Vermieter will noch vor meinem Auszug Handwerker schicken

8 Antworten

will der Vermieter schon vor meines Auszuges Handwerker schicken, die dann zB das Bad für den neuen Mieter her richten. Darf er das?

Tatsächlich bestimmt § 555c Abs. 1 BGB eine Duldungspflicht, wenn der Vermieter Reparatur oder Austausch der Sanitärinstallation vornehmen will oder das Bad n. § 555b BGB umgfänglich modernisert oder saniert.

Allerdings muss er diese Massnahmen "spätestens drei Monate vor ihrem Beginn in Textform" ankündigen und auf eine "Frist des Härteeinwands nach § 555d Absatz 3 Satz 1 hinweisen".

Inwiefern der bevorstehende Auszug "eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen sowohl des Vermieters als auch anderer Mieter in dem Gebäude (...) nicht zu rechtfertigen ist.", bliebe einer Einzelfallprüfung vorbehalten.

Dass du keine Lust hast, im Umzugstress auch noch Handwerker in der Wohnung zu haben oder dem Nachmieter seinen Einzug in ein neues Bad nicht gönnst, ist damit allerdings nicht gemeint :-O

G imager761

Darf er nicht!

Du entscheidest, ob du die Handwerker bei dir herumwerkeln lässt oder auch nicht.

Solange du die Wohnung bewohnst - Miete zahlst - und es kein akuter Fall ist (Wände streichen ist beispielsweise nicht akut oder eine Badmodernisierung bei einem funktionierenden Bad auch nicht), darfst du die Handwerker ablehnen.

Du musst sie nicht reinlassen.

DahleRieger  15.05.2014, 07:44

Das ist rechtlich falsch

smacksmash 
Beitragsersteller
 15.05.2014, 07:49
@DahleRieger

Was genau ist rechtlich falsch?

DahleRieger  15.05.2014, 07:55
@smacksmash

Du darfst eine angemeldete Sanierung ohne Mieterhöhung füf dich nicht ablehnen

Geh auf die Seiten vom Mieterschutzbund kann man alles nachlesen

imager761  15.05.2014, 08:41
@DahleRieger

Selbst mit Mieterhöhung (die garnicht zuträfe) nicht :-)

smacksmash 
Beitragsersteller
 15.05.2014, 07:43

Danke für die schnelle Antwort!

Gibt es da "unterstützend" auch eine Klausel im Mietrecht? Nur dass ich Ihm das bei Bedarf unter die Nase reiben kann.

rhapsodyinblue  15.05.2014, 07:54
@smacksmash

Hier: http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/modernisierung.html

Ein Absatz hiervon, für dich interessant:

Wann brauchen Sie eine Modernisierung nicht zu dulden?

Sie haben das Recht, die Modernisierung abzulehnen, wenn die vorgesehenen Maßnahmen für Sie oder Ihre Familie bzw. Ihre Haushaltsangehörigen eine Härte bedeuten würde, die auch unter Berücksichtigung der Interessen des Vermieters und anderer Mieter/innen sowie im Hinblick auf Energieeinsparung und Klimaschutz nicht zu rechtfertigen ist. Hier die wichtigsten bisher akzeptierten Härtegründe:

es liegt keine wirksame Ankündigung vor (außer bei Bagatellmaßnahmen), die Maßnahmen sollen kurz vor Ihrem Auszug aus der Wohnung erfolgen, im Winter sollen unzumutbare Arbeiten durchgeführt werden (z. B. Austausch von Fenstern oder Heizung), Sie haben nach Zugang der Modernisierungsankündigung von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, Sie oder ein Familienmitglied sind krank, alt, schwanger oder im Examen, sodass Schmutz, Lärm oder ein zeitweiliger Umzug in eine andere Wohnung unzumutbar sind, die vorzunehmenden Arbeiten führen zu einer erheblichen Beeinträchtigung (z. B. wenn Sie über längere Zeit Bad und Toilette nicht benutzen können, das gilt insbesondere für ältere Mieter/innen),

imager761  15.05.2014, 08:54
@rhapsodyinblue

Und welche Unzumutbarkeit wäre auf den konkreten Fall hier anwendbar?

Es wurde so vereinbart, dass ich selbst zwar in der Wohnung kaum etwas machen muss, nicht einmal streichen, jedoch will der Vermieter schon vor meines Auszuges Handwerker schicken, die dann zB das Bad für den neuen Mieter her richten. Darf er das?

So eine Maßnahme muss er deri Monate vorher ankündigen und dann darf er das.

Also muss er erst noch warten.

Oder Ihr redet miteinander und findet eine Lösung die für beide Seiten ok ist.

Z.B. Mietnachlass im grösseren Maß.

MfG

Johnny

Grundsätzlich darf der Vermieter Änderungen in der Mietsache vornehmen lassen. Diese muss er 3 Monate zuvor schriftlich dem Mieter ankündigen. Da es sich um keine dringende Reparaturmassnahme handelt, eher um eine Modernisierung , sollte es möglich sein, sich mit dem Vermieter terminlich zu einigen. Die Handwerker sollten ihren Dreck mitnehmen und somit ersparst du dir die Reinigung der Mietsache. Das könnte man doch mit dem Vermieter klären. Einschränkungen sind nicht zu vermeiden, weil eben die Sanierung angekündigt wurde und der Vermieter auch ein Recht darauf hat, die Mietsache in Ordnung zu halten. Warum mutet der Vermieter diese Einschränkungen nicht seinen neuen Mietern zu ? Das könnte er doch auch mit denen besprechen. Suche das Gespräch mit dem Vermieter. Vielleicht hast du eine Person deines Vertrauens, die während du dich im Urlaub befindest, in der Wohnung zugegen ist und so könnten die Arbeiten doch durchgeführt werden.

Grundsätzlich darf der Vermieter zu Sanierungs und Bestandserhaltung in die Wohnung mit Handwerkern.

Ein neues Bad kann also nicht abgelehnt werden.

Ärgerlich ist natürlich das dies erst zum Auszug des Mieters geschied.

Du könntest eine angemessene Mietminderung gelten machen da du ja keinen nutzen von den Arbeiten hast. So wie ich das verstanden habe kommt dir der Vermieter ja mit der Renovierung entgegen.

Also da die meisten Sachen ja schon gepackt sein werden ist nur die Frage zu klären nutzt ihr die Wohnung noch zum Schlafen inkl. BAD oder seit ihr 14 Tage vorher schon umgezogen.

Auf jeden Fall darf er renovieren

smacksmash 
Beitragsersteller
 15.05.2014, 07:56

Danke,

also wir werden die Wohnung tatsächlich erst zum 31.08. endgültig verlassen. Vorher bin ich auf sie angewiesen und natürlich auch auf ein Badezimmer, dass im übrigen auch absolut in Takt ist. Vorher werde ich allerdings kurzzeitig im Urlaub sein und davor noch meine Uni-Abschlussarbeit schreiben müssen. Deswegen würde ich mir den zusätzlichen Stress zu dieser Zeit gern ersparen.

Und entgegen kommt uns der Vermieter eigentlich nicht wirklich, die meisten Klauseln in dem veralteten Mietvertrag, den er uns vorgelegt hat, sind inzwischen nur Unwirksam.

DahleRieger  15.05.2014, 08:00
@smacksmash

Ich würde das Gespräch suchen wir hatten das auch mal. Meist ist eine Mietminderung drin. Ihr müsst halt klären wie man das Bad dennocv nutzen kann das muss der Vermieter klären denn eine Toilette muss Anends wieder funktionieren.

Ist leider sehr ärgerlich