UMFRAGE! Fahrzeug vor Vermögensauskunft verkaufen - erlaubt oder nicht?
Hallo.
Fiktives Beispiel / - Fiktive Frage:
Situation (Beschreibung):
In 1 Monat steht eine Vermögensauskunft an. Gerichtsvollzieherin würde dem Schuldner das Fahrzeug aufgrund des Alters und Kilomterstandes vermutlich lassen.
Schuldner hat das Fahrzeug erst seit 3 Monaten, ist Halter und Versicherungsnehmer, mit etwa 150€ Kosten im Monat für eine Haftpficht + Benzin.
Schuldner fährt kaum mit dem Fahrzeug, möchte so schnell wie möglich aus gegebenem Anlass Ausgaben reduzieren und das Fahrzeug verkaufen.
Frage (juristisch und moralisch):
Wäre dieses Verhalten strafbar, gegen eine gute Sitte oder würde es moralisch gegen etwas verstoßen? Würde der Schuldner von der Gerichtsvollzieherin Ärger bekommen oder sich anderweitig zu verantworten haben?
Umfrage:
Ist es erlaubt oder nicht?
Es handelt sich um ein Beispiel.
Vielen Dank für alle Antworten.
5 Stimmen
5 Antworten
Klar kannst du dein Auto versilbern. Wenn sich der Erlös noch in deinem Vermögen befindet, ist es aber bei der Vermögensauskunft anzugeben. Denk dir halt ne Story aus.
Ne ne story, was mit dem Geld passiert ist. Dem Erlös.
Naja, die könnte bei der Zulassungsbehörde nachfragen und es darüber herausfinden ...
Aber was das Geld betrifft, hast Du Recht ...
Warum sollten sie ohne Anhaltspunkt. Ich mein wie viel ist die karre denn wert? Oder was kannst schnell dafür bekommen, in deinem aus gedachten Beispiel.
Nehmen wir in dem Beispiel mal etwa 1.000€ glatt an. Wie gesagt, als Beispiel. Es geht um eine Frage, die mir ein Freund stellte. Deswegen auch als Beispiel, mich betrifft das nicht.
Beispieldaten:
15 Jahre alt
1.000€
250.000 Kilometer.
Zum Beispiel Motorschaden bei 227.000 Kilometern erlitten, kaputt gegangen oder einfach auch ehrlich sein?
Hallo, in der Vermögensauskunft muss du erklären, ob du innerhalb der letzten zwei Jahre Wertgegenstände an Deinen Ehepartner und sonstige andere Personen verkauft hast (welche genau es sind, ist in der VA angegeben) bzw. ob du in den letzten vier Jahren etwas verschenkt hast und wenn ja an wen;
wenn Du Dein Auto verkaufst, um Kosten zu senken wird sicher der Erlös, falls Du ihn nicht bereits wieder ausgegeben hast, dort irgendwo auftauchen; den Erlös evtl. verschweigen, geht nicht
Hallo
Es kommt stark darauf an, was mit dem daraus folgenden Vermögen passiert.
Sollte dieses Vermögen verschenkt oder ausgegeben werden, können daraus wiederum Ansprüche der Gläubiger entstehen.
Das man das Geld nicht "verstecken" darf, sollte auch klar sein.
Sollte das Geld ehrlich angegeben und zur Tilgung verwender werden, alles kein Problem
Wenn das Auto entsprechend klein, alst oder in fragwürdigem Zustand ist, daß es der GV nicht pfänden würde ist es eigentlich zunächst mal sicher.
Verkauft man die Möhre und es ist noch was Über (Bargeld) landet das uU in den Fängen des GV.
Wer das tut, verschleiert sein Vermögen. Knast.
Okay, weshalb verschleiert man sein Vermögen? Wenn man es zuvor bei der Gerichtsvollzieherin angibt? Also sagt:
Ich habe bis vor kurzem ein Auto gehabt, dieses verkauft, um Kosten zu reduzieren. Gerne biete ich Ihnen das Geld an und zeige Ihnen auch den Verkaufsvertrag.
Waaaaassss?
Finde ich auch amüsant, aber lassen wir es HubbleTelescope mal genau erläutern, sofern er dies kann. ;)
Ich muss nach Brasilien.
Also, nur wenn er dich drauf Anspricht. Sonst klappers du den Text mit dem runter. Der hört sowieso 100 mal Tag das selbe. Woher soll der Kollege wissen, dass du ne karre hast. Rein hypothetisch nur.