Handwerkertermin nur Freitags?

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laut Mietrecht MUSS der Mieter die Termine der Handwerker akzeptieren

Richtig. Und was genau ist die Frage? Gewährt er zu zwei alternativen Terminvorschlägen deines Handwerkers keinen Zutritt zu den Mieträumen, um einen Mangel beheben zu lassen, verweigert er die Mängelbeseitigung und verwirkt sein Recht auf Mietminderung.

Deine Entscheidung, ihn nach Maßgabe des § 555a I BGB auf seine Duldung der Erhaltungsmassnahmen der Mietsache durch Gerichtsbeschluss zu verpflichten oder seine Mängelrüge als erledigt zu betrachten :-)

Falco06 
Beitragsersteller
 24.10.2020, 09:18

Danke 👍Der Mieter sagt, dass er den Zugang ja gewähre... aber halt nur Freitags ab 16.00 Uhr. Er ist der Meinung, dass der ausweichtermin halt der nächste Freitag um 16.00 Uhr wäre. Dies müsse der Vermieter akzeptieren. Der Meinung bin ich halt nicht.

imager761  24.10.2020, 17:48
@Falco06
Der Mieter (...) ist der Meinung, dass der ausweichtermin halt der nächste Freitag um 16.00 Uhr wäre. Dies müsse der Vermieter akzeptieren.

Nein. Ausweichtermin ist der, den du vorschlägst. Der M hat hier ein Vorschlags-, aber kein Weisungsrecht :-O

Antworte hier zugangssicher (Brief mit Zusatzeistung PRIO oder Einwurfeinschreiben):

"Sehr geehte/r...,

entgegen Ihrer irrigen Rechtsauffassung, Instandsetzungsmassnehmen nach eigenem Belieben terminieren zu dürfen, verweise ich auf Ihre Duldungspflicht n. § 555a BGB und stelle fest:

  1. Als Eigentümer der Wohnung bin ich als Vermieter alleinig geschäftsführend und weisungsbefugt wenn es darum geht, die Mietwohnung in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten.
  2. Meine Pflicht zur Übernahme der Instandhaltungen und Reparaturen in der Mietwohnung gibt mir das alleinige Entscheidungsrecht, welcher Handwerker wann für welche Arbeiten zu beauftragen ist. Ich weise sie ausdrücklich darauf hin, dass sie auf den Kosten sitzen beleiben, wenn sie einen Handwerker eigenmächtig beauftragen.
  3. Nach § 555a II BGB sind sie verpflichtet, Ausweichtermine innerhalb der üblichen Geschäftszeiten im Handwerk zu gewähren. Ich bin nicht bereit, etwaige Mehrarbeitszuschläge zu bezahlen oder drittklassige Klempner an meinen Installation rumfummeln zu lassen, die aus gutem Grund nach Feierabend noch vorbeikommen können.
  4. Nach herrschender Meinung einschlägiger Rechtsprechung ist Ihnen vielmehr zuförderst zumutbar, unbezahlte Freizeit, gar Urlaubstage zu nehmen oder Dritte mit Zutrittsmöglichkeit zu bevollmächtigen.
  5. Ich stelle fest, dass sie Mängelbehebung am (Datum) sowie zu dem Ausweichtermin (Datum) vereitelt haben. Damit erlischt ihr Recht auf Mietminderung n. Maßgabe d. § 536c Abs. 2 Nr. 1 BGB. Jedweder Einbehalt der vereinbarten Monatsmiet stellt insoweit Mietrückstand dar.

Mit freundlichen Grüßen..."

Falco06 
Beitragsersteller
 25.10.2020, 22:28
@imager761

Das nenne ich mal eine Klare Antwort. Vielen Dank 👍

Es gibt einen Mangel und der Mieter will, dass der Mangel behoben wird. Der Vermieter bemüht sich drum.

Wenn aber in dieser Situation der Mieter keine Möglichkeit schafft, den Mangel zu beheben, bleibt er eben bestehen. Offenbar kann er damit gut leben.

Hat er Mieter aber die Miete gemindert, verweigert also die volle Mietzahlung, würde ich als Vermieter eine Abmahnung mit Kündigungsandrohung hinschicken und das ggf. auch durchziehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Urteile sind mir dazu nicht wirklich bekannt. Letztendlich hat der Mieter eine Duldungspflicht. Wenn der Vermieter einen Termin rechtzeitig ankündigt, muss der Mieter diesen wahrnehmen oder einen anderen Termin vorschlagen. Dieser muss zu den üblichen Zeiten an Werktagen sein.

Ansonsten muss der Handwerker rein gar nichts akzeptieren. Er bekommt einen Auftrag vom Vermieter und kann diesen selbstverständlich auch ablehnen.

Der Mieter kann auch nicht auf einen einzelnen Termin bestehen, sondern müsste auch Alternativen vorschlagen, wenn der Handwerksbetrieb um diese Zeit nicht arbeitet.

Die meisten, wenn nicht alle Handwerksbetriebe haben Freitags ab 16 Uhr Feierabend. Das muss jeder Kunde so akzeptieren. Wer was gemacht haben will, muss sich dann eben auch mal einen anderen Termin freischaufeln, man muss ja nicht selber dabei sein.

Zudem darf man bis zu 3 Termine nennen, die aber zu verschiedenen Tageszeiten sein sollten, aber das Zauberwort lautet: Terminvereinbarung.

Wenn ein Mieter nur "unmögliche" Termine nennt, sieht das danach aus, als wolle er die Reparatur hinauszögern.....

https://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/modernisierung/370-die-handwerker-kommen-was-sind-meine-rechte-und-pflichten-als-mieter.html

Hier noch mal ausführlich...