Kaution bei einem Verein mit Gemeinnützigkeit machbar?

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Der Verein stellt seinen Mitgliedern regelmäßig leihweise Uniformen und Kostüme zur Verfügung. Zusammen mit dem Erstbeitrag ist eine Kaution in Höhe von ... fällig.

Mit dem Ende der Mitgliedschaft ist das im Besitz des Mitglieds befindliche Vereinseigentum in unbeschädigtem und gereinigtem Zustand zurückzugeben. Bei Beschädigungen oder Verschmutzungen wird die Kaution für Ersatz, Reparatur oder Reinigung verwendet. Der nicht verbrauchte Teil der Kaution wird dem Mitglied unverzinst zurückgezahlt.

Tannenweg 
Beitragsersteller
 26.08.2016, 17:49

Kurz und verständlich beschrieben !! Herzlichen Dank...

Mikkey  26.08.2016, 17:51
@Tannenweg

Vielen Dank, freut mich, wenn der Text ankommt.

Ich würde solche Dinge nicht in der Satzung sondern in nachgeschalteten Ordnungen regeln (zum Beispiel Finanzordnung).

Auf die Finanzordnung muss sich die Satzung an irgend einem Punkt beziehen.

Günter

Hallo,

Infolge des Beitritts eines Neumitgliedes ist eine Kaution von xxx zu leisten, welche bei einem Austritt aus dem Verein X an das austretende Mitglied zurückerstattet werden muss, insofern sonstiges von dem Mitglied persönlich in Anspruch genommenes Vereinseigentum ( wie z.B. Uniform,etc. ) vollzählig und im vorherrschenden Zustand zum Zeitpunkt der Bereitstellung der Mittel durch den Verein an das Mitglied an den Verein ausgehändigt wird. Sieht sich der Verein gezwungen, Kosten aufgrund entstandener Schäden am zuvor an das Mitglied ausgehändigten Vereinseigentum geltend zu machen, gilt die zu Anfang geleistete Kaution der Schadensregulierung und kann ohne Zustimmung des ausgetretenen Mitgliedes zum Ausgleich des entstandenen Schadens vom Verein nach eigener finanzieller Einschätzung verwendet werden.