Kautionsabzüge in WG?

Desi86  08.07.2021, 10:24

Ist das richtig,dass deine Mitbewohnerin auch deine Vermieterin ist, oder habe ich das falsch verstanden?

HaruyukiArita 
Beitragsersteller
 09.07.2021, 15:02

Sry das hab ich vielleicht etwas schlecht beschrieben. Sie ist die Hauptmieterin der Wohnung und ich wohne dort nur zur Untermiete.

2 Antworten

Also ich würde halbe - halbe machen, da man wahrscheinlich nicht beweisen kann wer den Schaden verursacht hat.

Streiche bitte den Begriff "WG" aus deinem Gedächtnis ! Du bist Untermieterin, wenn deine Vermieterin die Hauptmieterin ist. Dein Mietvertrag bezieht sich auf dein gemietetes Zimmer und du hast vermutlich nur Nutzungsrechte in Küche und Bad.

Für Schäden in deiner Mietsache bist du zunächst verantwortlich. Der Schimmelbefall kann auch bautechnische Ursachen haben. Deshalb sollte deine Vermieterin dem Eigentümer/Vermieter Meldung über den Schimmel machen. Siehe §536c BGB !

Es ist zwar löblich, dass du die Schimmelbeseitigung stemmen willst aber nicht in jedem Falle notwendig,

Schäden in den nicht von dir gemieten Räumen der Wohnung hat die Hauptmieterin zu verantworten. Sie muss dir nachweisen, dass du sie verursacht hast. Falls dieser Nachweis gelingt, solltest du deine Haftpflichtversicherung einschalten.

Einem Kautionsabzug muss eine Kautionsabrechnung voran gehen. Keine Abrechnung >>> kein Abzug oder deinerseits Klage auf verzinste vollständige Rückgabe der Kaution .

HaruyukiArita 
Beitragsersteller
 09.07.2021, 15:00

Okay, viele Dank für die ausführliche und hilfreiche Antwort