Vermieterin legt keinen Nachweis über Kautionsabzug vor. Was kann ich tun?

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Wie lange liegt Dein Auszug schon zurück? Mehr als 6 Monate? Kann es sein, dass ein Rückbehalt wegen evt. Nebenkosten noch möglich ist?

Wenn Du bereitsvor September 2013 ausgezogen bist, ist die Frist für die rechtzeitige Zustellung einer Nebenkostenjahresabrechnung auch schon vorbei. Dann hättest Du auf jeden Fall einen Anspruch auf vollständige Rückzahlung der Kaution.

Bist Du erst später ausgezogen, kann die Vermieterin von der Kaution nur soviel zurück behalten, wie für eine evtl. Nachzahlung notwendig ist. Hier helfen Dir Erfahrungswerte aus den Jahresabrechnungen der Vergangenheit.

Sind seit dem Auszug noch keine 6 Monate vorbei, kann die Vermieterin die komplette Kaution zurück behalten.

Ist Dein Auszug aber schon länger als 6 Monate zurück und wurde Dir keine Abrechnung über die Kaution und deren Verwendung vorgelegt, kannst Du die gesamte Kaution zurück fordern.

Man liest jedoch auch Deinem Text, dass es tatsächlich Schäden aus Deiner Wohnzeit gegeben hat. Die Schäden waren Dir also bekannt und Du hast sie nicht behoben und auch nicht Deiner Versicherung gemeldet. Damit ergab sich für die Vermieterin automatisch das Recht, diese beseitigen zu lassen und ggf. Deine Kaution dafür zu verwenden. Dennoch muss sie darüber abrechnen.

Vorschlag: Brief per Einwurfeinschreiben mit der Aufforderung, eine genaue Aufstellung über die Verwendung der Kaution samt Belegen zu übersenden. Andernfalls Rückzahlung der vollständigen Kaution abzgl. evt. Einbehalt für noch ausstehende Nebenkostennachzahlung zurück zahlen bis zum ... (Fristsetzung ca. 2 Wochen)

Geht bis zur Frist nichts ein, Online-Mahnbescheid über den geforderten Betrag. Ab diesem Zeitpunkt ist es gerichtlich und nun heißt es abwarten, ob zu dem Mahnbescheid ein Widerspruch kommt. Widerspricht sie nicht rechtzeitig und hat auch nicht gezahlt, kannst Du direkt einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dieser wird der Vermieterin ebenfalls zugestellt. Reagiert sie dann immer noch nicht, hast du einen vollstreckbaren Titel in der Hand.

Damit kannst Du dann einen Gerichtsvollzieher beauftragen, das Konto der Vermieterin zu pfänden.

iIovemusic 
Beitragsersteller
 20.09.2015, 03:11

Hi, danke für die Antwort. Könntest du mir eine Formulierung schicken, wie der Brief geschrieben werden muss? Ich will keinen Fehler machen bsw. Schreibfehler. Deine Antwort lässt vermuten, dass du Erfahrung in diesem Gebiet hast. Wäre dir sehr dankbar, da ich eine gute Formulierung brauche:-)

bwhoch2  20.09.2015, 10:16
@iIovemusic

Danke für die Auszeichnung. Freut mich, wenn ich Dir helfen kann.

Gerne kann ich Dir was schreiben, aber dazu brauch ich noch die Antwort auf die Frage, wie lange Du schon ausgezogen bist, bzw. wann das Mietverhältnis beendet war.

iIovemusic 
Beitragsersteller
 22.09.2015, 11:29
@bwhoch2

Hi, ich bin am 1.Februar ausgezogen, bsw wurde das Mietverhältnis am 31.01.2015 beendet. Leider habe ich bis heute vom meiner Vermieterin nichts erhalten. Danke im voraus. Hilfsbereite Menschen wie du, sollte es öfter geben;-)

bwhoch2  22.09.2015, 21:48
@iIovemusic

So könnte der Brief lauten:

Sehr geehrte Frau …,

nachdem unser Mietverhältnis nun schon seit fast 8 Monaten beendet ist, stelle ich fest, dass die Kaution, die ich Ihnen vertragsgemäß in Höhe von €… bezahlt hatte, immer noch nicht vollständig zurück gezahlt wurde. Bisher haben Sie lediglich € am … ausbezahlt.

Somit sind noch €… offen.

Hiermit bitte ich Sie um eine nachvollziehbare und ggf. mit Belegen unterlegte Abrechnung über die Verwendung dieses Betrages bis zum …. .

Falls Sie dieVerwendung nicht bis dahin belegen, bitte ich Sie stattdessen den Betrag bis dahin eingehend auf meinem Konto zu überweisen.

Wenn weder eine nachvollziehbare Abrechnung noch die Rückzahlung bis dahin feststellbar ist, werde ich rechtliche Schritte einleiten.

Mit freundlichen Grüßen

iIovemusic 
Beitragsersteller
 28.09.2015, 01:59
@bwhoch2

Hi, danke dir. Habe meiner Vermieterin den Brief per Einschreiben zugesendet, leider wurde mit dem Einschreiben noch keine Reaktion erreicht. Werde jetzt die Frist abwarten, wenn bis dahin keine eindeutigen Nachweise vorgelegt wurden, dann werde ich rechtliche Schritte einleiten.

... wieso denn Nachweise abverlangen? .... wurde denn schon ein Termin gesetzt und dieser nicht eingehalten? Dann einfach Klage einreichen auf Rückgabe der Miesi sowie Zahlung der jetzt anfallenden Kosten nebst Zinsen. Alles eigentlich ganz einfach, wenn ein Vermieter dieses so haben will.

  1. Ohne Mietmängelfreiheitsbescheinigung darf sie die ersten 6 Monate nach Rückgabe jedes Telefonat wegdrücken und jegliche Auskunft verweigern, es besteht schlicht kein Forderungsanspruch. Wer hier glaubt, einen Anwalt beauftragen zu müssen, versenkt sein Geld!
  2. Danach die Kaution um den erwatbaren Teil einer Nachzahlung aus Betriebskostenabrechnung einbehalten, der bis zu 23 Monate nach Mietvertragsende bestehen kann.
  3. Weiteren Einbehalt wg. Schadensbehebung oder fehlende Renovierung besteht nur dann, wenn man dazu aufgefordert wurde und dies  verweigerte. Es ist ein unausrottbarer Mythos, hierzu bedürfe es einer schriftlichen Inverzugsetzung: Bemängelt sie bei Abnahme, "das müsse noch getrichen werden" und antwortet man "das ist doch gut, sehe ich nicht ein", darf sie am nächsten Tag den Malermeister ihres Vertrauens mit Schönheitsreparaturen beauftragen und die Rechnung von der Kaution einbehalten. Oder eben per Eigenbeleg und Materialkostenersatz abrechnen bzw. Mieterlass den Nachmietern gegenüber, die dies dafür selbst machen wollen, ansetzen.
  4. Bei einer Klage auf Kautionsrückzahlung wg. ungerechtfertigter Bereicherung wäre man als Kläger beweispflichtig, das die ungerechtfertigerweise erfolgt sein soll. Natürlich wird der Maler im Eigeninteresse darlegen, dass der Anstrich nötig und damit fällig war und wieder hätte man sein Geld für üppige Prozesskosten schlicht versenkt

 

G imager761

Fordere die Vermieterin schriftlich per Einschreiben mit Fristsetzung auf, dir einen Nachweis über die Reparaturen vorzulegen. Möglicherweise handelt es sich sogar um Reparaturen, die du gar nicht zu bezahlen brauchst.

Wenn du daraufhin nichts von der Vermieterin hörst, geh zum Mieterschutzverein. Wenn sie antwortet, lass die Rechnungen vom Mieterschutzbund prüfen. Die kümmern sich darum. Dort sind Mietrechtsexperten.

schleudermaxe  18.09.2015, 08:12

... wieso denn Nachweise, wenn es allein um eine Herausgabe der Miesi geht?

Versuch per Einschreiben eine Reaktion zu erreichen. So kannst Du zumindest einen Nachweis über den Widerspruch, was es einfacher macht, den Rechtsweg zu beschreiten.

Hilft auch das nichts, wirst Du wohl um einen Anwalt nicht herumkommen. Spätestens dann zeigt sich mit ein wenig Glück Einsicht bei der Dame.