HAFTBEFEHL ZUR ERZWINGUNGSHAFT WEGEN NICHT ABGEGEBENER VERMÖGENSAUSKUNFT?

9 Antworten

Diesen Brief hat er wahrscheinlich vom Gerichtsvollzieher bekommen. Mit diesem sollte er sich UNBEDINGT und so SCHNELL wie möglich in Verbindung setzen, um das Ganze eventuell noch abzuwenden.

Dein Kumpel scheint ein Verweigerer zu sein.

So wie sich das anhört, hat irgend wer einen Titel zur Zahlung gegen Ihn erwirkt. Also ist ein ordentliches Mahnverfahren sehr wahrscheinlich schon gelaufen.

Dann kam der Gerichtsvollzieher zu Pfändung. Da hat er nicht gezahlt oder er war nicht da und hat nicht reagiert.

Das jetzt ist die Folge des nicht reagieren. Er kann so lange in Haft genommen werden, bis er die Vermögensauskunft abgibt.

Auch wenn es reichlich spät ist, soll er versuchen mit seinem Gläubiger zu reden und eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Normaler Weise lassen die sich darauf ein.

Als erstes mit dem Gerichtsvollzieher reden. Und zwar kooperativ.

Er sollte entweder die Forderung der AOK begleichen, oder Auskunft über seinen Vermögensstand erteilen. Wenn er beides verweigert könnte er tatsächlich für maximal 6 Monate einwandern. Dann muss er anschließend aber zusätzlich die Prozesskosten seiner Verurteilung bezahlen, ist also nicht ratsam das ganze auszusitzen. 

https://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensauskunft

Bleibt der Schuldner dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft
unentschuldigt fern oder verweigert er die Abgabe der Auskunft ohne
Grund, erlässt das Amtsgericht auf Antrag des Gläubigers einen
Haftbefehl (§ 802g). Die Haft dient nur zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft. Nach deren Abgabe wird der Schuldner aus der Haft entlassen. Die Haft darf die Dauer von sechs Monaten nicht übersteigen (§ 802j Abs. 1 ZPO).

Ja, das kann selbstverständlich passieren. Dein Freund kann nicht machen, was er will. Die Erzwingungshaft dauert so lange, bis er sich entschließt, die Vermögensauskunft abzugeben.

Der Gläubiger (offenbar die AOK Hessen) muß die Kosten für seine Haft im Voraus bezahlen. Sie kann sich das Geld aber von deinem Freund zurückholen. Er tut sich damit also gar keinen Gefallen. Der Schuldbetrag wird damit nur noch viel höher. Ich kenne die Kosten für einen Tag Haft nicht, weiß aber, dass sie ziemlich hoch sind.

Muss er jetzt ins Gefängnis? wenn ja für wie lange?

Solange, bis er die Vermögensauskunft abgib, längstens 6 Monate (§§ 802 G, 802 i ZPO).

wieso bekommt man so ein Vermögensauskunft?

Man bekommt sie nicht, man muss sie abgeben.

Wenn man Schulden hat und der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreibt, kann der Gläubiger die Abgabe einer Vermögensauskunft verlangen. Früher nannte man das mal Offenbarungseid,

https://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensauskunft