Mietrecht: Ablöse von Heizöl durch den Vermieter?
Weiß jemand welche Frist es gibt, in der ein Vermieter das vom Mieter selbst gekaufte und nicht mehr verheizte Heizöl nach Auszug ablösen muss ? Kann er sich damit ewig Zeit lassen ?
5 Antworten
Würde der Vermieter das Heizöl nicht ablösen, und einfach dem nächsten Mieter weiter geben oder gar selbst verheizen, wäre das eine ungerechtfertigte Bereicherung.
Nutzt aber der Vermieter den Mieterwechsel, um die Heizung auszutauschen, z. B. auf Erdgas oder Pellets, kann er mit dem Öl nichts mehr anfangen.
Der Mieter wird dann aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist das Öl abzupumpen und anderweitig zu verwerten. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten, aber nicht ganz einfach.
Verstreicht die Frist, kann der Vermieter, das Öl selbst abpumpen und den Verkaufserlös zur Deckung der Kosten verwenden. Sollte dann noch ein Überschuss bleiben, ist dieser dem Ex-Mieter zu erstatten.
Wie lange das dauern darf? Je nach dem. Ich denke wenn man vier Wochen wartet und dann die Auszahlung einfordert bzw. die Abrechnung, ist das ausreichend, es sei denn der Termin zum Auspumpen verzögert sich.
Zahlt der Vermieter nicht aus, muss man ggf. vor Gericht klagen.
Danke für die Auszeichnung.
Das müßtest du bitte näher erklären. Warum sollte der Mieter für die Zentralzeizung Öl kaufen? Das ist Vermietersache.
Oder sind es alte Einzelöfen in der Wohnung? Dann muss der Vermieter gar nichts ablösen. Es gehört dem Mieter.
Zentralheizung ist hier das falsche Wort. Ein komplettes Einfamilienhaus wurde gemietet, und vertraglich vereinbart das der Mieter sich das Öl selbst kauft. Ansonsten würde der Vermieter das Öl kaufen und mit in die Nebenkostenabrechnung übernehmen.
"Der Ex-Mieter ist jedoch nur dann zur Entfernung des Heizöls verpflichtet, wenn der Vermieter kein tatsächliches Interesse daran hat. So z.B. bei Umstellung der Heizungsanlage auf Erdgas (LG Stuttgart Az: 16 S 248/90). Andernfalls ist der Ex-Mieter berechtigt, dem Vermieter das Heizöl zu überlassen und hierfür eine Kostenerstattung zu verlangen. Nach Meinung des AG Weilheim (Az.: 1 C 913/85) entspricht die Höhe der Kostenerstattung den Kosten zum Zeitpunkt der Betankung."
.... schaue einfach in die Urkunde, was dort zu diesem Thema von dir vereinbart wurde.
Warum sollte ein Vermieter von seinem Mieter ohne Vereinbarung etwas abkaufen müssen?
Wurde beim Einzug wirklich ein leerer Tank angemietet?
Was für eine Urkunde ? Und ja wurde. Falls du den Mietvertrag meinst, solche Klauseln enthält er nicht.
.... Mietvertrag ist eine Urkunde, und Klauseln meine ich nicht, ich meine Vereinbarungen. Und wenn ein leerer Tank angemietet wurde, sollte auch ein leerer zurückgegeben werden.
Ich bin da kein Fachmann, aber muss er das überhaupt ablösen? Wenn du dein Auto verkaufst, ist es ja auch dein Problem, wenn der Tank noch fast voll ist… Gut, der Vergleich hinkt etwas, ich geb es ja zu, aber ein bisschen passt das schon. Hast du irgendwo was dazu gelesen, dass er das ablösen muss? Ansonsten ist es womöglich nur Kulanz, wenn der Vermieter eine Ablöse für das Öl anbietet...
T3Fahrer
Ja muss er. Laut Mietrecht kann dem Mieter nicht zugemutet werden das Öl abpumpen zu lassen. Nur Fristen konnte ich noch nirgends finden.
Ich habe gerade mal in den einschlägigen Jura Foren gelesen, da teilt sich die Meinung etwa 50 zu 50. Angeführte Urteile diesbezüglich sind ziemlich ewig alt, darauf zumindest würde ich mich nicht stützen…
Ist das Haus denn schon wieder vermietet? Oder steht es kurz bevor? Sonst biete doch dem Nachmieter einen verhältnismäßig günstigen Kurs für die Füllung des Tanks an. Der hat bestimmt mehr Interesse günstig Öl einzukaufen, als der Vermieter, der hoffen muss, dass der neue Mieter ihm das abkauft…
Ok, ja so in etwa dacht ich mir das auch...Thx.