Vermögensauskunft abwenden durch Ratenzahlung?

9 Antworten

Ja, die Möglichkeit besteht, weil der Gerichtsvollzieher ist unter bestimmten Umständen befugt, mit Dir eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Dieses deshalb, weil er nach § 806 b ZPO in jeder Lage des Zwangsvollstreckungsverfahrens auf eine gütliche und zügige Einigung hinwirken soll. Wenn der Gerichtsvollzieher pfändbare Gegenstände nicht vorfindet und Du aber als Schuldner glaubhaft versicherst, dass Du die Schuld kurzfristig in Teilbeträgen tilgen kannst, so zieht der Gerichtsvollzieher diese Beträge mit Einverständnis des Gläubigers ein. Die Tilgung soll in der Regel innerhalb von 6 Monaten erfolgen.

Die erste Rate solltest Du mit zum Termin nehmen.

ArminSchmitz  26.03.2019, 16:04
DogDiego  26.03.2019, 16:14
@ArminSchmitz

Ja, der Gläubiger muß inzwischen sein Einverständnis erteilen.Das kann er bereits vorab mit dem Vollstreckungsauftrag oder der Gerichtsvollzieher läßt sich auf Ratenzahlungen ein und holt das Einverständnis des Gläubigers nachfolgend ein,gewährt also Ratenzahlungen unter Vorbehalt der Gläubigerzustimmung.

Artus01  26.03.2019, 19:54
@DogDiego
Ja, der Gläubiger muß inzwischen sein Einverständnis erteilen.

Wie kommt ihr alle darauf und auf 806b ZPO?

Zunächst ist es 802b ZPO. Darin heist es in Abs. 2:

(2) Hat der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen, so kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner eine Zahlungsfrist einräumen oder eine Tilgung durch Teilleistungen (Ratenzahlung) gestatten, sofern der Schuldner glaubhaft darlegt, die nach Höhe und Zeitpunkt festzusetzenden Zahlungen erbringen zu können. Soweit ein Zahlungsplan nach Satz 1 festgesetzt wird, ist die Vollstreckung aufgeschoben. Die Tilgung soll binnen zwölf Monaten abgeschlossen sein.

Das bedeutet zunächst dass der Gläubiger schon bei Beauftragung des GV eine Ratenzahlung, also praktisch im Vorraus, aussliessen muss. Das dürfte bei den wenigsten Gläubigern der Fall sein.

Das die Tilgung auf 12 Monate ausgeweitet wurde, habe ich selbst erst vor einiger Zeit erfahren, es waren mal nur 6 Monate.

Leider können wir nicht hellsehen. Deshalb können wir nicht wissen, ob sich der Gerichtsvollzieher darauf einläßt.

Nimm deinen Personalausweis mit zum Termin, damit du dich ausweisen kannst. Schlage dem Gerichtsvollzieher Ratenzahlungen vor und warte ab, wie er reagiert. Es wäre gut, wenn du die erste Rate gleich als Bargeld mitnimmst und bezahlst.

Der Gerichtsvollzieher kann in der Regel eine Ratenzahlung gewähren, sofern der Gläubiger dies nicht von vorneherein ausgeschlossen hat. Gem. § 802b ZPO kann er dafür bis zu 12 Raten vereinbaren.

Am Besten ist es Du nimmst das Geld für die erste Rate gleich mit.

"Angemessene Ratenzahlungen" wird der Gerichtsvollzieher akzeptieren. Aber der Gläubiger muss NICHT damit einverstanden, wenn du grade so viel bezahlst, dass die Kosten des GV gedeckt sind. Die kommen natürlich immer noch dazu.

Lieber Fragesteller, ich weiss nicht wem du was schuldest, das geht mich auch nichts an. Als Mitarbeiterin eines Finanzamtes in Rlp kann ich dir jetzt nur unser Vorgehen schildern. Bei uns kann man nicht jeden Betrag stunden (sprich in Raten zahlen). Die Grenze liegt bei ca. 500 Euro je nach wirtschaftlicher Lage und den persönlichen Verhältnissen des Schuldners. Eine Ratenzahlung wird normalerweise schriftlich (auch zur Niederschrift im Termin) beantragt. Sie muss begründet sein und der Grund muss auch belegt (Belege als Nachweise) werden. In gewissen Fällen muss man auch dafür eine Vermögensauskunft abgeben. Gut ist es wenn du bereits eine kleine Aufstellung deiner monatlichen oder jährlichen Einnahmen und Ausgaben zurecht legst, auch welche weiteren finanziellen Verpflichtungen du hast (Kredite, Hypotheken, etc.). Auch solltest du deine Bankkonten als aktuelle Übersicht mitnehmen um zu zeigen wie deine momentane finanzielle Lage ist. Manchmal findet man ganz unverhofft Lösungen im persönlichen Gespräch, vorallem wenn der Schuldner zahlungswillig ist. Schau dir deine finanzielle Situation genauer an, vielleicht kannst du auf das ein oder andere verzichten, andere Zahlungsverpflichtungen vorübergehend (in Absprache) aussetzen.

Wichtig ist guten Willen zu zeigen und diesen dann auch umzusetzen. Natürlich ist Verzicht immer schwierig, aber Bedenke das auch dieser vorüber geht, wenn du deine Schulden beglichen hast.

Viel und Erfolg wünsche ich dir.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung