein Freund meint die Hausordnung wäre im Mietvertrag verankert. Soweit ok.

Was ich nur bezweifle ist die Regelung auch vor dem Geschäft (Friseurladen) kehren zu müssen und das mehrmals in der Woche. Mit Laub ist da nix, der nächste Baum steht in weiter Entfernung.

SiriusNoCare  21.11.2017, 19:17
@SunnySun72

Das mit der Hausordnung passt schon, wenn sie wortwörtlich im Mietvertrag enthalten ist und somit mit-unterschrieben wurde.
Nur zu erwähnen dass die Hausordnung einzuhalten ist reicht nicht aus.

Wie schon gesagt: Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich erwähnt wird dass geräumt werden muss dann ist das Aufgabe des Eigentümers!
Falls es in der Hausordnung steht muss die Hausordnung teil des Mietvertrags sein, nicht nur eine blose erwähnung.

Dein Freund kann natürlich Schnee und Laub räumen aber er macht das dann als kostenlose Leistung für den Vermieter.
Also aus purer Freundlichkeit weil er die Zeit hat oder es gerne macht.

Bei uns ist das so geregelt, daß jeder seinen Anteil säubert (Treppenhaus vor der Wohnungstür und Treppe runter)

Kehren erledigt bei uns die Stadt.

Das ist wohl regional unterschiedlich, frag doch den Vermieter.