Schäden an der Tapete, kann mein Vermieter Schadensersatz verlangen?
Hallo!
ich bin heute aus einem Personalwohnheim eines Krankenhauses (kirchlicher Träger) ausgezogen. Dabei haben sich 3 Probleme ergeben.
1.Offiziell habe ich meine Wohnung zum 28.02.2018 gekündigt. Den Schlüssel habe ich heute bereits abgegeben (22.02). Kann ich anteilig für die letzten Tage Miete erstattet bekommen?
2.Ich habe Ikea Spiegelplatten an der Wand angebracht. Leider sind beim ablösen Klebereste an der Wand verblieben bzw. Löcher an der Tapete entstanden. Ich hab die Löcher probiert zu flicken und habe die Klebereste entfernt und Überstrichen. Die Stellen sind bei genauem Hinsehen immernoch ersichtlich. Meine Vermieterin meinte daraufhin dass ich für den Schaden an der Tapete aufkommen muss (d.h. Renovierung zahlen), da im Mietvertrag steht: „Der Mieter haftet für Schäden,die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- & Anzeigepflicht entstanden ist.“ Auf diversen Internetseiten habe ich nun gelesen, dass ich nicht verpflichtet bin für die Renovierung aufzukommen. Die Wand unter der Tapete wurde nicht beschädigt!
3.ich habe das Appartment Besenrein übergeben. Im Bad und in der Küche war natürlich Kalk, sowie Staub in den Schränken und auf den Möbeln. Die Vermieterin hat mir daraufhin unterbreitet, dass das Appartment Grundgereinigt werden müsse. Dafür wird eine Reinigungsfirma vom Krankenhaus beauftragt. Ich soll für die Kosten die dabei anfallen, aufkommen. Meine Schlüsselkaution von 50€ habe ich nicht wiederbekommen, da das anscheinend damit verrechnet wird.
Im Mietvertrag steht dazu:
„Das Appartment ist nach Beendigung des Mietverhältnisses im gereinigten Zustand der Hauswirtschaftsleitung zu übergeben. Vermieter und Mieter vereinbaren, die Räume vor Übergabe gemeinsam abzunehmen.
Werden bei der Rückgabe der Mietsache Schäden oder Mängel festgestellt, die der Mieter zu vertreten hat , oder wird das Appartment nicht sauber zurückgegeben, so erfolgt die Beseitigung der Mängel oder Reinigung auf Kosten des Mieters.“
Ich werde eine Rechnung erhalten, mit der Auflistung der anfallenden Kosten.
Ist diese Klausel wirksam oder würde ich die Kosten zu unrecht tragen?
Danke schonmal im Voraus!
5 Antworten
... hier wird sich klar und einfach vertragswidrig verhalten und somit sollte zu den Fehlern auch gestanden werden.
Für die Schäden leisten sich ein jeder eine PH und kann diese einbinden, für die fehlende Säuberung wird eben bezahlt.
Wo soll das Problem sein?
Ich bin selbst Vermieter vieler Wohnungen und Geschäftsräumen und kann die Antwort von ChristianLe nur zu 100 % bestätigen.
Ich möchte aber noch ergänzen
Deine derzeitigen Möglichkeiten :
- Du hast jetzt noch 6 Tage Zeit alle Schäden fachgerecht zu beseitigen und die Wohnung so zu reinigen das sie den vertraglichen Vorgaben entspricht (am besten in Absprache mit einer vertretungsberechtigten Person der Vermieterin)
- Verfügst du über eine private Haftpflichtversicherung incl. der Zusatzgefahr "Mietsachschäden" (solltest Du eigentlich haben, kostet 4,50€ im Monat und schützt dich vor Schadensersatzzahlzngen in Millionenhöhe, außerdem prüft sie bei Schadensersatzforderungen gegen dich auch grundsätzlich die rechtliche Seite und wehrt unberechtigte Forderungen gegen dich notfalls gerichtlich ab) würde diese für dich die Schäden an der Tapete übernehmen
Offiziell habe ich meine Wohnung zum 28.02.2018 gekündigt. Den Schlüssel habe ich heute bereits abgegeben (22.02). Kann ich anteilig für die letzten Tage Miete erstattet bekommen?
Nein, solange Du nicht gezwungen wurdest, die Schlüssel eher abzugeben, hast Du die volle Miete zu zahlen.
Ich habe Ikea Spiegelplatten an der Wand angebracht. Leider sind beim ablösen Klebereste an der Wand verblieben bzw. Löcher an der Tapete entstanden.
Es kommt hier auf den konkreten Umfang der Beschädigungen an. Theoretisch könnte man das als Beschädigung werten, allerdings lässt sich das aus der Ferne nicht beurteilen.
Zu 3.: Wenn Du die Wohnung in einem nicht gereinigten Zustand abgibst, hat der Vermieter hieraus Schadenersatzforderungen. Warum hast Du die Wohnung nicht gereinigt?
Du kannst hier aber selbst nochmal reingehen und reinigen.
Du redest von Staub auf Möbeln und Schränken, von Kalk..und dann ‚nicht lupenrein‘
Lupenrein verlangt keiner, reinigen warst Du zu faul für.
2 bis 3 cm große Löcher sind ganz sicher KEINE Kleinigkeit sonder bedürfen in aller Regel die Renovierung der gesamten Wandflache
In dem Auszug deines Vertrag steht aber, dass die Wohnung gereinigt zu übergeben ist. Von Besenrein lese ich da nichts.
Kalk entsteht ebensowenig über Nacht wie Wollmäuse an Staub auf möblierter Einrichtung.
Niemand zwingt sich dazu, zur Übergabe noch die Fenster zu putzen oder nass durchzuwischen, wenn besenreine Übergabe gefordert ist, aber eben, die Einrichtung pfleglich zu behandeln und regelmäßig Kalkreiniger im Bad, Sidolin und Fensterleder und Staublappen zu benutzten.
Wenn du das erkennbar wochenlang nicht gemacht hast, eben jetzt oder durch Dritte, aber auf deine Kosten.
Nur am Rande: Würdest du in solch eine ranzige Bude einziehen wollen? Warum mutete man die dann dem Nachmieter zu? Dein Auto möchte ich gern mal sehen.
„Das Appartment ist nach Beendigung des Mietverhältnisses im gereinigten Zustand der Hauswirtschaftsleitung zu übergeben.
Was ist daran nicht zu verstehen? Du hast die Wohnung besenrein zurückgegeben, aber nicht gereinigt. Das wurde aber im Mietvertrag vereinbart. Besenrein ist nicht gereinigt.
Leider sind beim ablösen Klebereste an der Wand verblieben bzw. Löcher an der Tapete entstanden.
Wie hast du die Wohnung übernommen? Renoviert?
Offiziell habe ich meine Wohnung zum 28.02.2018 gekündigt. Den Schlüssel habe ich heute bereits abgegeben (22.02). Kann ich anteilig für die letzten Tage Miete erstattet bekommen?
Nein, warum? Hat man dich gezwungen, den Schlüssel heute schon abzugeben? Wenn nicht, dann ist die Miete für den gesamten Monat zu entrichten.
Irgendwie hast du eine etwas merkwürdige Denkweise: Du verursachst Schäden an der Tapete, die du irgendwie drüberpfuschst, gibst eine ungereinigte Wohnung zurück und willst noch Miete zurück haben, die dir nicht zusteht. Solche Mieter wünscht sich niemand.
Es geht mir um die rechtlichen Aspekte. Ich habe eben probiert die Schäden zu beseitigen, da es eigentlich Kleber waren die rückstandslos entfernbar sein sollten.
Die Wohnung war weder verwahrlost, noch dreckig. Ich habe groben Schmutz beseitigt (Besenrein), allerdings die Wasserhähne nicht blitzeblank poliert oder den Staub auf den Möbeln entfernt. Nach jedem Auszug werden die Appartments ohnehin einer Grundreinigung unterzogen und gestrichen.
Meine Denkweise ist völlig legitim.
Ich habe eben probiert die Schäden zu beseitigen,
Eben, probiert. Aber Pfusch muss der Vermieter nicht hinnehmen. Dass Schäden entstanden sind, hast du ja gerade selbst eingeräumt. Dass der Kleber nicht, wie angegeben, rückstandslos entfernbar war, ist nicht die Schuld des Vermieters und deswegen kann man ihm keine beschädigte Tapete zurückgeben. Dafür bist allein du verantwortlich. Abgesehen davon sagt einem schon der gesunde Menschenverstand, dass Kleber von festen Flächen rückstandslos entfernt werden kann, aber ganz sicher nicht von Tapeten.
Ich habe groben Schmutz beseitigt (Besenrein),
Du willst es nicht verstehen. In deinem Mietvertrag steht nicht besenrein, sondern gereinigt. Das bedeutet nicht, dass du den Staub auf den Möbeln belassen kannst. Und den Kalk an den Wasserhähnen hättest du bereits während deiner Mietzeit regelmäßig beseitigen können. Das gehört nämlich auch zu deinen Sorgfaltspflichten als Mieter.
Nach jedem Auszug werden die Appartments ohnehin einer Grundreinigung unterzogen und gestrichen.
Das ist für dich völlig irrelevant. Du bist deinen mietvertraglichen Pflichten nicht nachgekommen, also musst du dafür gerade stehen. Entweder du machst dich auf und besserst nach (keinen Pfusch!) oder du zahlst.
Dem schließe ich mich zu 100% an
zu 1: Nein. Unbeschadet deiner tatsächlichen Nutzung besteht bis Beendigung des MV am 28.02.2018 Mietzahlungspflicht.
zu 2: Da hat die VM Recht: Außer Dübellöchern in angemessenem Umfang ist jedwede Beschädigung der Tapete als Mangel zu beheben; das ist keine Renovierung, die durch übliches Abwohnen anfällt. Dabei muss sie sich nicht auf Flickwerk und Ausbesserungen nach der Methode TippEx verweisen lassen. Der Zustand bei Übernahme als Ist-Zustand ist Maßstab des Soll-Zustands bei Rückgabe :-O
zu 3: Kalk ist zwar natürliche Bestandteil von Wasser und Staub in der Raumluft nicht zu vermeiden, trotzdem gehört eine pflegliche Behandlung der Mietsache, mithin regelmäßige Reinigung der Einrichtung zu deinen mietvertrglichen Obliegenheitspflichten. Rüdiger Hoffmann meint: "Man kann einen Duschvorhang verschimmeln lassen, muss man aber nicht." Da hat die VM erneut Recht: Nicht Grund- oder Endreinigung, aber kalkstrotzende Armaturen, Urinstein im WC oder zugestaubte Einrichtungsgegenstände gehören nicht zur geschuldeten ordnungsgemäßen Übergabe und sind erneut ein Mangel, der dir anfällt.
G imager761
Also es waren 9 Spiegelplatten, es sind insgesamt 3 Löcher mit ungefährem Durchmesser von 2-3cm entstanden.
Das Appartment habe ich eben Besenrein abgegeben und nicht Lupenrein geputzt.