Vermögensauskunft ohne Deutschkenntnisse?

7 Antworten

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Ich denke sie ist ü18, als sie das unterschrieben hat. In D gilt zwar, die Unschuldsvermutung, aber auch dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Der Gerichtsvollzieher ist kein Unmensch und erklärt Dir, bei Anruf, die rechtslage über die Hinzuziehung eines Dolmetschers.

Der Gerichtvollzieher hat dafür zu sorgen, das ein Dolmetscher alles übersetzt, wenn der Gerichtsvollzieher selber der Fremdsprache nicht ausreichend maechtig ist. Natürlich auf Kosten des Gläubigers. Der Schuldner kann muss aber nicht einen der Sprache gewanden mitbringen. Siehe Geschaeftsanweisung fuer Gerichtsvollzieher Paragraph 8... Waere ja auch ein Ding der Unmöglichkeit. Würde Missbrauch gegen Schuldner Tür und Tor öffnen. Jeder Gläubiger weiß doch mit wem er Geschäfte macht. Geschäfte mit der Deutschen Sprache unkundigen sind doch irgendwie unlauter, wenn da nicht schon bei Vertragsabschluss alles übersetzt wird. Der Gesetzgeber ist jedenfalls eindeutig zu Gunsten der Schuldner....

Ihr solltet euch bei einem Anwalt beraten lassen. Es ist natürlich dumm, dass soviel Zeit schon vergangen ist, aber ich frage mich, wie es zu diesem Vertrag kommen konnte, wenn deine Freundin kaum deutsch kann. Da bestehen sicher Chancen, den Vertrag im Nachhinein als unwirksam erklären zu lassen, da ggf. eine arglistige Täuschung zum Vertragsabschluss geführt hat. Aber wie gesagt, das solltet ihr mit einem fachkundigen Anwaltes besprechen. Die Kosten muss deine Freundin (bzw. du) vorstrecken, aber, falls das gar nicht geht gibt es die Rechtskostenbeihilfe.

Es kann übrigens nicht schaden, auch mit dem Gerichtsvollzieher schon mal zu sprechen und die Sachlage zu erklären. Der wird euch aber auch nicht den Anwalt ersetzen, das ist nicht seine Zuständigkeit.

Sie hat unterschrieben. Also muss sie zahlen. Es muss ihr doch klargewesen sein, dass sie das etwas unterschreibt, was sie bezahlen muss. Das wird man auch ohne oder mit geringen Sprachkenntnisse nicht ignorieren können.

Sie kann nun einen Offenbarungseid leisten, dass sie kein Einkommen hat. Natürlich muss sie dann auch ihr Vermögen offenlegen. Dann läuft ihr der Titel trotzdem noch 30 Jahre hinterher. Und die Zinsen dafür sind nicht so niedrig wie die akutellen Marktzinsen. Außerdem wird man sich schon fragen, wovon sie denn jetzt so lebt...

So viel wirst Du ihr wohl übersetzen können. Irgendwie verständigst Du Dich ja auch über andere Themen mit ihr in irgendeiner Sprache, oder?

Ich zitiere aus einem ähnlichen Fall:

"Der Umstand, dass die Beklagte mangels hinreichender Kenntnisse der deutschen Sprache den Inhalt des Vertrages nicht verstanden habe, sei unerheblich. Denn wer ohne Kenntnis des Vertragsinhalts einen Vertrag unterzeichne, könne sich nicht im Nachhinein auf seine fehlenden Sprachkenntnisse berufen (vgl. Palandt-Ellenberger, BGB, 70. A., § 119 BGB, Rz. 9)."

Quelle: http://www.rechtsindex.de/mietrecht/3309-urteil-fehlende-sprachkenntnisse-und-vertrag-trotzdem-unterschrieben

KFZGutachterde 
Beitragsersteller
 08.01.2015, 15:35

Es geht hier nicht um die Anfechtung des Vertrages. Der Zug ist abgefahren, vorbei, passé. Aber trotzdem danke.

anjanni  12.01.2015, 09:50
@KFZGutachterde

Nun - wenn es nicht um die Anfechtung des Vertrags geht, muss der Vertrag eben erfüllt werden - mit allen rechtlichen Konsequenzen!

Und wenn Du ihr ersparen willst, dass da alle naselang in den nächsten 30 Jahren nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen befragt wird und 30 Jahre lang zusätzliche Kosten auf sie zukommen, die sie dann auch wieder nicht begleichen kann..., hilfst Du ihr am besten, indem Du ihren Unterhalt so weit erhöhst, dass sie die Schulden zumindest in Raten abtragen kann.