Gerichtsvollzieher Vermögensauskunft nicht gegangen?

4 Antworten

Anscheinend hat es da schon öfters Probleme bei vorherigen Terminen gegeben ansonsten wäre die Reaktion nicht so extrem. Es wird wohl auch mittlerweile an Deiner Glaubwürdigkeit happern.

Geh sofort zum Arzt und lass Dir ein Attest raus schreiben. Dann hast Du was in der Hand. Das legst Du sofort (heute noch) per Fax, E-mail oder sonst wie dem Gerichtsvollzieher vor, kläre das schnellstmöglich.

Was in dem Brief wirklich drin steht, muß Du Dich wohl oder übel Überraschen lassen. Aber hat er bereits einen Haftbefehl angekündigt, wird der Haftbefehl in dem schreiben stehen. Da kümmert sich dann erstmal der Gerichtsvollzieher darum. Wenn Du das allerdings ignorierst, kommt er mit der Polizei. Du bekommst noch ein schreiben und einmal einen Gerichtsvollzieher vor der Türe ohne Polizei. Aber kein zweites mal!

So ist es zumindest nach meinem Wissen, aber ich kann nicht aus Erfahrung sprechen, soweit lasse ich es nicht kommen und das man es soweit kommen lässt, stößt man bei mir auf unverständnis. Mortzmäßig Vortag halten über Dein vorheriges Verhalten bringt eh nix und ist nicht Bestandteil Deiner Frage und dazu ist es eh schon zu spät.

Vor 2 Jahren warst Du noch 23 Jahre alt?

https://www.gutefrage.net/frage/deutschebahn-schwarzfahren-urkundenfaelschung

Wenn Du nicht hingehst, kann es tatsächlich passieren, daß Du in Erzwingungshaft genommen wirst.

Wenn Du die Möglichkeit dazu hast, nimm' Dir sofort einen Anwalt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Wenn Du kannst, solltest Du mit dem Gläubiger kommunizieren und versuchen, die Sache mit ihm zu klären.

Das weitere Vorgehen hängt maßgeblich vom Gläubiger ab; der Gerichtsvollzieher handelt nur in dessen Auftrag.

Diablo123 
Beitragsersteller
 16.10.2020, 09:03

Das weiß ich alles schon Keine hilfreiche Antwort meine Frage war was in dem Brief drin steht was jetzt bald kommt ob da noch eine Zahlungsaufforderung gibt und dann erst der Haftbefehl oder wie

DasOrakel  16.10.2020, 09:06
@Diablo123

Ich habe versucht, Dir zu erklären, daß das weitere Vorgehen maßgeblich vom Gläubiger abhöngt.

Wie soll hier jemand hellsehen können und wissen, wie der nun reagierrt, wenn Du zum Termin nicht erscheinst?

Steht in der Ladung zum Termin etwas davon, daß bereits ein Haftbefehl vorliegt?

Diablo123 
Beitragsersteller
 16.10.2020, 09:10
@DasOrakel

Nein steht nichts von Haftbefehl

DasOrakel  16.10.2020, 09:20
@Diablo123

Dann kann ich Dir nur raten, Dich irgendwie zum Termin hinzuschleppen, wenn es geht.

Ansonsten verweise ich auf das, was ich in meiner Anwort geschrieben habe. Das sollte hilfreich genug sein.

Einen "Freibrief", aus der Situation herauszukommen, gibt es nicht.

irgendwas gesagt das ein Schreiben rausgeht

Ich vermute, daß damit gemeint ist, daß der GV den Gläubiger über Dein Nicht-Erscheinen zum Termin, falls Du nicht hingehst, informiert. Das ist Aufgabe des GV. Was danach passiert, höngt vom Gläubiger ab.

Rechne damit, dass der Gerichtsvollzieher in Kürze mit einem Haftbefehl vor Deiner Tür steht und zwar zu einem Zeitpunkt, der Dir gar nicht genehm ist.

Der Gerichtsvollzieher darf Dich so lange in Beugehaft nehmen lassen, bis Du die Vermögensauskunft abgibst. Offensichtlich hast Du ja schon öfters nicht auf die Termine reagiert

Diablo123 
Beitragsersteller
 16.10.2020, 08:30

Ja aber was ist das für ein Schreiben was er meint

Claudius804  16.10.2020, 08:31
@Diablo123

keine Ahnung, abwarten

itasca  16.10.2020, 13:01
@Diablo123

Das Schreiben, von dem er geredet hat, ist nichts anderes als die Abschrift des Schreibens an den Gläubiger, in dem steht, daß Du zur VAK- Abgabe nicht erschienen bist und daß nunmehr Haftbefehl beantragt wird. Mehr nicht. Du kannst ab sofort jederzeit auf eigenes Betreiben hin einen neuen Termin beim GV vereinbaren und somit dem Vollzug des Haftbefehls zuvorkommen. Selbst wenn der GV mit dem HB vor der Türe steht kannst Du die VAK abgeben oder die Gesamtforderung begleichen (was ja das beste wäre). In beiden Fällen ist dann der HB hinfällig.