Kautionsabzüge in WG?
Hallo,
ich habe ein Problem in meiner WG.
Und zwar werde ich in zwei Monaten dort ausziehen.
Allerdings hat es in meinem Zimmer angefangen zu Schimmeln und meine Mitbewohnerin/Vermieterin weiß davon.
Ich habe gesagt, dass ich dafür einen Handwerker holen werde und natürlich den auch komplett bezahle.
Jetzt sind ihr allerdings noch Schäden in der Küche und im Bad aufgefallen und meint, dass ich diese verursacht habe und ich die Schäden auch den Handwerker reparieren lassen soll. Ich bin mir allerdings sicher, dass ich nicht alleine daran Schuld bin und sie ist auch nicht bereit etwas von den Kosten zu übernehmen.
Wenn ich jetzt die Schäden nicht reparieren lasse, wird sie mit Sicherheit das von der Kaution abziehen.
Kann sie einfach die gesamten Kosten für den Handwerker von der Kaution abziehen oder gibt es da eine besondere Regelung (z.B. 50/50)?
Vielen Dank schonmal!
Ist das richtig,dass deine Mitbewohnerin auch deine Vermieterin ist, oder habe ich das falsch verstanden?
Sry das hab ich vielleicht etwas schlecht beschrieben. Sie ist die Hauptmieterin der Wohnung und ich wohne dort nur zur Untermiete.
2 Antworten
Also ich würde halbe - halbe machen, da man wahrscheinlich nicht beweisen kann wer den Schaden verursacht hat.
Streiche bitte den Begriff "WG" aus deinem Gedächtnis ! Du bist Untermieterin, wenn deine Vermieterin die Hauptmieterin ist. Dein Mietvertrag bezieht sich auf dein gemietetes Zimmer und du hast vermutlich nur Nutzungsrechte in Küche und Bad.
Für Schäden in deiner Mietsache bist du zunächst verantwortlich. Der Schimmelbefall kann auch bautechnische Ursachen haben. Deshalb sollte deine Vermieterin dem Eigentümer/Vermieter Meldung über den Schimmel machen. Siehe §536c BGB !
Es ist zwar löblich, dass du die Schimmelbeseitigung stemmen willst aber nicht in jedem Falle notwendig,
Schäden in den nicht von dir gemieten Räumen der Wohnung hat die Hauptmieterin zu verantworten. Sie muss dir nachweisen, dass du sie verursacht hast. Falls dieser Nachweis gelingt, solltest du deine Haftpflichtversicherung einschalten.
Einem Kautionsabzug muss eine Kautionsabrechnung voran gehen. Keine Abrechnung >>> kein Abzug oder deinerseits Klage auf verzinste vollständige Rückgabe der Kaution .
Okay, viele Dank für die ausführliche und hilfreiche Antwort