Vermögensauskunft abgeben- was ist mit meinem Auto?
Ich muss im März die Vermögensauskunft abgeben (wegen 280€ Gerichtskosten die ich nicht zahlen konnte). Was wird dann mit meinem Auto? Wird das gepfändet? Es ist fast 14 Jahre alt und hat rund 170.000km runter. Es ist wenn es hoch kommt noch etwa 700€ wert. Wir wohnen sehr ländlich. Ohne Auto würde ich hier echt durchdrehen! Ich hab ja auch ein Kind. Ab September brauch ich das Auto auch wegen meiner Umschulung.
Kann es gepfändet werden? Und wenn ja wie kann ich das verhindern?
Die Schulden kann ich definitiv nicht zahlen und ich kann mir das auch nirgends leihen.
10 Antworten
Dein Auto hat einen Wert von ca. 300 Euro. Ein Sachverständiger der dieses Fahrzeug schätzen müsste, kostet 150 Euro. Um ein Viertel des Schätzwertes würde es versteigert werden. Es ist ganz klar, dass das Verkaufsverfahren mehr kostet als hereingebracht werden kann. Eine Pfändung kommt daher nicht in Frage. In deinem Vermögensverzeichnis musst du es aber auf jeden Fall angeben. Falsche Angaben sind strafbar. Hinsichtlich deiner Schuldentilgung zahlst du einfach auf dieses Konto, das du ja kennst und zu dieser Aktenzahl, die Summe, die du zu zahlen bereit bist einfach ein. Das Konto kann sich nicht wehren. Die Belege musst du zwecks Nachweis aufheben. Letztendlich werden es mehr als diese 280 Euro sein, da durch die laufende Zwangsvollstreckung weitere Kosten entstehen.
Das Auto wird Dir bestimmt nicht gepfändet. Das würde nur passieren, wenn es eine Luxuskarosse wäre und Du mit einem kleineren älternen Wagen von A nach B kämst.
280 Euro Gerichtskosten, darüber muss frau doch eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen können. Dafür lässt Dich doch kein Gläubiger über die Klinge springen.
Falls Du das Auto für den Job oder meinetwegen auch für das Kind benötigst und Du keine Alternativen mit öffentlichen Nahverkehr hast, wird man Dir das Schätzchen nicht pfänden.
Hallo, erkläre dich schriftlich zahlungswillig und überweise sofort die erste Rate in Höhe von 25,00 €. Gib die EV ab, gepfändet wird dir nichts. Du bedienst ja den Gläubiger. Zumal Fu bestimmt unter dem Selbstbehalt liegst. LG, Peter
Hallo mepeisen, Du hast natürlich Recht. Die Praxis zeigt das bei dieser Summe und den angebotenen Raten nach nahezu 10 Monaten alles vorbei ist. Da wird kaum ein Gläubiger gutes Geld schlechtem hinterherwerfen. Mit dem Auto bin ich bei dir. Gruß, Peter
Das Auto wird nicht gepfändet.
Mach aber den Dauerauftrag über die 25 €, dann ist die Forderung in 15 Monaten weg. Brauchst dafür keine Erlaubnis, überweise einfach. Die Vermögensauskunft musst Du aber trotzdem abgeben...
Na und? Der kann trotzdem pfänden. Wenn der keine Ratenzahlung akzeptieren will, dann will er es nicht. Es gibt keine Rechtspflicht dazu.
Das Entscheidende wurde hier schon gefragt/ gesagt: Ist das Auto überhaupt etwas Wert und ist man auf das Auto angewiesen? Das sind die beiden entscheidenden Fragen hinsichtlich der Pfändbarkeit des Autos. Bei ländlicher Lage, bei einem Restwert von "höchstens 700€", bei Familienversorgung, wird der Gerichtsvollzieher abwinken und das Auto stehen lassen.