Schäden an der Tapete, kann mein Vermieter Schadensersatz verlangen?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

... hier wird sich klar und einfach vertragswidrig verhalten und somit sollte zu den Fehlern auch gestanden werden.

Für die Schäden leisten sich ein jeder eine PH und kann diese einbinden, für die fehlende Säuberung wird eben bezahlt.

Wo soll das Problem sein?

Ich bin selbst Vermieter vieler Wohnungen und Geschäftsräumen und kann die Antwort von ChristianLe nur zu 100 % bestätigen.

Ich möchte aber noch ergänzen

Deine derzeitigen Möglichkeiten :

  1. Du hast jetzt noch 6 Tage Zeit alle Schäden fachgerecht zu beseitigen und die Wohnung so zu reinigen das sie den vertraglichen Vorgaben entspricht (am besten in Absprache mit einer vertretungsberechtigten Person der Vermieterin)
  2. Verfügst du über eine private Haftpflichtversicherung incl. der Zusatzgefahr "Mietsachschäden" (solltest Du eigentlich haben, kostet 4,50€ im Monat und schützt dich vor Schadensersatzzahlzngen in Millionenhöhe, außerdem prüft sie bei Schadensersatzforderungen gegen dich auch grundsätzlich die rechtliche Seite und wehrt unberechtigte Forderungen gegen dich notfalls gerichtlich ab) würde diese für dich die Schäden an der Tapete übernehmen
Offiziell habe ich meine Wohnung zum 28.02.2018 gekündigt. Den Schlüssel habe ich heute bereits abgegeben (22.02). Kann ich anteilig für die letzten Tage Miete erstattet bekommen?

Nein, solange Du nicht gezwungen wurdest, die Schlüssel eher abzugeben, hast Du die volle Miete zu zahlen.

Ich habe Ikea Spiegelplatten an der Wand angebracht. Leider sind beim ablösen Klebereste an der Wand verblieben bzw. Löcher an der Tapete entstanden.

Es kommt hier auf den konkreten Umfang der Beschädigungen an. Theoretisch könnte man das als Beschädigung werten, allerdings lässt sich das aus der Ferne nicht beurteilen.

Zu 3.: Wenn Du die Wohnung in einem nicht gereinigten Zustand abgibst, hat der Vermieter hieraus Schadenersatzforderungen. Warum hast Du die Wohnung nicht gereinigt?

Du kannst hier aber selbst nochmal reingehen und reinigen.

Gizmo9994 
Beitragsersteller
 22.02.2018, 14:17

Also es waren 9 Spiegelplatten, es sind insgesamt 3 Löcher mit ungefährem Durchmesser von 2-3cm entstanden.

Das Appartment habe ich eben Besenrein abgegeben und nicht Lupenrein geputzt.

Violetta1  22.02.2018, 14:22
@Gizmo9994

Du redest von Staub auf Möbeln und Schränken, von Kalk..und dann ‚nicht lupenrein‘

Lupenrein verlangt keiner, reinigen warst Du zu faul für.

verreisterNutzer  22.02.2018, 14:31
@Gizmo9994

2 bis 3 cm große Löcher sind ganz sicher KEINE Kleinigkeit sonder bedürfen in aller Regel die Renovierung der gesamten Wandflache

ChristianLE  22.02.2018, 15:46
@Gizmo9994

In dem Auszug deines Vertrag steht aber, dass die Wohnung gereinigt zu übergeben ist. Von Besenrein lese ich da nichts.

imager761  22.02.2018, 17:28
@Gizmo9994

Kalk entsteht ebensowenig über Nacht wie Wollmäuse an Staub auf möblierter Einrichtung.

Niemand zwingt sich dazu, zur Übergabe noch die Fenster zu putzen oder nass durchzuwischen, wenn besenreine Übergabe gefordert ist, aber eben, die Einrichtung pfleglich zu behandeln und regelmäßig Kalkreiniger im Bad, Sidolin und Fensterleder und Staublappen zu benutzten.

Wenn du das erkennbar wochenlang nicht gemacht hast, eben jetzt oder durch Dritte, aber auf deine Kosten.

Nur am Rande: Würdest du in solch eine ranzige Bude einziehen wollen? Warum mutete man die dann dem Nachmieter zu? Dein Auto möchte ich gern mal sehen.

„Das Appartment ist nach Beendigung des Mietverhältnisses im gereinigten Zustand der Hauswirtschaftsleitung zu übergeben.

Was ist daran nicht zu verstehen? Du hast die Wohnung besenrein zurückgegeben, aber nicht gereinigt. Das wurde aber im Mietvertrag vereinbart. Besenrein ist nicht gereinigt.

Leider sind beim ablösen Klebereste an der Wand verblieben bzw. Löcher an der Tapete entstanden.

Wie hast du die Wohnung übernommen? Renoviert?

Offiziell habe ich meine Wohnung zum 28.02.2018 gekündigt. Den Schlüssel habe ich heute bereits abgegeben (22.02). Kann ich anteilig für die letzten Tage Miete erstattet bekommen?

Nein, warum? Hat man dich gezwungen, den Schlüssel heute schon abzugeben? Wenn nicht, dann ist die Miete für den gesamten Monat zu entrichten.

Irgendwie hast du eine etwas merkwürdige Denkweise: Du verursachst Schäden an der Tapete, die du irgendwie drüberpfuschst, gibst eine ungereinigte Wohnung zurück und willst noch Miete zurück haben, die dir nicht zusteht. Solche Mieter wünscht sich niemand.

Gizmo9994 
Beitragsersteller
 22.02.2018, 14:54

Es geht mir um die rechtlichen Aspekte. Ich habe eben probiert die Schäden zu beseitigen, da es eigentlich Kleber waren die rückstandslos entfernbar sein sollten.

Die Wohnung war weder verwahrlost, noch dreckig. Ich habe groben Schmutz beseitigt (Besenrein), allerdings die Wasserhähne nicht blitzeblank poliert oder den Staub auf den Möbeln entfernt. Nach jedem Auszug werden die Appartments ohnehin einer Grundreinigung unterzogen und gestrichen.

Meine Denkweise ist völlig legitim.

Lotta1965  22.02.2018, 15:20
@Gizmo9994
Ich habe eben probiert die Schäden zu beseitigen,

Eben, probiert. Aber Pfusch muss der Vermieter nicht hinnehmen. Dass Schäden entstanden sind, hast du ja gerade selbst eingeräumt. Dass der Kleber nicht, wie angegeben, rückstandslos entfernbar war, ist nicht die Schuld des Vermieters und deswegen kann man ihm keine beschädigte Tapete zurückgeben. Dafür bist allein du verantwortlich. Abgesehen davon sagt einem schon der gesunde Menschenverstand, dass Kleber von festen Flächen rückstandslos entfernt werden kann, aber ganz sicher nicht von Tapeten.

Ich habe groben Schmutz beseitigt (Besenrein),

Du willst es nicht verstehen. In deinem Mietvertrag steht nicht besenrein, sondern gereinigt. Das bedeutet nicht, dass du den Staub auf den Möbeln belassen kannst. Und den Kalk an den Wasserhähnen hättest du bereits während deiner Mietzeit regelmäßig beseitigen können. Das gehört nämlich auch zu deinen Sorgfaltspflichten als Mieter.

Nach jedem Auszug werden die Appartments ohnehin einer Grundreinigung unterzogen und gestrichen.

Das ist für dich völlig irrelevant. Du bist deinen mietvertraglichen Pflichten nicht nachgekommen, also musst du dafür gerade stehen. Entweder du machst dich auf und besserst nach (keinen Pfusch!) oder du zahlst.

verreisterNutzer  22.02.2018, 14:36

Dem schließe ich mich zu 100% an

zu 1: Nein. Unbeschadet deiner tatsächlichen Nutzung besteht bis Beendigung des MV am 28.02.2018 Mietzahlungspflicht.

zu 2: Da hat die VM Recht: Außer Dübellöchern in angemessenem Umfang ist jedwede Beschädigung der Tapete als Mangel zu beheben; das ist keine Renovierung, die durch übliches Abwohnen anfällt. Dabei muss sie sich nicht auf Flickwerk und Ausbesserungen nach der Methode TippEx verweisen lassen. Der Zustand bei Übernahme als Ist-Zustand ist Maßstab des Soll-Zustands bei Rückgabe :-O

zu 3: Kalk ist zwar natürliche Bestandteil von Wasser und Staub in der Raumluft nicht zu vermeiden, trotzdem gehört eine pflegliche Behandlung der Mietsache, mithin regelmäßige Reinigung der Einrichtung zu deinen mietvertrglichen Obliegenheitspflichten. Rüdiger Hoffmann meint: "Man kann einen Duschvorhang verschimmeln lassen, muss man aber nicht." Da hat die VM erneut Recht: Nicht Grund- oder Endreinigung, aber kalkstrotzende Armaturen, Urinstein im WC oder zugestaubte Einrichtungsgegenstände gehören nicht zur geschuldeten ordnungsgemäßen Übergabe und sind erneut ein Mangel, der dir anfällt.

G imager761