Reinigung Hauseingang/Garteneingang

5 Antworten

Gibt es für die Arbeiten eventuell eine Vergünstigung, z.B. einen Nachlass bei der Miete?

In der Hausordnung kann und sollte zwar vieles geregelt werden, doch alles ist eben auch nicht erlaubt.

Die von dir aufgezählten Arbeiten würden ja ohne Probleme einen Hausmeister-Service beschäftigen.

Deshalb glaube ich nicht, dass die Arbeiten ohne Weiteres auf eine Mietpartei übertragen werden können, die im Gegenzug keinerlei Entschädigung erhält.

Ich habe dir mal einen Link kopiert. Auf der Seite kannst du nachlesen welche Arbeiten unzulässig sind.

Gegen jede einzelne deiner Aufgaben ist sicher nichts einzuwenden, doch die Anzahl der verschiedenen Pflichten erscheint mir einfach zu hoch.

Hier mal der Link:

http://www.rechtslexikon.net/d/hausordnung/hausordnung.htm

Vielleicht wendest du dich mit deinem Mietvertrag auch mal an einen Mietverein. Hier kann man dir genaue Auskunft geben und auch mal einen Preis nennen, was ein Hausmeister-Service in Rechnung stellen würde.

gamer1302 
Beitragsersteller
 19.05.2015, 18:17

Vielen Dank für den Link!

Wie in meinem Kommentar zu ChristianLE zu entnehmen, werde ich wohl deinem Rat folgen und mal bei einem Mitverein vorstellig werden.

Gerne übernehmen wir Pflichten um ein gemeinsames Zusammenleben so angenehm wie möglich zu gestalten aber nicht bei dieser imensen Benachteiligung.

Mal sehen was daraus wird...

Viele Grüße, euer Hausmeister :)

Wenn diese Hausordnung das festgelegt hat, gilt das auch. Die anderen Mieter werden das dann kaum freiwillig tun. Das hättet ihr abklären müssen, BEVOR ihr den Mietvertrag unterschreibt.

Da die Hausordnung "wesentlicher Bestandteil" des Mietvertrages ist, habt ihr sie mit Unterzeichnung des Mietvertrages anerkannt und wäret nach meiner Auffassung zu den Reinigungsarbeiten verpflichtet. Die genannten Bereiche (Treppe, Briefkästen, Hauseingänge usw)  würde ich zu den "Flurbereichen" zählen.

Im MV steht nur der "Flurdienst" aber in der Hausordnung gibt es den Zusatz, das die Erdgeschossmieter die für die Reinhaltung des Haus und Hofeingangs + Straßenreinigung verantwortlich sind.

Dann wird das wohl auch so sein. Warum habt Ihr das nicht vor Unterzeichnung des Mietvertrages bemängelt?

mich interessiert ob so eine Klausel wirklich wirksam ist.

Mir ist aktuell kein vergleichbarer Fall bekannt. Vielleicht hält ein Richter des zuständigen Amtsgerichtes die Klausel für eine unangemessene Benachteiligung des Mieters? Kann man nur versuchen, wenn man genügend Geld und Geduld aufbringt.

gamer1302 
Beitragsersteller
 19.05.2015, 18:13

Dann wird das wohl auch so sein. Warum habt Ihr das nicht vor Unterzeichnung des Mietvertrages bemängelt?

Wenn man ehrlich ist, dann leider zu sehr überflogen.

Mir geht es ja auch gar nicht zwingend um die Pflichten, sondern eher um die Gleichbehandelung der einzelnen Mietparteien.

In den anderen Etagen sind jeweils 3 Parteien angesiedelt, welche alle 3 Wochen Ihren Flur + zugehörigen Treppenaufgang zu reinigen haben und das steht unseren bereits genannten wöchentlichen Pflichten gegenüber...

Bei den Schnee und Räum Diensten sind Urteile bekannt, die gegen eine unangemessene Benachteiligung der EG Mieter sprechen.

Ich denke ich werde mal bei einem Mietverein vorstellig werden.

Danke für die Antwort!

Am günstigsten kommt Ihr wohl weg, wenn Ihr Euch einen Termin beim Mieterverein (in Berlin z.B. zwei Jahre Pflichtmitgliedschaft =24 x 9€) oder dem Verbraucherschutz holt (ca. 20€).

Erdgeschoßwohnungen kommen bei der Miethöhe gleich nach dem 1. Stock, werden also recht teuer vermietet oder werden aus Sicherheitsgründen als Hausmeisterwohnung genutzt.

Es gilt die Hausordnung, die mit dem Mietvertrag übergeben wurde. Und vermutlich habt Ihr Euch übernommen bzw. seid evtl. etwas über dn Tisch gezogen worden.