Kreditkündigung wegen Vermögensauskunft?

9 Antworten

Ihr habt einen Vertrag mit der Bank an den ihr euch zu halten habt genau so wie die Bank auch.  Solange die Raten regelmäßig gezahlt werden besteht kein Recht zur außerordentlichen Kündigung.
Ihr solltet allerdings dringend mit einem Schuldenberater sprechen wie ihr aus der Misere kommt.....  Aus meiner Sicht lauft ihr geradewegs in noch größeres Unglück als es sowieso schon besteht und dessen krönender Schluss könnte die Zwangsvollstreckung sein. Dabei würde das Haus schlimmstenfalls versteigert und weit unter Wert verkauft.
Was dann übrig bleibt ist ein Haufen Schulden und kein Haus mehr. Sich davon je wieder zu erholen ist nahezu unmöglich.

Momentan wird das kein Problem sein. Ein Problem wird es aber bei der Anschlussfinanzierung werden. Da wirst du nichts mehr bekommen. D.h. dein Partner muss das alleine machen, und wenn die Voraussetzungen dann nicht erbracht werden, wars das.

Mein Tipp: Finanziell scheint es bei euch nicht so gut auszusehen. Ich vermute, dass ihr euch u.a. mit dem Haus übernommen habt. Mittelfristig würde ich einen Auszug und einen Verkauf ins Auge fassen.

Nein, warum sollte die Bank kündigen? Ihr bezahlt sie ja. Das Haus kann natürlich nicht auch noch als Sicherheit für weitere Kredit dienen.

Leider Musste ich vor 2 Wochen eine Vermögensauskunft abgeben.

Wieso eigentlich?

SirKermit  19.04.2017, 06:47

"Nein, warum sollte die Bank kündigen? Ihr bezahlt sie ja. "

Das ist zu einfach. Eine Bank hat schon das Recht, unter bestimmten Bedingungen den Kredit zu kündigen: http://www.iww.de/bbp/finanzierung/rechte-der-banken-und-pflichten-der-kunden-kreditkuendigung-durch-die-bank-was-nun-f59377

"Kündigt die Bank aus ,,wichtigem Grund“, müssen Tatsachen vorliegen, aufgrund derer der kündigenden Bank ,,unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nach Treu und Glauben“ nicht mehr zuzumuten ist. Die berechtigten Interessen beider Vertragsteile sind dabei gegeneinander abzuwägen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten sich die Banken das Recht einer fristlosen Kündigung aus ,,wichtigem Grund“ vor.

Beispiele für wichtige Gründe:

- bei unrichtigen Angaben über die Vermögenslage
- bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage
- einer wesentlichen Verschlechterung der Werthaltigkeit von Sicherheiten
- wenn der Kunde die Zahlungen einstellt oder erklärt sie einstellen zu wollen
- bei Verweigerung zusätzlicher Sicherheiten
- wenn dies vertraglich vereinbart ist
- oder wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden."

Nur alleine "Ich bezahle ja schließlich" reicht nicht, denn die Besicherung erfolgt als Beispiel über den Wert der Immobilie. Auch möchte die Bank das Risiko überschaubar halten, dass der Kreditnehmer seine Raten bezahlen kann.

Die Bank wird, außer einer möglicherweise neuen Ermahnung, still halten.

Allerdings solltet ihr zusehen daß ihr eure Finanzen in den Griff bekommt und nicht in einer Insolvenz landet. Dann wären die Bankschulden Insolvenzschulden und die Folgen katastrophal.

erst mal nutzt die Bank Schufa Daten für die Entscheidung ob ein Kredit gewäht wird. 
Wenn der schon läuft, ist sie an den Vertrag gebunden und kann gar nicht kündigen, nur weil es neue Auskünfte über den Schuldner gibt. Erst wenn der Schuldner sich vertragswidrig verhält, also die vereinbarten Raten nicht pünktlich zahlt, kann eine Kündigung erfolgen (aber auch nicht gleich nach dem ersten kurzzeitigen Ratenrückstand)

Aber "Vermögensauskunft" ... der Begriff ist das was man früher als Offenbarungseid bezeichnet hat: die Erklärung dass man zahlungsunfähig ist und nichts zu verpfänden hat ... damit hättest du den Kredit kaum bekommen, es sei denn, das ist lange zurück. Stimmt das denn ? ... Wenn nicht .. es gibt auch Fehler bei der Schufa, z.B. Verwechslung mit jemand der den gleiche  Namen hat. Auskunft über die Gespeicherten Daten ist kostenlos, und wenn man Fehler findet, hat man Anspruch auf Berichtigung der Daten.